Arbeitssicherheit im Büro: häufige Fragen
Die wichtigsten Fragen von Bürobetrieben zur Arbeitssicherheit, klar und ohne Kleingedrucktes beantwortet.
Brauchen wir als reiner Bürobetrieb überhaupt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Jeder Arbeitgeber muss die sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen, aber nicht jeder braucht eine bestellte Fachkraft. Bis 50 Beschäftigte können Betriebe stattdessen das Unternehmermodell nach DGUV Vorschrift 2 Anlage 3 nutzen, ohne Untergrenze: Die Geschäftsführung lässt sich selbst schulen und holt Fachkunde nur bei Bedarf dazu. Ab mehr als 50 Beschäftigten ist die Regelbetreuung mit bestellter Fachkraft für Arbeitssicherheit Pflicht (§ 5 ASiG, DGUV V2 Anlage 2).
In der Praxis wird es ab etwa 20 Beschäftigten unbequem: Ab 21 Beschäftigten müssen Sie einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) einrichten, in dem die Fachkraft sitzt. Genau in diesem Bereich fangen wir an.
Wir haben einen Brief von der Berufsgenossenschaft bekommen. Was machen wir jetzt?
Buchen Sie ein 25-minütiges Gespräch. Wir sagen Ihnen direkt im Call, was die BG konkret sehen will und was bei Ihnen dafür fehlt. Vertrag in maximal 5 Werktagen, erste Begehung innerhalb von 10 Werktagen.
Gespräch buchenWas passiert, wenn wir keine Fachkraft bestellt haben?
Unmittelbar bußgeldbewehrt ist die fehlende Bestellung nicht: Ein Bußgeld bis zu 25.000 Euro nach § 20 ASiG droht erst, wenn eine vollziehbare Anordnung der Aufsicht nicht befolgt wird. Das eigentliche Risiko ist ohnehin ein anderes: Passiert ein Unfall und Sie können keine Gefährdungsbeurteilung, keine Unterweisung und keine Bestellungsurkunde vorlegen, geht es um die persönliche Haftung der Geschäftsführung. Das Bußgeld ist der kleine Teil.
Was kostet das?
Sie zahlen einen festen monatlichen Betrag, der sich an Ihrer Beschäftigtenzahl und Ihrer Region orientiert. Keine Stundenzettel, keine Überraschungen am Jahresende, keine Nachverhandlung, wenn ein Termin länger dauert.
Unsere Preise stehen offen auf der Preisseite. Sie brauchen kein Angebot und kein Verkaufsgespräch, um zu sehen, was Ihr Betrieb kostet. Das ist in dieser Branche unüblich und genau deshalb machen wir es.
Warum diese Stundenzahl: wie kommt der Umfang zustande?
DGUV V2 Anlage 2 gibt für Betreuungsgruppe III 0,5 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr für die Grundbetreuung vor, davon mindestens 20 Prozent zwingend auf die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Wir kalkulieren mit 0,4 Stunden Grundbetreuungsanteil plus 0,2 Stunden betriebsspezifische Betreuung, insgesamt 0,6 Stunden pro Kopf und Jahr. Bei 100 Beschäftigten sind das 60 Fachkraft-Stunden im Jahr.
Diese Rechnung legen wir offen, damit Sie Angebote überhaupt vergleichen können. Bei den meisten Anbietern erfahren Sie nie, auf welcher Stundenbasis Ihr Preis steht.
Was ist enthalten und was nicht?
Enthalten: Bestellungsurkunde, Begehungen, Aufbau und Pflege der Gefährdungsbeurteilung, ASA-Teilnahme, Maßnahmen-Tracking, Kundenportal mit vollständiger Doku-Ablage, prüfungssicherer DGUV-V2-Betreuungsnachweis auf Abruf, Behörden-Schnittstelle.
Nicht enthalten und separat kalkuliert: Brandschutzhelfer- und Ersthelfer-Ausbildung (je 5 Prozent Ihrer Belegschaft, gesetzliche Quote), Sonder-Gefährdungsbeurteilungen nach Umzug oder Umbau, Prüfungen nach BetrSichV, ASA-Sondersitzungen über das Kontingent hinaus. Auch dafür gibt es Festpreise, keine offenen Stundenzettel.
