Arbeitssicherheit für Werbe- und Kreativagenturen
Die Pflichten im Arbeitsschutz sind für alle Büro- und Verwaltungsbetriebe dieselben. Was sich bei Werbe- und Kreativagenturen unterscheidet, ist der Schwerpunkt der Gefährdungsbeurteilung.
- Werbe- & Kreativagenturen
Was hier anders ist
Hohe Fluktuation und junge Belegschaften. Das macht die Unterweisung zum Dauerthema statt zum Jahrestermin: Wer laufend einstellt, muss laufend vor Aufnahme der Tätigkeit unterweisen, nicht erst zur nächsten Sammelunterweisung.
Die vier Punkte, auf die es ankommt
- Unterweisung für jeden Neuzugang. Die Pflicht knüpft an die Beschäftigung an, nicht an ihre Dauer. Praktikanten und kurzfristig Beschäftigte sind vor Arbeitsaufnahme zu unterweisen.
- Großraum und Akustik. Offene Flächen sind in Agenturen die Regel. Akustische Störung ist dort der am häufigsten genannte Belastungsfaktor und gehört in die Beurteilung psychischer Belastung, nicht nur in eine Möblierungsentscheidung.
- Wechselnde Arbeitsplätze. Wo niemand einen festen Platz hat, stellt auch niemand den Stuhl ein. Bei Desk-Sharing gehört die Einweisung in die Einstellung von Stuhl, Tisch und Monitor zur Grundausstattung.
- Produktionen und Veranstaltungen. Dreh- und Fototermine, Messeauftritte und Events bringen Auf- und Abbau, elektrische Betriebsmittel und Arbeiten mit Leitern mit sich. Das kommt im reinen Büroalltag nicht vor und braucht eine eigene Beurteilung.
Was bei einer Begehung typischerweise auffällt
Typisch sind Großraumflächen mit hoher Belegungsdichte, wechselnden Sitzplätzen und viel Technik auf wenig Fläche. Beanstandet werden regelmäßig Kabel über Verkehrswegen, zugestellte Fluchtwege hinter Stellwänden oder Requisiten, und Bildschirmarbeitsplätze, die als Ausweichplatz gedacht waren und dauerhaft benutzt werden, ohne je eingerichtet worden zu sein.
Was daraus für die Unterweisung folgt
Für die Unterweisung ist der Takt entscheidender als der Inhalt. Bei hoher Fluktuation läuft die jährliche Sammelveranstaltung ins Leere. Praktikabel ist ein kurzer, immer gleicher Einstiegsblock vor Arbeitsaufnahme plus die jährliche Kernunterweisung für alle. Bei Produktionen kommen Auf- und Abbau, elektrische Betriebsmittel und Leitern dazu.
Passend dazu
- Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit: Leistungsumfang nach § 6 ASiG, die drei Betreuungsmodelle im Vergleich und wie sich der Stundenumfang berechnet.
- Regionen: Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort, in acht Regionen deutschlandweit, mit der zuständigen VBG-Bezirksverwaltung je Region.
- Arbeitssicherheit nach Branche: was Kanzleien, IT, Agenturen, Immobilien, Verbände, Finanzdienstleister und weitere Betriebsarten im Arbeitsschutz unterscheidet.
- Pflichten-Schnellcheck: welche Pflichten bei Ihrer Beschäftigtenzahl greifen, vom Arbeitsschutzausschuss über Sicherheitsbeauftragte bis zum Ende des Unternehmermodells.
- Einsatzzeiten-Rechner: Ihre Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2, inklusive Aufteilung zwischen Fachkraft und Betriebsarzt. Die Kostenlogik erklärt Was kostet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
- Gefährdungsbeurteilung im Büro und Unterweisung im Büro: die beiden Pflichten, die jeden Bürobetrieb ab dem ersten Beschäftigten treffen.
- Leistungen im Überblick: der komplette Umfang nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 in einem Vertrag, mit allen betreuten Branchen und Regionen.
Häufige Fragen
Gelten für Werbe- und Kreativagenturen andere Vorschriften?
Brauchen wir eine eigene Gefährdungsbeurteilung je Standort?
Ab wann brauchen wir eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Was kostet die Betreuung für einen Betrieb unserer Größe?
Andere Betriebsarten
In 4 Schritten zur sorgenfreien Arbeitssicherheit
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Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort
Ihre Fachkraft kommt zur Begehung, erstellt die Gefährdungsbeurteilung und prüft: Was ist da, was fehlt?
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Alle Nachweise liegen digital im Kundenportal: vollständig, aktuell, teilbar.
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