Arbeitssicherheit nach Branche
Die Grundpflichten sind für jeden Betrieb dieselben. Was sich unterscheidet, ist der Schwerpunkt der Gefährdungsbeurteilung. Jede Betriebsart hier hat eine eigene Seite mit ihren Schwerpunkten.
Was überall gleich ist
Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2 gelten unabhängig von der Branche. Jeder Bürobetrieb braucht eine Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, eine Erste-Hilfe-Organisation und die Bestellung von Fachkraft und Betriebsarzt. Reine Büro- und Verwaltungsbetriebe liegen dabei in Betreuungsgruppe III mit 0,5 Stunden Grundbetreuung pro Beschäftigtem und Jahr, gemeinsam für Fachkraft und Betriebsarzt. Wo neben dem Büro noch andere Bereiche betrieben werden, etwa Werkstatt, Studio, Lager oder Betreuung, gilt das nicht pauschal: Die Gruppe richtet sich nach den tatsächlichen Tätigkeiten. Welche Pflichten bei Ihrer Beschäftigtenzahl greifen, zeigt der Pflichten-Schnellcheck, den Stundenumfang der Einsatzzeiten-Rechner.
Wo der Unterschied tatsächlich liegt
Nicht in den Vorschriften, sondern in der Gefährdungsbeurteilung. Sie ist kein Formular, das für alle gleich aussieht, sondern die Beurteilung der Tätigkeiten, die in Ihrem Betrieb tatsächlich vorkommen (§ 5 ArbSchG). Ob Ihre Leute überwiegend am Bildschirm sitzen, regelmäßig Akten heben, die Hälfte der Woche zu Hause arbeiten oder täglich zu Objekten fahren, ändert nicht die Pflicht, aber vollständig deren Inhalt. Genau da trennen sich die Betriebsarten auf dieser Seite.
Woran Sie erkennen, welcher Schwerpunkt für Sie gilt
Drei Fragen genügen meist. Erstens: Welche Tätigkeit macht den größten Teil der Arbeitszeit aus, und findet sie im Büro statt? Zweitens: Gibt es Bereiche, die kein reines Büro sind, also Archiv, Technikraum, Lager, Filiale, Außendienst oder Veranstaltungsflächen? Drittens: Wechseln die Personen häufig, etwa durch Fluktuation, Projektkräfte oder Ehrenamtliche? Wer alle drei Fragen beantwortet, hat den Schwerpunkt seiner Beurteilung bereits umrissen und weiß auch, worauf die Unterweisung zugeschnitten sein muss.
Wenn Ihre Branche nicht dabei ist
Jede dieser Seiten steht für eine Betriebsart mit einem eigenen Schwerpunkt. Betreut werden Büro- und Verwaltungsbetriebe aus dem gesamten VBG-Bereich, von Architektur- und Ingenieurbüros über Verlage und Medienhäuser bis zu Unternehmensberatungen und Bildungsträgern. Der Zuschnitt entsteht ohnehin nicht aus der Branchenbezeichnung, sondern aus der Begehung: Die Fachkraft sieht die Räume und die Tätigkeiten und schreibt die Beurteilung darauf zu. Wie das abläuft, steht unter externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Passend dazu
- Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit: Leistungsumfang nach § 6 ASiG, die drei Betreuungsmodelle im Vergleich und wie sich der Stundenumfang berechnet.
- Regionen: Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort, in acht Regionen deutschlandweit, mit der zuständigen VBG-Bezirksverwaltung je Region.
- Arbeitssicherheit nach Branche: was Kanzleien, IT, Agenturen, Immobilien, Verbände, Finanzdienstleister und weitere Betriebsarten im Arbeitsschutz unterscheidet.
- Pflichten-Schnellcheck: welche Pflichten bei Ihrer Beschäftigtenzahl greifen, vom Arbeitsschutzausschuss über Sicherheitsbeauftragte bis zum Ende des Unternehmermodells.
- Einsatzzeiten-Rechner: Ihre Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2, inklusive Aufteilung zwischen Fachkraft und Betriebsarzt. Die Kostenlogik erklärt Was kostet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
- Gefährdungsbeurteilung im Büro und Unterweisung im Büro: die beiden Pflichten, die jeden Bürobetrieb ab dem ersten Beschäftigten treffen.
- Leistungen im Überblick: der komplette Umfang nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 in einem Vertrag, mit allen betreuten Branchen und Regionen.
In 4 Schritten zur sorgenfreien Arbeitssicherheit
Ein einfacher Weg vom ersten Gespräch zur prüfungssicheren Dokumentation.
Kostenloses Erstgespräch
Wir klären, was Pflicht ist, was Sie nicht brauchen und was wir liefern. Klarheit ab Tag 1.
Vertrag unterschrieben
Ein Vertrag, planbare Jahreskosten, direkte Buchung. Vom Erstkontakt bis zur Unterschrift: maximal fünf Werktage.
Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort
Ihre Fachkraft kommt zur Begehung, erstellt die Gefährdungsbeurteilung und prüft: Was ist da, was fehlt?
Prüfungssichere Dokumentation im Portal
Alle Nachweise liegen digital im Kundenportal: vollständig, aktuell, teilbar.
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