Ist der Betriebsarzt damit auch abgedeckt?
Nein, und das ist der häufigste Irrtum. Fachkraft für Arbeitssicherheit (§ 5 ASiG) und Betriebsarzt (§ 3 ASiG) sind zwei getrennte Pflichten, seit 2026 mit einer Mindestquote von je 20 Prozent der Grundbetreuungsstunden. Wenn Sie schon einen Betriebsarzt haben, ist alles gut. Wenn nicht, vermitteln wir einen aus unserem Partnernetzwerk und tragen ihn korrekt ein.
Unser Team arbeitet auf Englisch. Geht das?
Ja, ohne Aufpreis. Dokumente, Kundenportal und die direkte Kommunikation komplett auf Englisch. Für internationale Teams und Startups ist das erfahrungsgemäß die erste Frage, deshalb steht sie hier und nicht im Kleingedruckten.
Wer kommt zu uns: eine wechselnde Nummer aus einer Hotline?
Sie haben einen festen Ansprechpartner bei Safety Club und eine feste Fachkraft für Ihre Begehungen. Der Vertrag läuft immer direkt mit Safety Club, nicht mit einem vermittelten Dritten. Das ist der Unterschied zu Vergleichsportalen: Dort wird Ihr Vertrag weitergegeben und die Qualität ist Glückssache.
Wie oft kommt jemand vor Ort, und was läuft digital?
Mindestens eine Begehung pro Jahr vor Ort, dazu die gesetzlich vorgeschriebenen ASA-Termine. Die überarbeitete DGUV V2 erlaubt seit 01.01.2026, bei sauberer Dokumentation bis zur Hälfte der Einsatzzeiten per Video oder Telefon zu erbringen. Genau diese Dokumentation liefern wir, deshalb läuft bei uns rund die Hälfte digital: Abstimmung, Doku-Arbeit und Beratung remote, damit die Vor-Ort-Zeit für die Dinge bleibt, die wirklich vor Ort passieren müssen.
Wir haben schon einen Anbieter. Wie läuft ein Wechsel ab?
Jeder neue Kunde bekommt zuerst einen strukturierten Status-Check: Was ist vorhanden, was fehlt, was muss sofort nachgeholt werden. Unvollständige Übergaben sind der Normalfall in dieser Branche, nicht die Ausnahme. Sie bekommen von uns schriftlich, wo Sie stehen, bevor wir irgendetwas Neues aufbauen.
Wo liegt unsere Dokumentation, und was können wir selbst sehen?
Alles im Kundenportal: Gefährdungsbeurteilung, Begehungsprotokolle, Nachweise, offene Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen. Keine Excel-Versionen per Mail, keine Suche im Postfach.
Was hat sich zum 01.01.2026 geändert?
Drei Dinge: Die Stundenberechnung für Betreuungsgruppe III wurde vereinfacht und auf einen Pro-Kopf-Faktor umgestellt, Fachkraft und Betriebsarzt müssen jeweils mindestens 20 Prozent der Grundbetreuung übernehmen (das frühere Ausweichen über den Arzt funktioniert nicht mehr), und der Kreis der zulässigen Berufsgruppen für die Fachkraft-Ausbildung wurde erweitert. Für Sie heißt das vor allem: Der Fachkraft-Anteil ist nicht mehr wegverhandelbar.
Brauchen wir zusätzlich Sicherheitsbeauftragte?
Seit Mai 2026 in der Regel erst ab 50 Beschäftigten. Zwischen 20 und 49 nur, wenn besondere Gefährdungen vorliegen, bei einem klassischen Büro also meist nicht. Wichtig: Ein Sicherheitsbeauftragter ersetzt die Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht, das sind zwei verschiedene Rollen.
Wie lange binden wir uns?
Wir arbeiten mit einer festen Laufzeit und transparenter Kündigungsfrist, kein Automatik-Knebel. Laufzeit und Kündigungsfrist stehen im Vertrag und gehen wir im Erstgespräch offen durch, bevor Sie unterschreiben.
Ihre Frage ist nicht dabei?
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