Branchen

Arbeitssicherheit für Telekommunikation

Die Pflichten im Arbeitsschutz sind für alle Büro- und Verwaltungsbetriebe dieselben. Was sich bei Telekommunikationsunternehmen unterscheidet, ist der Schwerpunkt der Gefährdungsbeurteilung.

  • Telekommunikation

Was hier anders ist

Zwei sehr verschiedene Arbeitswelten unter einem Dach: der Kundenservice mit dauerhafter Sprech- und Hörbelastung am Bildschirm, und der technische Betrieb mit Standorten, die verteilt und teils unbemannt sind.

Die vier Punkte, auf die es ankommt

  • Headset-Arbeit und Stimme. Dauerndes Sprechen und Hören über Kopfhörer ist eine eigene Belastung. Lautstärkebegrenzung, hygienische Nutzung der Headsets, Pausenregelung und die Akustik im Raum gehören in die Beurteilung.
  • Schwierige Gespräche. Beschwerden, Kündigungen und Eskalationen sind Alltag im Kundenservice. Der Umgang damit und die Nachsorge nach belastenden Gesprächen gehören ausdrücklich in die Beurteilung psychischer Belastung.
  • Schichtbetrieb und Taktung. Servicezeiten am Abend und am Wochenende sowie eng getaktete Gesprächsvorgaben betreffen Ruhezeiten und Handlungsspielraum. Beides ist zu beurteilen.
  • Technikstandorte und Außendienst. Verteilerstandorte, Technikräume und Kundeninstallationen sind wechselnde Arbeitsorte mit Alleinarbeit. Zutritt, Schutzausrüstung und Meldewege sind vorher zu regeln.

Was bei einer Begehung typischerweise auffällt

Im Serviceteil fallen Akustik in Großraumflächen, Headset-Hygiene bei wechselnden Arbeitsplätzen und Bildschirmeinstellungen an Desk-Sharing-Plätzen auf. Im technischen Teil sind es Zutrittsregelungen, Kabel über Verkehrswegen und fehlende Regelungen zur Alleinarbeit an unbemannten Standorten. Häufig fehlt für die Servicearbeit eine Beurteilung der psychischen Belastung, obwohl sie dort den Kern ausmacht.

Was daraus für die Unterweisung folgt

Für den Kundenservice braucht es einen Block zu Headset-Nutzung, Lautstärke, Pausen und zum Umgang mit eskalierenden Gesprächen einschließlich der Frage, wann ein Gespräch beendet werden darf und wer danach ansprechbar ist. Für den technischen Bereich kommen Zutritt zu Standorten, Schutzausrüstung, Arbeiten an elektrischen Anlagen und die Regeln für Alleinarbeit dazu.

Passend dazu

Häufige Fragen

Gelten für Telekommunikationsunternehmen andere Vorschriften?
Nein. Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2 gelten für alle Büro- und Verwaltungsbetriebe gleich. Unterschiedlich ist nur, worauf die Gefährdungsbeurteilung den Schwerpunkt legt.
Brauchen wir eine eigene Gefährdungsbeurteilung je Standort?
Beurteilt werden Arbeitsplatztypen, nicht Adressen. Unterscheiden sich die Standorte in Räumen, Tätigkeiten oder Publikumsverkehr, sind sie getrennt zu betrachten. Sind sie baugleich, genügt eine Beurteilung mit Vermerk zu den Abweichungen.
Ab wann brauchen wir eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Ab dem ersten Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz kennt keine Untergrenze. Bis 50 Beschäftigte ist das Unternehmermodell zulässig, ab 51 die Regelbetreuung mit fest bestellter Fachkraft.
Was kostet die Betreuung für einen Betrieb unserer Größe?
Die Grundbetreuung liegt in Betreuungsgruppe III bei 0,5 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr, gemeinsam für Fachkraft und Betriebsarzt. Ihre Zahl liefert der Betreuungsstunden-Rechner.
Ablauf

In 4 Schritten zur sorgenfreien Arbeitssicherheit

Ein einfacher Weg vom ersten Gespräch zur prüfungssicheren Dokumentation.

Jetzt beraten lassen
1
Woche 0

Kostenloses Erstgespräch

Wir klären, was Pflicht ist, was Sie nicht brauchen und was wir liefern. Klarheit ab Tag 1.

2
Innerhalb von 5 Werktagen

Vertrag unterschrieben

Ein Vertrag, planbare Jahreskosten, direkte Buchung. Vom Erstkontakt bis zur Unterschrift: maximal fünf Werktage.

3
Innerhalb von 10 Werktagen

Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort

Ihre Fachkraft kommt zur Begehung, erstellt die Gefährdungsbeurteilung und prüft: Was ist da, was fehlt?

4
Laufend

Prüfungssichere Dokumentation im Portal

Alle Nachweise liegen digital im Kundenportal: vollständig, aktuell, teilbar.

Kontakt

Sprechen Sie mit uns.

Buchen Sie direkt einen Termin, oder schreiben Sie uns über das Formular.

Direkt Termin buchen
Oder schreiben Sie uns