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Arbeitssicherheit für Unternehmensberatung

Die Pflichten im Arbeitsschutz sind für alle Büro- und Verwaltungsbetriebe dieselben. Was sich bei Unternehmensberatungen unterscheidet, ist der Schwerpunkt der Gefährdungsbeurteilung.

  • Unternehmensberatung

Was hier anders ist

Der Arbeitsplatz wechselt ständig. Ein erheblicher Teil der Arbeitszeit entsteht beim Kunden, im Zug, im Hotel und zu Hause. Genau diese Orte kommen bei einer Begehung des eigenen Büros nicht vor.

Die vier Punkte, auf die es ankommt

  • Arbeiten beim Kunden. Der Arbeitsplatz beim Kunden ist Ihr Arbeitsplatz, auch wenn Ihnen die Räume nicht gehören. Was Sie dort nicht selbst gestalten können, muss zumindest beurteilt und mit dem Kunden geregelt sein.
  • Reisetätigkeit und Wegeunfälle. Bahn, Mietwagen, Flug: Reisezeit ist die Zeit mit dem höchsten Unfallrisiko im ganzen Betrieb. Wegeunfälle sind meldepflichtige Arbeitsunfälle.
  • Wechselnde Schreibtische im eigenen Büro. Wo niemand einen festen Platz hat, stellt auch niemand den Stuhl ein. Bei Desk-Sharing gehört die Einweisung in die Einstellung von Stuhl, Tisch und Monitor zur Grundausstattung, nicht zur Kür.
  • Erreichbarkeit und Projektspitzen. Lange Projektphasen mit hoher Termindichte und Erreichbarkeit über die Arbeitszeit hinaus sind der zentrale Punkt der Beurteilung psychischer Belastung nach § 5 Abs. 3 ArbSchG.

Was bei einer Begehung typischerweise auffällt

Das eigene Büro ist meist unauffällig und oft halb leer. Beanstandet werden Desk-Sharing-Plätze, die nie eingestellt werden, und Besprechungsräume, die dauerhaft als Arbeitsplatz dienen, ohne je als solcher beurteilt worden zu sein. Der größere Teil fehlt schlicht: Für die Arbeit beim Kunden, unterwegs und im Homeoffice gibt es in vielen Beratungen keine Beurteilung, obwohl dort der überwiegende Teil der Arbeitszeit anfällt.

Was daraus für die Unterweisung folgt

Praktikabel ist eine Unterweisung, die dem Arbeitsweg folgt statt dem Raum: eigener Arbeitsplatz und Desk-Sharing, Arbeiten beim Kunden einschließlich Anmeldung und fremder Hausordnung, Reisen mit Bahn und Mietwagen, mobiles Arbeiten und Homeoffice. Dazu die Meldewege, denn ein Unfall unterwegs oder beim Kunden ist genauso zu melden wie einer im eigenen Büro.

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Häufige Fragen

Gelten für Unternehmensberatungen andere Vorschriften?
Nein. Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2 gelten für alle Büro- und Verwaltungsbetriebe gleich. Unterschiedlich ist nur, worauf die Gefährdungsbeurteilung den Schwerpunkt legt.
Brauchen wir eine eigene Gefährdungsbeurteilung je Standort?
Beurteilt werden Arbeitsplatztypen, nicht Adressen. Unterscheiden sich die Standorte in Räumen, Tätigkeiten oder Publikumsverkehr, sind sie getrennt zu betrachten. Sind sie baugleich, genügt eine Beurteilung mit Vermerk zu den Abweichungen.
Ab wann brauchen wir eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Ab dem ersten Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz kennt keine Untergrenze. Bis 50 Beschäftigte ist das Unternehmermodell zulässig, ab 51 die Regelbetreuung mit fest bestellter Fachkraft.
Was kostet die Betreuung für einen Betrieb unserer Größe?
Die Grundbetreuung liegt in Betreuungsgruppe III bei 0,5 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr, gemeinsam für Fachkraft und Betriebsarzt. Ihre Zahl liefert der Betreuungsstunden-Rechner.
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