Branchen

Arbeitssicherheit nach Branche

Die Grundpflichten sind für jeden Betrieb dieselben. Was sich unterscheidet, ist der Schwerpunkt der Gefährdungsbeurteilung. Jede Betriebsart hier hat eine eigene Seite mit ihren Schwerpunkten.

Was überall gleich ist

Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2 gelten unabhängig von der Branche. Jeder Bürobetrieb braucht eine Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, eine Erste-Hilfe-Organisation und die Bestellung von Fachkraft und Betriebsarzt. Reine Büro- und Verwaltungsbetriebe liegen dabei in Betreuungsgruppe III mit 0,5 Stunden Grundbetreuung pro Beschäftigtem und Jahr, gemeinsam für Fachkraft und Betriebsarzt. Wo neben dem Büro noch andere Bereiche betrieben werden, etwa Werkstatt, Studio, Lager oder Betreuung, gilt das nicht pauschal: Die Gruppe richtet sich nach den tatsächlichen Tätigkeiten. Welche Pflichten bei Ihrer Beschäftigtenzahl greifen, zeigt der Pflichten-Schnellcheck, den Stundenumfang der Einsatzzeiten-Rechner.

Wo der Unterschied tatsächlich liegt

Nicht in den Vorschriften, sondern in der Gefährdungsbeurteilung. Sie ist kein Formular, das für alle gleich aussieht, sondern die Beurteilung der Tätigkeiten, die in Ihrem Betrieb tatsächlich vorkommen (§ 5 ArbSchG). Ob Ihre Leute überwiegend am Bildschirm sitzen, regelmäßig Akten heben, die Hälfte der Woche zu Hause arbeiten oder täglich zu Objekten fahren, ändert nicht die Pflicht, aber vollständig deren Inhalt. Genau da trennen sich die Betriebsarten auf dieser Seite.

Woran Sie erkennen, welcher Schwerpunkt für Sie gilt

Drei Fragen genügen meist. Erstens: Welche Tätigkeit macht den größten Teil der Arbeitszeit aus, und findet sie im Büro statt? Zweitens: Gibt es Bereiche, die kein reines Büro sind, also Archiv, Technikraum, Lager, Filiale, Außendienst oder Veranstaltungsflächen? Drittens: Wechseln die Personen häufig, etwa durch Fluktuation, Projektkräfte oder Ehrenamtliche? Wer alle drei Fragen beantwortet, hat den Schwerpunkt seiner Beurteilung bereits umrissen und weiß auch, worauf die Unterweisung zugeschnitten sein muss.

Wenn Ihre Branche nicht dabei ist

Jede dieser Seiten steht für eine Betriebsart mit einem eigenen Schwerpunkt. Betreut werden Büro- und Verwaltungsbetriebe aus dem gesamten VBG-Bereich, von Architektur- und Ingenieurbüros über Verlage und Medienhäuser bis zu Unternehmensberatungen und Bildungsträgern. Der Zuschnitt entsteht ohnehin nicht aus der Branchenbezeichnung, sondern aus der Begehung: Die Fachkraft sieht die Räume und die Tätigkeiten und schreibt die Beurteilung darauf zu. Wie das abläuft, steht unter externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.

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