Arbeitssicherheit für Unternehmensberatung
Die Pflichten im Arbeitsschutz sind für alle Büro- und Verwaltungsbetriebe dieselben. Was sich bei Unternehmensberatungen unterscheidet, ist der Schwerpunkt der Gefährdungsbeurteilung.
- Unternehmensberatung
Was hier anders ist
Der Arbeitsplatz wechselt ständig. Ein erheblicher Teil der Arbeitszeit entsteht beim Kunden, im Zug, im Hotel und zu Hause. Genau diese Orte kommen bei einer Begehung des eigenen Büros nicht vor.
Die vier Punkte, auf die es ankommt
- Arbeiten beim Kunden. Der Arbeitsplatz beim Kunden ist Ihr Arbeitsplatz, auch wenn Ihnen die Räume nicht gehören. Was Sie dort nicht selbst gestalten können, muss zumindest beurteilt und mit dem Kunden geregelt sein.
- Reisetätigkeit und Wegeunfälle. Bahn, Mietwagen, Flug: Reisezeit ist die Zeit mit dem höchsten Unfallrisiko im ganzen Betrieb. Wegeunfälle sind meldepflichtige Arbeitsunfälle.
- Wechselnde Schreibtische im eigenen Büro. Wo niemand einen festen Platz hat, stellt auch niemand den Stuhl ein. Bei Desk-Sharing gehört die Einweisung in die Einstellung von Stuhl, Tisch und Monitor zur Grundausstattung, nicht zur Kür.
- Erreichbarkeit und Projektspitzen. Lange Projektphasen mit hoher Termindichte und Erreichbarkeit über die Arbeitszeit hinaus sind der zentrale Punkt der Beurteilung psychischer Belastung nach § 5 Abs. 3 ArbSchG.
Was bei einer Begehung typischerweise auffällt
Das eigene Büro ist meist unauffällig und oft halb leer. Beanstandet werden Desk-Sharing-Plätze, die nie eingestellt werden, und Besprechungsräume, die dauerhaft als Arbeitsplatz dienen, ohne je als solcher beurteilt worden zu sein. Der größere Teil fehlt schlicht: Für die Arbeit beim Kunden, unterwegs und im Homeoffice gibt es in vielen Beratungen keine Beurteilung, obwohl dort der überwiegende Teil der Arbeitszeit anfällt.
Was daraus für die Unterweisung folgt
Praktikabel ist eine Unterweisung, die dem Arbeitsweg folgt statt dem Raum: eigener Arbeitsplatz und Desk-Sharing, Arbeiten beim Kunden einschließlich Anmeldung und fremder Hausordnung, Reisen mit Bahn und Mietwagen, mobiles Arbeiten und Homeoffice. Dazu die Meldewege, denn ein Unfall unterwegs oder beim Kunden ist genauso zu melden wie einer im eigenen Büro.
Passend dazu
- Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit: Leistungsumfang nach § 6 ASiG, die drei Betreuungsmodelle im Vergleich und wie sich der Stundenumfang berechnet.
- Regionen: Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort, in acht Regionen deutschlandweit, mit der zuständigen VBG-Bezirksverwaltung je Region.
- Arbeitssicherheit nach Branche: was Kanzleien, IT, Agenturen, Immobilien, Verbände, Finanzdienstleister und weitere Betriebsarten im Arbeitsschutz unterscheidet.
- Pflichten-Schnellcheck: welche Pflichten bei Ihrer Beschäftigtenzahl greifen, vom Arbeitsschutzausschuss über Sicherheitsbeauftragte bis zum Ende des Unternehmermodells.
- Einsatzzeiten-Rechner: Ihre Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2, inklusive Aufteilung zwischen Fachkraft und Betriebsarzt. Die Kostenlogik erklärt Was kostet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
- Gefährdungsbeurteilung im Büro und Unterweisung im Büro: die beiden Pflichten, die jeden Bürobetrieb ab dem ersten Beschäftigten treffen.
- Leistungen im Überblick: der komplette Umfang nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 in einem Vertrag, mit allen betreuten Branchen und Regionen.
Häufige Fragen
Gelten für Unternehmensberatungen andere Vorschriften?
Brauchen wir eine eigene Gefährdungsbeurteilung je Standort?
Ab wann brauchen wir eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Was kostet die Betreuung für einen Betrieb unserer Größe?
Andere Betriebsarten
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Ein Vertrag, planbare Jahreskosten, direkte Buchung. Vom Erstkontakt bis zur Unterschrift: maximal fünf Werktage.
Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort
Ihre Fachkraft kommt zur Begehung, erstellt die Gefährdungsbeurteilung und prüft: Was ist da, was fehlt?
Prüfungssichere Dokumentation im Portal
Alle Nachweise liegen digital im Kundenportal: vollständig, aktuell, teilbar.
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