Praxis

Begehung Arbeitssicherheit: Was die Fachkraft prüft

Begehung Arbeitssicherheit: Was die Fachkraft prüft

Eine Begehung Arbeitssicherheit ist der regelmäßige Rundgang der Fachkraft für Arbeitssicherheit durch die Arbeitsstätte nach § 6 Satz 2 Nr. 3 Buchstabe a ASiG. Im Büro prüft sie Arbeitsplätze, Verkehrs- und Fluchtwege, Erste Hilfe, Brandschutz, Elektrogeräte und Sozialräume, meldet Mängel dem Arbeitgeber, schlägt Maßnahmen vor und hält alles in einem Begehungsprotokoll fest.

Die Begehung gehört zu den Kernaufgaben jeder externen Fachkraft für Arbeitssicherheit. Dieser Beitrag zeigt, was rechtlich verlangt ist, was im Büro geprüft wird und wie daraus ein belastbares Protokoll wird.

Was ist eine Begehung zur Arbeitssicherheit?

Eine Begehung zur Arbeitssicherheit, auch Arbeitsschutzbegehung oder Sicherheitsbegehung genannt, ist die Beobachtung des Arbeitsschutzes vor Ort. § 6 ASiG verpflichtet die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen, festgestellte Mängel dem Arbeitgeber mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken.

Dieselbe Pflicht trifft den Betriebsarzt nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe a ASiG. § 10 ASiG verlangt ausdrücklich die Zusammenarbeit beider und nennt dafür gemeinsame Betriebsbegehungen als Beispiel. In kleinen Büros wird die Begehung oft von der Fachkraft allein durchgeführt und der Betriebsarzt bei arbeitsmedizinischen Fragen einbezogen.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und hat keine Weisungsbefugnis; die Verantwortung für die Umsetzung bleibt nach § 3 ArbSchG beim Arbeitgeber. Das Protokoll belegt deshalb, dass der Arbeitgeber informiert war und was er veranlasst hat.

Begehung Fachkraft vs. Besichtigung der Berufsgenossenschaft: Die Fachkraft begeht im Auftrag des Betriebs und berät, die Aufsichtsperson der Berufsgenossenschaft besichtigt nach §§ 17 bis 19 SGB VII und kann Anordnungen treffen. Welche Fragen bei einem solchen Termin gestellt werden, steht in 5 Fragen der Berufsgenossenschaft bei einer Begehung.

Wie oft muss eine Begehung stattfinden?

Das ASiG schreibt Begehungen „in regelmäßigen Abständen“ vor, legt aber kein festes Intervall fest. In Büro- und Verwaltungsbetrieben hat sich mindestens eine Begehung je Kalenderjahr eingebürgert, ergänzt um anlassbezogene Begehungen. Das konkrete Intervall gehört schriftlich in die Bestellung der Fachkraft oder in den Betreuungsvertrag, damit die Leistung messbar ist.

Anlass für eine zusätzliche Begehung ist alles, was die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG berührt:

  • Umzug in neue Räume oder Umbau bestehender Flächen
  • neue Arbeitsplätze, etwa durch Wachstum oder Desksharing
  • ein Arbeitsunfall oder ein Beinaheunfall
  • neue Tätigkeiten, zum Beispiel Lagerflächen oder eine Teeküche mit neuen Geräten
  • Beschwerden von Beschäftigten zu Raumklima, Lärm oder Beleuchtung

Die Zeit für Begehung, Protokoll und Nachbereitung stammt aus der Einsatzzeit, die nach DGUV Vorschrift 2 für den Betrieb festgelegt ist. Für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten beträgt die Grundbetreuung im Büro (Betreuungsgruppe III) 0,5 Stunden je Beschäftigtem und Jahr für Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt zusammen, mit mindestens 20 Prozent für jeden der beiden.

