Betriebe bis einschließlich 50 Beschäftigte müssen keine Fachkraft für Arbeitssicherheit fest bestellen. Für sie erlaubt die DGUV Vorschrift 2 in Anlage 3 ein vereinfachtes Verfahren: das Unternehmermodell, offiziell alternative bedarfsorientierte Betreuung. Die Unternehmensleitung qualifiziert sich selbst und holt Fachkunde nur bei konkretem Anlass hinzu. Eine Untergrenze gibt es nicht: Das gilt für den Betrieb mit drei Beschäftigten genauso wie für den mit fünfzig.
Wie das Unternehmermodell funktioniert
Das Modell besteht aus zwei Bausteinen, die beide erfüllt sein müssen. Eines allein genügt nicht.
- Motivations- und Informationsmaßnahmen. Unternehmerin oder Unternehmer besuchen Schulungen zu den Grundpflichten im Arbeitsschutz: Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Erste Hilfe, Organisation und Dokumentation. Die Schulungen bietet die zuständige Berufsgenossenschaft an, für Bürobetriebe in der Regel die VBG. Die Teilnahme ist zu wiederholen; den Turnus legt die BG fest.
- Bedarfsorientierte Betreuung. Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt werden nicht dauerhaft bestellt, sondern bei konkretem Anlass hinzugezogen. Anlässe sind unter anderem ein Umzug, die Einrichtung neuer Arbeitsplätze, die Beschaffung neuer Arbeitsmittel, ein Arbeitsunfall oder Hinweise auf gesundheitliche Beeinträchtigungen.
Wichtig an dieser Konstruktion: Die Pflicht verschwindet nicht, sie wandert. Was sonst eine externe Fachkraft routinemäßig erledigt, machen Sie selbst, und Sie müssen selbst erkennen, wann ein Anlass für externe Fachkunde vorliegt.
Die Grenzen: bis 50 Beschäftigte
Das Unternehmermodell gilt für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten. Nach unten gibt es keine Grenze: Auch ein Büro mit drei oder mit fünfzehn Beschäftigten kann es wählen, eine fest bestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit ist dafür nicht nötig. Nach oben ist die Grenze eindeutig: bis einschließlich 50 Beschäftigte. Ab 51 fällt der Betrieb in die Regelbetreuung nach Anlage 2, mit schriftlich bestellter Fachkraft und Betriebsarzt und einem festgelegten Stundenumfang.
Innerhalb des zulässigen Bereichs greift eine organisatorische Pflicht, die das Unternehmermodell nicht aufhebt:
- Ab mehr als 20 Beschäftigten ist ein Arbeitsschutzausschuss einzurichten, der vierteljährlich tagt (§ 11 ASiG). Siehe Arbeitsschutzausschuss: Pflicht ab wann?. Im ASA sitzt auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit, was das Modell in dieser Größe praktisch aufwendiger macht.
Sicherheitsbeauftragte nach § 22 SGB VII kommen im klassischen Büro dagegen erst ab 50 Beschäftigten hinzu (seit dem 29. Mai 2026; zwischen 20 und 49 nur bei besonderer Gefährdung). Ein Betrieb mit 35 Beschäftigten im Unternehmermodell hat also einen ASA zu betreiben, aber in der Regel noch keine Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. Welche Pflichten bei Ihrer Beschäftigtenzahl konkret greifen, zeigt der Pflichten-Schnellcheck.
Was Sie im Unternehmermodell selbst leisten
Der Punkt, der in der Rechnung am häufigsten fehlt: Die Aufgaben verschwinden nicht, sie bleiben bei Ihnen. Konkret sind das:
- Die Gefährdungsbeurteilung erstellen, dokumentieren und fortschreiben, einschließlich der psychischen Belastung nach § 5 Abs. 3 ArbSchG.
- Unterweisungen planen, durchführen und nachweisen, mindestens jährlich und bei jeder Veränderung. Die Fristen ermittelt der Unterweisungs-Fristenrechner.
