Arbeitssicherheit für Telekommunikation
Die Pflichten im Arbeitsschutz sind für alle Büro- und Verwaltungsbetriebe dieselben. Was sich bei Telekommunikationsunternehmen unterscheidet, ist der Schwerpunkt der Gefährdungsbeurteilung.
- Telekommunikation
Was hier anders ist
Zwei sehr verschiedene Arbeitswelten unter einem Dach: der Kundenservice mit dauerhafter Sprech- und Hörbelastung am Bildschirm, und der technische Betrieb mit Standorten, die verteilt und teils unbemannt sind.
Die vier Punkte, auf die es ankommt
- Headset-Arbeit und Stimme. Dauerndes Sprechen und Hören über Kopfhörer ist eine eigene Belastung. Lautstärkebegrenzung, hygienische Nutzung der Headsets, Pausenregelung und die Akustik im Raum gehören in die Beurteilung.
- Schwierige Gespräche. Beschwerden, Kündigungen und Eskalationen sind Alltag im Kundenservice. Der Umgang damit und die Nachsorge nach belastenden Gesprächen gehören ausdrücklich in die Beurteilung psychischer Belastung.
- Schichtbetrieb und Taktung. Servicezeiten am Abend und am Wochenende sowie eng getaktete Gesprächsvorgaben betreffen Ruhezeiten und Handlungsspielraum. Beides ist zu beurteilen.
- Technikstandorte und Außendienst. Verteilerstandorte, Technikräume und Kundeninstallationen sind wechselnde Arbeitsorte mit Alleinarbeit. Zutritt, Schutzausrüstung und Meldewege sind vorher zu regeln.
Was bei einer Begehung typischerweise auffällt
Im Serviceteil fallen Akustik in Großraumflächen, Headset-Hygiene bei wechselnden Arbeitsplätzen und Bildschirmeinstellungen an Desk-Sharing-Plätzen auf. Im technischen Teil sind es Zutrittsregelungen, Kabel über Verkehrswegen und fehlende Regelungen zur Alleinarbeit an unbemannten Standorten. Häufig fehlt für die Servicearbeit eine Beurteilung der psychischen Belastung, obwohl sie dort den Kern ausmacht.
Was daraus für die Unterweisung folgt
Für den Kundenservice braucht es einen Block zu Headset-Nutzung, Lautstärke, Pausen und zum Umgang mit eskalierenden Gesprächen einschließlich der Frage, wann ein Gespräch beendet werden darf und wer danach ansprechbar ist. Für den technischen Bereich kommen Zutritt zu Standorten, Schutzausrüstung, Arbeiten an elektrischen Anlagen und die Regeln für Alleinarbeit dazu.
Passend dazu
- Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit: Leistungsumfang nach § 6 ASiG, die drei Betreuungsmodelle im Vergleich und wie sich der Stundenumfang berechnet.
- Regionen: Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort, in acht Regionen deutschlandweit, mit der zuständigen VBG-Bezirksverwaltung je Region.
- Arbeitssicherheit nach Branche: was Kanzleien, IT, Agenturen, Immobilien, Verbände, Finanzdienstleister und weitere Betriebsarten im Arbeitsschutz unterscheidet.
- Pflichten-Schnellcheck: welche Pflichten bei Ihrer Beschäftigtenzahl greifen, vom Arbeitsschutzausschuss über Sicherheitsbeauftragte bis zum Ende des Unternehmermodells.
- Einsatzzeiten-Rechner: Ihre Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2, inklusive Aufteilung zwischen Fachkraft und Betriebsarzt. Die Kostenlogik erklärt Was kostet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
- Gefährdungsbeurteilung im Büro und Unterweisung im Büro: die beiden Pflichten, die jeden Bürobetrieb ab dem ersten Beschäftigten treffen.
- Leistungen im Überblick: der komplette Umfang nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 in einem Vertrag, mit allen betreuten Branchen und Regionen.
Häufige Fragen
Gelten für Telekommunikationsunternehmen andere Vorschriften?
Brauchen wir eine eigene Gefährdungsbeurteilung je Standort?
Ab wann brauchen wir eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Was kostet die Betreuung für einen Betrieb unserer Größe?
Andere Betriebsarten
In 4 Schritten zur sorgenfreien Arbeitssicherheit
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Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort
Ihre Fachkraft kommt zur Begehung, erstellt die Gefährdungsbeurteilung und prüft: Was ist da, was fehlt?
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Alle Nachweise liegen digital im Kundenportal: vollständig, aktuell, teilbar.
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