Jährliche Grundbetreuung im Büro nach DGUV Vorschrift 2 (Betreuungsgruppe III)
BeschäftigteGrundbetreuung gesamtdavon mindestens Fachkraft (20 Prozent)davon mindestens Betriebsarzt (20 Prozent)
3015 Stunden3 Stunden3 Stunden
8040 Stunden8 Stunden8 Stunden
200100 Stunden20 Stunden20 Stunden

Aus diesen Stunden werden neben der Begehung auch Gefährdungsbeurteilung, Beratung, Unterweisungsunterstützung und die Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses bestritten. Wie viele Stunden auf Ihren Betrieb entfallen, rechnet der Einsatzzeiten-Rechner aus.

Was prüft die Fachkraft bei der Begehung im Büro?

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit prüft bei einer Bürobegehung sechs Bereiche: Bildschirmarbeitsplätze, Raumbedingungen, Verkehrs- und Fluchtwege, Brandschutz, Erste Hilfe sowie elektrische Betriebsmittel. Maßstab sind die Arbeitsstättenverordnung mit ihren Technischen Regeln (ASR), DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3. Jeder Befund wird einem dieser Bereiche zugeordnet.

Prüfbereiche einer Begehung im Büro mit Rechtsgrundlage
BereichTypische PrüfpunkteMaßstab
BildschirmarbeitsplatzBildschirmhöhe und Abstand, Stuhl, Tischhöhe, Blendung durch FensterArbStättV Anhang Nr. 6
RaumbedingungenGrundfläche je Arbeitsplatz, Beleuchtung, Lufttemperatur, LüftungASR A1.2, A3.4, A3.5, A3.6
Verkehrs- und Fluchtwegefreie Wege, Stolperstellen, Kabel, Notausgänge, Flucht- und RettungsplanASR A1.8, A2.3
BrandschutzFeuerlöscher vorhanden, gekennzeichnet, zugänglich und geprüftASR A2.2
Erste HilfeVerbandkasten vollständig, Aushang aktuell, Ersthelfer benanntDGUV Vorschrift 1 § 24 bis § 26, ASR A4.3
Elektrische BetriebsmittelPrüfplaketten, beschädigte Kabel, Mehrfachsteckdosen in ReiheDGUV Vorschrift 3

Einige Werte lassen sich direkt vor Ort nachmessen. Die Mindestgrundfläche eines Büroraums liegt nach ASR A1.2 bei 8 Quadratmetern für den ersten und 6 Quadratmetern für jeden weiteren Arbeitsplatz. Für Schreiben, Lesen und Datenverarbeitung verlangt ASR A3.4 am Arbeitsplatz eine Beleuchtungsstärke von mindestens 500 Lux. Für leichte Arbeit im Sitzen gilt nach ASR A3.5 eine Lufttemperatur von mindestens 20 Grad Celsius.

Bei den Prüfungen kontrolliert die Fachkraft nicht selbst, sondern sieht auf den Nachweis. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel im Büro werden nach DGUV Vorschrift 3 in der Regel alle 24 Monate geprüft, Feuerlöscher in der Regel alle zwei Jahre durch einen Sachkundigen. Fehlt die Plakette oder das Prüfprotokoll, ist das ein Befund. Die Fristen je Gerätegruppe zeigt der Prüffristen-Rechner nach DGUV Vorschrift 3.

Zur Begehung gehört auch die Organisation: Sind neue Beschäftigte unterwiesen, sind die Ersthelfer noch im Betrieb, passt die Gefährdungsbeurteilung zu den Räumen? Homeoffice und psychische Belastung lassen sich nicht am Schreibtisch ablesen, sondern nur im Gespräch mit Beschäftigten.

Wer nimmt an der Begehung teil?

An einer Begehung nehmen mindestens die Fachkraft für Arbeitssicherheit und eine Person teil, die für den Betrieb Entscheidungen treffen kann, also Geschäftsführung, Office Management oder eine beauftragte Führungskraft. Gibt es einen Betriebsrat, muss der Arbeitgeber ihn nach § 89 Abs. 2 BetrVG hinzuziehen. Betriebsarzt und Sicherheitsbeauftragte kommen hinzu, wo vorhanden.

