Arbeitssicherheit für Marketing und PR
Die Pflichten im Arbeitsschutz sind für alle Büro- und Verwaltungsbetriebe dieselben. Was sich bei Marketing und PR unterscheidet, ist der Schwerpunkt der Gefährdungsbeurteilung.
- Marketing & PR
Was hier anders ist
Ein erheblicher Teil der Arbeit findet auf Veranstaltungen statt. Messen, Pressetermine und Events sind Außendiensttätigkeit mit Auf- und Abbau, langen Standzeiten und Anreise, und sie kommen bei einer Begehung der Büroräume nicht vor.
Die vier Punkte, auf die es ankommt
- Messen und Veranstaltungen. Standaufbau, Transport von Material, Arbeiten mit Leitern und Elektrik in fremden Hallen, dazu lange Standzeiten im Stehen. Das gehört als eigener Abschnitt in die Beurteilung.
- Reisetätigkeit. Anreise mit Bahn, Auto oder Flug, Übernachtungen und Rückfahrten nach langen Tagen. Wegeunfälle sind meldepflichtige Arbeitsunfälle, und Ruhezeiten gelten auch auf Reisen.
- Community Management. Wer Kanäle betreut, liest Beschimpfungen und Bedrohungen. Das ist eine psychische Belastung nach § 5 Abs. 3 ArbSchG und braucht Meldeweg, Ansprechpartner und Nachsorge.
- Kampagnenspitzen und Erreichbarkeit. Launchtermine und Krisenkommunikation erzeugen Arbeitsspitzen mit Erreichbarkeit über die Arbeitszeit hinaus. Weil sie meist planbar sind, lassen sie sich gestalten.
Was bei einer Begehung typischerweise auffällt
Die Büroflächen sind meist unauffällig, abgesehen von Akustik und Desk-Sharing-Plätzen ohne Einstellung. Was fehlt, ist die Beurteilung für Messen und Veranstaltungen: keine Aufstellung, wer wie oft im Einsatz ist, keine Regelung zu Aufbauarbeiten und Leitern, und keine Absprache, wie ein Unfall in einer fremden Messehalle gemeldet wird. Für die Kanalbetreuung fehlt meist jeder dokumentierte Umgang mit Anfeindungen.
Was daraus für die Unterweisung folgt
Neben dem Bürostandard braucht es einen Veranstaltungsblock: Verhalten in fremden Hallen, Aufbau und Leitern, elektrische Betriebsmittel, Pausen bei langen Standzeiten und der Meldeweg bei einem Unfall vor Ort. Für die Kanalbetreuung kommt ein kurzer Block zum Umgang mit Anfeindungen dazu: Wann wird eskaliert, wer ist Ansprechpartner, welche Nachsorge gibt es.
Passend dazu
- Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit: Leistungsumfang nach § 6 ASiG, die drei Betreuungsmodelle im Vergleich und wie sich der Stundenumfang berechnet.
- Regionen: Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort, in acht Regionen deutschlandweit, mit der zuständigen VBG-Bezirksverwaltung je Region.
- Arbeitssicherheit nach Branche: was Kanzleien, IT, Agenturen, Immobilien, Verbände, Finanzdienstleister und weitere Betriebsarten im Arbeitsschutz unterscheidet.
- Pflichten-Schnellcheck: welche Pflichten bei Ihrer Beschäftigtenzahl greifen, vom Arbeitsschutzausschuss über Sicherheitsbeauftragte bis zum Ende des Unternehmermodells.
- Einsatzzeiten-Rechner: Ihre Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2, inklusive Aufteilung zwischen Fachkraft und Betriebsarzt. Die Kostenlogik erklärt Was kostet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
- Gefährdungsbeurteilung im Büro und Unterweisung im Büro: die beiden Pflichten, die jeden Bürobetrieb ab dem ersten Beschäftigten treffen.
- Leistungen im Überblick: der komplette Umfang nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 in einem Vertrag, mit allen betreuten Branchen und Regionen.
Häufige Fragen
Gelten für Marketing und PR andere Vorschriften?
Brauchen wir eine eigene Gefährdungsbeurteilung je Standort?
Ab wann brauchen wir eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Was kostet die Betreuung für einen Betrieb unserer Größe?
Andere Betriebsarten
In 4 Schritten zur sorgenfreien Arbeitssicherheit
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Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort
Ihre Fachkraft kommt zur Begehung, erstellt die Gefährdungsbeurteilung und prüft: Was ist da, was fehlt?
Prüfungssichere Dokumentation im Portal
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