- Die Erste-Hilfe-Organisation aufbauen und aktuell halten: Ersthelfer benennen und alle zwei Jahre auffrischen, Material bereitstellen, Meldekette regeln.
- Prüffristen für elektrische Betriebsmittel im Blick behalten und dokumentieren.
- Die gesamte Dokumentation so führen, dass sie bei einer Besichtigung vorzeigbar ist.
- Erkennen, wann ein Anlass für externe Fachkunde vorliegt, und diese rechtzeitig hinzuziehen.
Was die Schulung abdeckt und was sie nicht ersetzt
Die Motivations- und Informationsmaßnahmen sind kein Kurzbriefing, sondern ein strukturiertes Programm der Berufsgenossenschaft. Inhaltlich geht es um die Pflichten, die anschließend bei Ihnen liegen: rechtliche Grundlagen des Arbeitsschutzes, Aufbau und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung, Durchführung von Unterweisungen, Organisation der Ersten Hilfe und die Frage, woran Sie erkennen, dass ein Anlass für externe Fachkunde vorliegt.
Was die Schulung ausdrücklich nicht leistet: Sie macht Sie nicht zur Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Ausbildung zur Fachkraft nach § 7 ASiG umfasst ein Vielfaches an Stunden und schließt mit einer Prüfung ab. Das Unternehmermodell setzt genau deshalb voraus, dass Sie bei jedem konkreten Anlass jemanden mit dieser Qualifikation hinzuziehen. Wer die Schulung als Ersatz für Fachkunde versteht, missversteht das Modell.
Die Dokumentation, die trotzdem entstehen muss
Ein verbreitetes Missverständnis ist, dass das Unternehmermodell auch die Dokumentationspflichten vereinfacht. Das tut es nicht. Vereinfacht wird ausschließlich die Organisation der Betreuung, nicht der Arbeitsschutz selbst. Diese Unterlagen müssen bei einer Besichtigung genauso vorliegen wie in der Regelbetreuung:
- Teilnahmenachweise über die Motivations- und Informationsmaßnahmen, inklusive der Auffrischungen.
- Gefährdungsbeurteilung mit Maßnahmen, Verantwortlichen, Fristen und dokumentierter Wirksamkeitsprüfung (§ 6 ArbSchG).
- Unterweisungsnachweise mit Datum, Inhalt und Unterschriften.
- Belege über die bedarfsorientierte Betreuung: wann welche Fachkunde zu welchem Anlass hinzugezogen wurde und mit welchem Ergebnis. Genau dieser Nachweis fehlt in der Praxis am häufigsten, weil die Beratung telefonisch lief und niemand sie festgehalten hat.
- Erste-Hilfe-Organisation und Prüfnachweise für elektrische Betriebsmittel.
Der letzte Punkt ist der kritische: Ohne Beleg über hinzugezogene Fachkunde lässt sich der zweite Baustein des Modells nicht nachweisen. Dann steht formal nur die Schulung da, und das Modell gilt als nicht vollständig umgesetzt.
Ein realistischer Kostenvergleich
Auf dem Papier spart das Modell Geld, weil keine laufende Betreuung bezahlt wird. Die ehrliche Rechnung stellt beiden Seiten die tatsächlichen Posten gegenüber. Konkrete Beträge nennen wir hier bewusst nicht, weil Schulungsgebühren und Stundensätze regional stark schwanken; setzen Sie Ihre eigenen Zahlen ein.
- Unternehmermodell: Schulungsgebühr plus Ihre Arbeitszeit für die Schulung, dazu laufend Ihre Zeit für Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen und Dokumentation, plus Honorar für die bedarfsorientierte Beratung bei jedem Anlass. Dazu die Auffrischung im vorgegebenen Turnus.