Viele Mängel im Büro lassen sich noch während des Rundgangs klären: ein Karton vor dem Notausgang, eine Mehrfachsteckdose unter dem Tisch. Wer entscheiden darf und dabei ist, entscheidet sofort.

Sicherheitsbeauftragte nach § 22 SGB VII, Pflicht ab 50 regelmäßig Beschäftigten, kennen die Schwachstellen im Alltag und sollten mitgehen (mehr in Sicherheitsbeauftragter im Büro).

So läuft eine Begehung im Büro ab

Eine Begehung im Büro folgt fünf Schritten: Termin festlegen, Unterlagen bereitlegen, Rundgang, Abschlussgespräch und Protokoll mit Nachverfolgung. Der Rundgang selbst ist nur ein Teil davon. Ohne Vorbereitung beginnt die Begehung mit dem Suchen von Unterlagen, ohne Nachverfolgung bleiben dieselben Mängel bis zur nächsten Begehung stehen.

  1. Termin und Teilnehmer festlegen. Termin mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit abstimmen, Geschäftsführung oder eine verantwortliche Person benennen und, falls vorhanden, Betriebsrat, Betriebsarzt und Sicherheitsbeauftragte einladen.
  2. Unterlagen bereitlegen. Gefährdungsbeurteilung, letztes Begehungsprotokoll mit offenen Maßnahmen, Prüfnachweise und eine aktuelle Raumliste vorab an die Fachkraft geben.
  3. Rundgang durch alle Bereiche. Arbeitsplätze, Verkehrs- und Fluchtwege, Sozialräume, Technik- und Lagerflächen sowie Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen nacheinander abgehen, nicht nur die repräsentativen Räume.
  4. Abschlussgespräch führen. Die Befunde noch am selben Tag mit der verantwortlichen Person durchgehen und Prioritäten, Zuständigkeiten und Fristen festlegen.
  5. Protokoll ablegen und nachverfolgen. Das Protokoll mit Datum, Teilnehmern, Befunden und Maßnahmen ablegen und die offenen Punkte bis zur nächsten Begehung oder ASA-Sitzung abarbeiten.

Bei Schritt 3 lohnt der Blick in Räume, die selten jemand betritt: Serverraum, Archiv, Kopierraum, Keller. Ab mehr als 20 Beschäftigten gehören die Ergebnisse der Begehung zusätzlich auf die Tagesordnung des Arbeitsschutzausschusses, der nach § 11 ASiG mindestens einmal je Kalendervierteljahr tagt.

Was gehört in das Begehungsprotokoll?

Ein Begehungsprotokoll enthält Datum, Teilnehmer, begangene Bereiche, jeden Befund mit Ort, die vorgeschlagene Maßnahme, die verantwortliche Person, eine Frist und den Erledigungsstand. Erst diese Angaben machen aus dem Rundgang einen Nachweis. Ein Protokoll mit „keine wesentlichen Mängel“ und ohne Liste der begangenen Räume belegt bei einer Prüfung wenig.

Pflichtangaben eines Begehungsprotokolls
AngabeWarum sie nötig ist
Datum und Teilnehmerbelegt die regelmäßige Begehung nach § 6 ASiG und die Hinzuziehung des Betriebsrats
begangene Bereichezeigt, dass alle Räume erfasst sind, nicht nur eine Auswahl
Befund mit Ort, gern mit Fotomacht den Mangel nachvollziehbar und später überprüfbar
Maßnahme, verantwortliche Person, Fristübersetzt die Beratung in eine Aufgabe des Arbeitgebers
Erledigungsstandbelegt, dass der Arbeitgeber reagiert hat

Das Protokoll ist zugleich Arbeitsmaterial für die Gefährdungsbeurteilung, die nach § 6 ArbSchG dokumentiert werden muss. Befunde, die eine Gefährdung zeigen, gehören dort als Maßnahme hinein. Eine Begehung, deren Ergebnisse nirgends in der Gefährdungsbeurteilung auftauchen, ist ein typischer Widerspruch, der bei einer Prüfung durch die Berufsgenossenschaft auffällt.

