Arbeitssicherheit für Kanzleien und Rechtsanwälte
Die Pflichten im Arbeitsschutz sind für alle Büro- und Verwaltungsbetriebe dieselben. Was sich bei Kanzleien unterscheidet, ist der Schwerpunkt der Gefährdungsbeurteilung.
- Kanzleien & Rechtsanwälte
Was hier anders ist
Vertraulichkeit bei der Begehung. Die Fachkraft läuft durch Räume mit Mandantenakten und offenen Bildschirmen. Das ist vorher zu regeln, sonst wird die Begehung entweder abgesagt oder unvollständig.
Die vier Punkte, auf die es ankommt
- Aktenlager und Handakten. Regalsicherheit, Standsicherheit von Rollregalen und das Heben von Aktenordnern. Papierakten sind trotz E-Akte nicht verschwunden, sie liegen nur enger.
- Fristen und Nachtarbeit. Fristsachen erzeugen Belastungsspitzen, die bis in den späten Abend reichen. Wer dann allein im Haus ist, braucht eine Regelung, wie ein Notfall bemerkt würde.
- Auswärtstermine bei Gericht. Gerichtstermine, Haftbesuche und Ortstermine sind Außendiensttätigkeit. Wegeunfälle dorthin sind meldepflichtige Arbeitsunfälle.
- Mandantenverkehr in der Kanzlei. Fremde Personen im Haus verändern die Beurteilung: Verkehrswege müssen für Ortsunkundige sicher sein, Fluchtwege entsprechend gekennzeichnet. Bei konfliktbeladenen Mandaten kommt der Umgang mit angespannten Gesprächssituationen dazu.
Was bei einer Begehung typischerweise auffällt
Beanstandet werden meist Aktenordner über Kopfhöhe, Rollregale ohne dokumentierte Prüfung der Standsicherheit und Fluchtwege im Archiv, die als Zwischenlager dienen. Dazu kommt die Mehrfachsteckdose unter dem Schreibtisch, an der Monitor, Dockingstation, Aktenvernichter und Wasserkocher gemeinsam hängen. Im Papier fehlt oft eine Regelung zur Alleinarbeit am Abend.
Was daraus für die Unterweisung folgt
Zum Bürostandard kommen drei Punkte: das Heben und Absetzen von Aktenordnern, die Bedienung der Rollregalanlage einschließlich Feststellbremse, und die Regeln für Alleinarbeit am Abend, also Abmeldung und Rückmeldung. Bei Mandantenverkehr gehört der Umgang mit angespannten Gesprächssituationen dazu, einschließlich der Frage, wer im Ernstfall wie Hilfe holt.
Passend dazu
- Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit: Leistungsumfang nach § 6 ASiG, die drei Betreuungsmodelle im Vergleich und wie sich der Stundenumfang berechnet.
- Regionen: Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort, in acht Regionen deutschlandweit, mit der zuständigen VBG-Bezirksverwaltung je Region.
- Arbeitssicherheit nach Branche: was Kanzleien, IT, Agenturen, Immobilien, Verbände, Finanzdienstleister und weitere Betriebsarten im Arbeitsschutz unterscheidet.
- Pflichten-Schnellcheck: welche Pflichten bei Ihrer Beschäftigtenzahl greifen, vom Arbeitsschutzausschuss über Sicherheitsbeauftragte bis zum Ende des Unternehmermodells.
- Einsatzzeiten-Rechner: Ihre Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2, inklusive Aufteilung zwischen Fachkraft und Betriebsarzt. Die Kostenlogik erklärt Was kostet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
- Gefährdungsbeurteilung im Büro und Unterweisung im Büro: die beiden Pflichten, die jeden Bürobetrieb ab dem ersten Beschäftigten treffen.
- Leistungen im Überblick: der komplette Umfang nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 in einem Vertrag, mit allen betreuten Branchen und Regionen.
Häufige Fragen
Gelten für Kanzleien andere Vorschriften?
Brauchen wir eine eigene Gefährdungsbeurteilung je Standort?
Ab wann brauchen wir eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Was kostet die Betreuung für einen Betrieb unserer Größe?
Andere Betriebsarten
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Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort
Ihre Fachkraft kommt zur Begehung, erstellt die Gefährdungsbeurteilung und prüft: Was ist da, was fehlt?
Prüfungssichere Dokumentation im Portal
Alle Nachweise liegen digital im Kundenportal: vollständig, aktuell, teilbar.
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