Arbeitssicherheit für Banken und Sparkassen
Die Pflichten im Arbeitsschutz sind für alle Büro- und Verwaltungsbetriebe dieselben. Was sich bei Banken und Sparkassen unterscheidet, ist der Schwerpunkt der Gefährdungsbeurteilung.
- Banken & Sparkassen
Was hier anders ist
Die Filiale ist ein Arbeitsplatz mit offenem Publikumsverkehr und Bargeldbezug. Damit gehören Überfallprophylaxe und die Nachsorge nach einem Ereignis zum Arbeitsschutz und nicht nur zur Sicherheitsorganisation.
Die vier Punkte, auf die es ankommt
- Überfallprophylaxe. Sichtverhältnisse, Alarmierung, Rückzugsmöglichkeit und das Verhalten im Ereignisfall sind Schutzmaßnahmen. Sie gehören in die Beurteilung und in die Unterweisung, nicht nur in eine Dienstanweisung.
- Nachsorge nach einem Ereignis. Nach einem Überfall ist die psychische Belastung der Betroffenen der eigentliche Schaden. Ein festgelegter Weg zu Betreuung und Nachsorge muss vorher stehen, nicht danach gesucht werden.
- Alleinarbeit und Randzeiten. Kleine Filialen, Öffnung mit wenig Personal und Selbstbedienungszonen mit langen Zutrittszeiten führen zu Alleinarbeit. Es braucht eine Regelung, wie ein Notfall bemerkt wird.
- Beratungsplätze und Kassenbereiche. Feste Beratungsplätze sind Bildschirmarbeitsplätze mit Publikumsverkehr: Sehabstand und Blendung wie überall, dazu Sichtschutz und ein freier Weg nach hinten.
Was bei einer Begehung typischerweise auffällt
Im Verwaltungsgebäude gilt das übliche Bild großer Bildschirmbestände. In den Filialen kommen andere Punkte dazu: Beratungsplätze ohne freien Weg nach hinten, zugestellte Fluchtwege hinter Kundenzonen, und Selbstbedienungsbereiche, deren Beleuchtung und Einsehbarkeit nie beurteilt wurden. Im Papier fehlt häufig ein festgelegter Ablauf für die Nachsorge.
Was daraus für die Unterweisung folgt
Neben dem Bildschirmteil braucht es einen Filialblock: Verhalten im Ereignisfall, Alarmierung, Umgang mit angespannten Kundengesprächen, Regeln für Öffnung und Schließung, und der Weg zur Nachsorge. Dieser Block gehört regelmäßig wiederholt, weil er im Ernstfall abrufbar sein muss und nicht nachgelesen werden kann.
Passend dazu
- Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit: Leistungsumfang nach § 6 ASiG, die drei Betreuungsmodelle im Vergleich und wie sich der Stundenumfang berechnet.
- Regionen: Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort, in acht Regionen deutschlandweit, mit der zuständigen VBG-Bezirksverwaltung je Region.
- Arbeitssicherheit nach Branche: was Kanzleien, IT, Agenturen, Immobilien, Verbände, Finanzdienstleister und weitere Betriebsarten im Arbeitsschutz unterscheidet.
- Pflichten-Schnellcheck: welche Pflichten bei Ihrer Beschäftigtenzahl greifen, vom Arbeitsschutzausschuss über Sicherheitsbeauftragte bis zum Ende des Unternehmermodells.
- Einsatzzeiten-Rechner: Ihre Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2, inklusive Aufteilung zwischen Fachkraft und Betriebsarzt. Die Kostenlogik erklärt Was kostet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
- Gefährdungsbeurteilung im Büro und Unterweisung im Büro: die beiden Pflichten, die jeden Bürobetrieb ab dem ersten Beschäftigten treffen.
- Leistungen im Überblick: der komplette Umfang nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 in einem Vertrag, mit allen betreuten Branchen und Regionen.
Häufige Fragen
Gelten für Banken und Sparkassen andere Vorschriften?
Brauchen wir eine eigene Gefährdungsbeurteilung je Standort?
Ab wann brauchen wir eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Was kostet die Betreuung für einen Betrieb unserer Größe?
Andere Betriebsarten
In 4 Schritten zur sorgenfreien Arbeitssicherheit
Ein einfacher Weg vom ersten Gespräch zur prüfungssicheren Dokumentation.
Kostenloses Erstgespräch
Wir klären, was Pflicht ist, was Sie nicht brauchen und was wir liefern. Klarheit ab Tag 1.
Vertrag unterschrieben
Ein Vertrag, planbare Jahreskosten, direkte Buchung. Vom Erstkontakt bis zur Unterschrift: maximal fünf Werktage.
Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort
Ihre Fachkraft kommt zur Begehung, erstellt die Gefährdungsbeurteilung und prüft: Was ist da, was fehlt?
Prüfungssichere Dokumentation im Portal
Alle Nachweise liegen digital im Kundenportal: vollständig, aktuell, teilbar.
Sprechen Sie mit uns.
Buchen Sie direkt einen Termin, oder schreiben Sie uns über das Formular.