Die Dokumentationspflicht trifft den Arbeitgeber, nicht den Dienstleister. Protokolle gehören deshalb dem Betrieb und müssen nach einem Wechsel der Fachkraft verfügbar bleiben.

Begehung vorbereiten: Was der Betrieb selbst tun kann

Ein Betrieb kann die Begehung mit einer Stunde Vorbereitung deutlich ergiebiger machen. Offensichtliche Mängel vorher beheben, offene Maßnahmen aus dem letzten Protokoll abhaken und Prüfnachweise bereitlegen spart Einsatzzeit, die dann für Beratung zu Umbau, Homeoffice oder psychischer Belastung frei wird.

Für die Vorbereitung eignet sich die Büro-Checkliste, die die Prüfpunkte nach Beschäftigtenzahl filtert; den Hintergrund erklärt die Checkliste Arbeitssicherheit im Büro. Die Vorab-Runde ersetzt die Begehung nicht, weil der Blick von außen sieht, woran sich das Team gewöhnt hat.

Safety Club stellt Büro- und Verwaltungsbetrieben eine Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort plus digitale, prüfungssichere Dokumentation. Begehungsprotokolle, Maßnahmen und Fristen liegen im Kundenportal und gehören dem Betrieb. Wie das für Ihren Betrieb aussieht, klären wir im Erstgespräch.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine rechtliche Einzelfallberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen von ASiG, ArbSchG, ArbStättV mit den ASR, BetrVG sowie der DGUV Vorschriften 1, 2 und 3 und die Auslegung der für Ihren Betrieb zuständigen Berufsgenossenschaft.

Häufige Fragen

Wie oft muss eine Begehung zur Arbeitssicherheit stattfinden?

Das ASiG schreibt in § 6 Begehungen „in regelmäßigen Abständen“ vor, nennt aber kein festes Intervall. In Bürobetrieben ist mindestens eine Begehung je Kalenderjahr üblich, zusätzlich anlassbezogen nach Umzug, Umbau, neuen Tätigkeiten oder einem Arbeitsunfall. Das Intervall sollte in der Bestellung oder im Betreuungsvertrag stehen.

Was ist eine Arbeitsschutzbegehung?

Eine Arbeitsschutzbegehung ist der dokumentierte Rundgang durch die Arbeitsstätte, bei dem die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt nach § 6 und § 3 ASiG Mängel feststellen, dem Arbeitgeber mitteilen und Maßnahmen vorschlagen. Begehung Arbeitssicherheit, Sicherheitsbegehung und Betriebsbegehung meinen in der Praxis dasselbe.

Muss der Betriebsrat an der Begehung teilnehmen?

Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat nach § 89 Abs. 2 BetrVG bei allen Besichtigungen hinzuziehen, die mit dem Arbeitsschutz oder der Unfallverhütung zusammenhängen. Der Betriebsrat entscheidet selbst, ob und mit wem er teilnimmt. Ohne Betriebsrat entfällt die Pflicht.

Wer ist für die Beseitigung der Mängel verantwortlich?

Der Arbeitgeber. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät nach § 6 ASiG, schlägt Maßnahmen vor und wirkt auf deren Umsetzung hin, trägt aber keine Weisungsbefugnis. Die Verantwortung für den Arbeitsschutz bleibt nach § 3 ArbSchG bei der Geschäftsführung.

Was unterscheidet die Begehung der Fachkraft von der Besichtigung durch die Berufsgenossenschaft?

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit begeht den Betrieb im Auftrag des Arbeitgebers und berät. Die Aufsichtsperson der Berufsgenossenschaft besichtigt nach §§ 17 bis 19 SGB VII in hoheitlicher Funktion und kann Anordnungen mit Frist treffen.

Gibt es eine Checkliste für die Begehung im Büro?

Ja. Die Büro-Checkliste von Safety Club bündelt die Prüfpunkte aus ArbStättV, ASR, DGUV Vorschrift 1 und DGUV Vorschrift 3 und passt sie an die Beschäftigtenzahl an. Sie ersetzt keine Begehung, eignet sich aber zur Vorbereitung.

Quellen

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