- Regelbetreuung: Einsatzzeiten nach Betreuungsgruppe III, also 0,5 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr für Fachkraft und Betriebsarzt zusammen, plus betriebsspezifische Betreuung und Erstaufwand im ersten Jahr. Ihre eigene Zeit beschränkt sich auf Termine und Freigaben.
Für einen Betrieb mit 30 Beschäftigten sind das rechnerisch 15,0 Stunden Grundbetreuung im Jahr, wenn er in der Regelbetreuung wäre. Wer das Unternehmermodell wählt, muss ehrlich abschätzen, ob er den entsprechenden Eigenaufwand in weniger als dieser Zeit erledigt, inklusive Einarbeitung in die Vorschriften. Die eigenen Werte liefert der Einsatzzeiten-Rechner, die Kostenlogik erklärt Was kostet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?.
Wann das Unternehmermodell trägt und wann nicht
Es gibt Konstellationen, in denen das Modell gut funktioniert, und solche, in denen es regelmäßig scheitert.
- Trägt gut: überschaubarer Betrieb am unteren Rand des Bereichs, stabile Räume und Tätigkeiten, eine Person in der Leitung, die das Thema wirklich übernimmt und die Zeit dafür hat, wenig Personalwechsel.
- Trägt schlecht: Wachstum in Richtung der 20er oder 50er Schwelle, häufige Umzüge oder Umbauten, verteilte Standorte, viel Homeoffice, hohe Fluktuation, oder eine Geschäftsführung, deren Kalender das Thema erfahrungsgemäß nach hinten schiebt.
Der häufigste Fehlerfall in der Praxis ist nicht die bewusste Entscheidung gegen den Arbeitsschutz, sondern der Zeitmangel: Die Schulung wurde besucht, die Gefährdungsbeurteilung nie fortgeschrieben, die Unterweisung im zweiten Jahr vergessen. Kommt dann ein Schreiben der Berufsgenossenschaft, fehlt die belastbare Grundlage, und das Modell wird rückwirkend teuer.
Drei verbreitete Irrtümer
- „Im Unternehmermodell brauche ich keinen Betriebsarzt.“ Falsch. Die betriebsärztliche Betreuung entfällt nicht, sie wird nur bedarfsorientiert organisiert. Arbeitsmedizinische Vorsorge bleibt Pflicht, wo sie vorgeschrieben ist.
- „Die Schulung gilt unbefristet.“ Falsch. Die Teilnahme ist in regelmäßigen Abständen aufzufrischen. Wer den Turnus verpasst, erfüllt den ersten Baustein des Modells formal nicht mehr.
- „Bis 50 Beschäftigte gilt ohnehin wenig.“ Falsch. Der Arbeitsschutzausschuss greift bereits ab mehr als 20 Beschäftigten, unabhängig vom Betreuungsmodell (Sicherheitsbeauftragte im klassischen Büro erst ab 50).
Der Wechsel in die Regelbetreuung
Der Übergang passiert nicht von selbst. Wenn Ihr Betrieb die 50 überschreitet, müssen Sie aktiv werden: Fachkraft und Betriebsarzt schriftlich bestellen, den Betreuungsumfang festlegen und dokumentieren, und die bisher selbst geführten Unterlagen übergeben.
Zwei Punkte helfen, den Wechsel nicht zu verpassen. Prüfen Sie die Beschäftigtenzahl einmal jährlich bewusst gegen die Schwellen 20 und 50. Und stellen Sie bei absehbarem Wachstum lieber früher um, als die Grenze zu reißen und dann eine Lücke in der Dokumentation zu haben, die sich rückwirkend nicht schließen lässt.
Safety Club nimmt Ihnen diese Arbeit ab, auch für kleine Büros: eine Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort plus digitale, prüfungssichere Dokumentation in einem Vertrag. Wie der Einstieg abläuft, sehen Sie im Ablauf in vier Schritten.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine rechtliche Einzelfallberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen von ASiG und DGUV Vorschrift 2 sowie die Auslegung Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft.




