Arbeitssicherheit für Bühne, Musik und Kultur
Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2 gelten für jeden Betrieb. Was sich bei Kulturbetriebe unterscheidet, ist der Schwerpunkt der Gefährdungsbeurteilung.
- Bühne, Musik & Kultur
Wichtig: Ein Kulturbetrieb ist kein reiner Bürobetrieb. Für Verwaltung und Dramaturgie gilt Betreuungsgruppe III, für Bühne, Werkstätten und Technik nicht. Für Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung gelten zusätzlich eigene Unfallverhütungsvorschriften der DGUV.
Was hier anders ist
Der Betrieb hat zwei Takte. In der Verwaltung läuft ein normaler Bürobetrieb, auf und hinter der Bühne wird gebaut, geklettert, beleuchtet und unter Zeitdruck umgebaut, oft abends und am Wochenende.
Die vier Punkte, auf die es ankommt
- Auf- und Abbau unter Zeitdruck. Umbauten zwischen Vorstellungen sind der Zeitraum mit der höchsten Unfalldichte. Absturz, Lasten über Personen und Quetschstellen sind hier die bestimmenden Gefährdungen und nicht der Bildschirmarbeitsplatz.
- Arbeiten in der Höhe. Beleuchtungsbrücken, Traversen, Züge und Leitern. Wer dort arbeitet, braucht eine eigene Unterweisung und, wo nötig, eine arbeitsmedizinische Vorsorge.
- Getrennte Bereiche, getrennte Beurteilung. Verwaltung, Bühne, Werkstätten, Fundus und Gastronomie sind verschiedene Arbeitsbereiche. Eine gemeinsame Beurteilung für das ganze Haus greift in keinem davon.
- Schichtlagen und Publikumsverkehr. Abend- und Wochenendarbeit betrifft die Ruhezeiten, Publikum im Haus betrifft Flucht- und Rettungswege sowie die Zahl der nötigen Ersthelfer, die sich nach den Anwesenden richtet.
Was bei einer Begehung typischerweise auffällt
Im Verwaltungstrakt fällt wenig auf. Beanstandet werden regelmäßig der Fundus und die Werkstätten: Material über Kopfhöhe, zugestellte Wege, Regale ohne dokumentierte Prüfung. Dazu kommt die Frage, wer abends und nachts allein im Haus arbeitet und wie ein Notfall bemerkt würde. Im Papier fehlt meist die getrennte Beurteilung der Bereiche.
Was daraus für die Unterweisung folgt
Die Unterweisung läuft nach Bereich und nach Produktion. Der Bereichsteil deckt die dauerhaften Gefährdungen ab, der Produktionsteil das konkrete Bühnenbild: Wo wird geklettert, was hängt über Personen, wo sind Quetschstellen, wie läuft der Umbau. Gastspiele und externe Gewerke brauchen eine eigene Einweisung, bevor sie das Haus betreten.
Passend dazu
- Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit: Leistungsumfang nach § 6 ASiG, die drei Betreuungsmodelle im Vergleich und wie sich der Stundenumfang berechnet.
- Regionen: Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort, in acht Regionen deutschlandweit, mit der zuständigen VBG-Bezirksverwaltung je Region.
- Arbeitssicherheit nach Branche: was Kanzleien, IT, Agenturen, Immobilien, Verbände, Finanzdienstleister und weitere Betriebsarten im Arbeitsschutz unterscheidet.
- Pflichten-Schnellcheck: welche Pflichten bei Ihrer Beschäftigtenzahl greifen, vom Arbeitsschutzausschuss über Sicherheitsbeauftragte bis zum Ende des Unternehmermodells.
- Einsatzzeiten-Rechner: Ihre Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2, inklusive Aufteilung zwischen Fachkraft und Betriebsarzt. Die Kostenlogik erklärt Was kostet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
- Gefährdungsbeurteilung im Büro und Unterweisung im Büro: die beiden Pflichten, die jeden Bürobetrieb ab dem ersten Beschäftigten treffen.
- Leistungen im Überblick: der komplette Umfang nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 in einem Vertrag, mit allen betreuten Branchen und Regionen.
Häufige Fragen
Gelten für Kulturbetriebe andere Vorschriften?
Brauchen wir eine eigene Gefährdungsbeurteilung je Standort?
Ab wann brauchen wir eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Was kostet die Betreuung für einen Betrieb unserer Größe?
Andere Betriebsarten
In 4 Schritten zur sorgenfreien Arbeitssicherheit
Ein einfacher Weg vom ersten Gespräch zur prüfungssicheren Dokumentation.
Kostenloses Erstgespräch
Wir klären, was Pflicht ist, was Sie nicht brauchen und was wir liefern. Klarheit ab Tag 1.
Vertrag unterschrieben
Ein Vertrag, planbare Jahreskosten, direkte Buchung. Vom Erstkontakt bis zur Unterschrift: maximal fünf Werktage.
Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort
Ihre Fachkraft kommt zur Begehung, erstellt die Gefährdungsbeurteilung und prüft: Was ist da, was fehlt?
Prüfungssichere Dokumentation im Portal
Alle Nachweise liegen digital im Kundenportal: vollständig, aktuell, teilbar.
Sprechen Sie mit uns.
Buchen Sie direkt einen Termin, oder schreiben Sie uns über das Formular.
