Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit für Büro- und Verwaltungsbetriebe

Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit erfüllt die Bestellpflicht nach § 5 ASiG, ohne dass Sie jemanden einstellen. Für Bürobetriebe ist das in aller Regel der günstigste Weg. Wie der Stundenbedarf zustande kommt, steht weiter unten.

Vom Erstkontakt bis zur Unterschrift: maximal fünf Werktage. Die Testbegehung ist unverbindlich und ersetzt keine Begehung durch eine Fachkraft.

Sie suchen selbst Arbeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit? Dieses Formular ist für Betriebe, die eine Betreuung suchen. Fachkräfte mit eigener Qualifikation finden ihren Weg unter Partner werden.

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Alle Nachweise liegen digital im Kundenportal

Was eine externe Fachkraft im Büro leistet

Der Leistungsumfang ergibt sich aus § 6 ASiG. Im Bürobetrieb sind das im Wesentlichen sechs Aufgaben:

  • Gefährdungsbeurteilung erstellen und fortschreiben, einschließlich der psychischen Belastung nach § 5 Abs. 3 ArbSchG.
  • Begehungen der Arbeitsplätze: Bildschirmhöhe, Beleuchtung, Verkehrs- und Fluchtwege, Lagerung, elektrische Betriebsmittel.
  • Unterweisungen inhaltlich vorbereiten und die Nachweise führen (§ 12 ArbSchG).
  • Beratung bei Veränderungen: Umzug, Umbau, neue Arbeitsmittel, Einführung von Homeoffice.
  • Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss, sobald er ab mehr als 20 Beschäftigten Pflicht wird.
  • Unfalluntersuchung und Ableitung von Maßnahmen.

Wie eine Gefährdungsbeurteilung im Bürobetrieb aufgebaut ist, steht in Gefährdungsbeurteilung im Büro.

Die drei Modelle im Vergleich

Für Bürobetriebe stehen drei Wege offen. Die Entscheidung fällt fast immer über den Stundenbedarf.

  • Externe Fachkraft beauftragen. Sie zahlen nur die benötigten Stunden, Qualifikation und deren Aktualität liegen beim Anbieter, Vertretung ist dessen Problem. Für Bürobetriebe in aller Regel die günstigste Variante mit dem geringsten Organisationsaufwand.
  • Eigene Fachkraft anstellen. Sinnvoll erst, wenn der Bedarf dauerhaft mindestens eine Teilzeitstelle füllt. Bei 0,5 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr wäre das ein Betrieb mit mehreren hundert Personen. Dazu kommen Ausbildungskosten, Fortbildungspflicht und das Ausfallrisiko bei Urlaub und Krankheit.
  • Unternehmermodell. Bis 50 Beschäftigte zulässig. Die Unternehmensleitung qualifiziert sich selbst und holt Fachkunde bedarfsorientiert hinzu. Die direkten Ausgaben sinken, der eigene Zeitaufwand steigt. Mehr in Unternehmermodell nach DGUV Vorschrift 2.

Wie sich der Umfang berechnet

Die DGUV Vorschrift 2 teilt Betriebe in drei Betreuungsgruppen. Büro- und Verwaltungsbetriebe liegen in Gruppe III, der niedrigsten Stufe.

Grundbetreuung = Beschäftigte × 0,5 Stunden pro Jahr
gemeinsam für Fachkraft und Betriebsarzt, je Seite mindestens 20 Prozent

Dazu kommt die betriebsspezifische Betreuung, die sich nach dem konkreten Anlass richtet, und im ersten Jahr der höhere Erstaufwand für Begehung, erste Gefährdungsbeurteilung und Aufbau der Dokumentation. Ihre eigenen Werte liefert der Einsatzzeiten-Rechner, die Kostenlogik erklärt Was kostet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?.

Für wen das gilt: Besonderheiten nach Branche

Die Pflichten sind für alle Bürobetriebe dieselben. Was sich unterscheidet, ist der Schwerpunkt der Gefährdungsbeurteilung. Was das für Kanzleien, IT, Agenturen, Immobilien, Verbände, Finanzdienstleister und weitere Betriebsarten konkret heißt, steht in der Übersicht Arbeitssicherheit nach Branche.

Welche Pflichten ab welcher Größe greifen

BeschäftigteWas dazukommt
ab 1Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Erste-Hilfe-Organisation, Bestellung von Fachkraft und Betriebsarzt
über 20Arbeitsschutzausschuss, Sitzung je Kalendervierteljahr (§ 11 ASiG)
ab 50Sicherheitsbeauftragte (§ 22 SGB VII, seit dem 29. Mai 2026)
ab 51Regelbetreuung mit fest bestellter Fachkraft, das Unternehmermodell endet

Was für Sie gilt, zeigt der Pflichten-Schnellcheck. Wo wir vor Ort sind, steht unter Regionen, der komplette Leistungsumfang unter Leistungen.

Woran Sie ein belastbares Angebot erkennen

  • Ist die zugrunde gelegte Betreuungsgruppe genannt und ist es Gruppe III? Wer einen Bürobetrieb in Gruppe II einordnet, rechnet mit dem Dreifachen an Stunden.
  • Sind Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung getrennt ausgewiesen?
  • Ist geregelt, wem die Dokumentation gehört und ob Sie sie beim Anbieterwechsel mitnehmen können?
  • Ist der Betriebsarzt mit abgedeckt oder gesondert zu beauftragen?

Häufige Fragen

Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Die Kosten ergeben sich aus den Betreuungsstunden mal dem Stundensatz. Für Bürobetriebe in Betreuungsgruppe III sind das 0,5 Stunden Grundbetreuung pro Beschäftigtem und Jahr, geteilt zwischen Fachkraft und Betriebsarzt. Dazu kommen die betriebsspezifische Betreuung und der höhere Erstaufwand im ersten Jahr.
Ist eine externe Fachkraft günstiger als eine eigene Anstellung?
Für Bürobetriebe fast immer. Bei 25 Beschäftigten stehen rund 12,5 Stunden Grundbetreuung im Jahr einer Vollzeitstelle gegenüber. Eine eigene Fachkraft rechnet sich erst, wenn der Bedarf dauerhaft mindestens eine Teilzeitstelle füllt.
Ab wann brauche ich überhaupt eine Fachkraft?
Ab dem ersten Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz kennt keine Untergrenze. Unterschiedlich ist nur die Form: Bis 50 Beschäftigte ist das Unternehmermodell zulässig, ab 51 die Regelbetreuung mit fest bestellter Fachkraft.
Wie schnell kann die Betreuung starten?
Vom ersten Gespräch bis zur Unterschrift vergehen in der Regel höchstens fünf Werktage. Die erste Begehung mit Gefährdungsbeurteilung folgt innerhalb von zehn Werktagen.
Was gehört in den Vertrag?
Die zugrunde gelegte Betreuungsgruppe, Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung getrennt ausgewiesen, der Erstaufwand des ersten Jahres, welche Leistungen enthalten sind, und die Regelung, wem die Dokumentation gehört und ob Sie sie beim Anbieterwechsel mitnehmen können.
Ersetzt die Fachkraft den Betriebsarzt?
Nein. Es sind zwei getrennte Pflichten nach § 2 und § 5 ASiG. Seit der Neufassung der DGUV Vorschrift 2 muss auf jede der beiden Seiten ein Mindestanteil der Betreuungsstunden entfallen.
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