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Arbeitssicherheit für Marketing und PR

Die Pflichten im Arbeitsschutz sind für alle Büro- und Verwaltungsbetriebe dieselben. Was sich bei Marketing und PR unterscheidet, ist der Schwerpunkt der Gefährdungsbeurteilung.

  • Marketing & PR

Was hier anders ist

Ein erheblicher Teil der Arbeit findet auf Veranstaltungen statt. Messen, Pressetermine und Events sind Außendiensttätigkeit mit Auf- und Abbau, langen Standzeiten und Anreise, und sie kommen bei einer Begehung der Büroräume nicht vor.

Die vier Punkte, auf die es ankommt

  • Messen und Veranstaltungen. Standaufbau, Transport von Material, Arbeiten mit Leitern und Elektrik in fremden Hallen, dazu lange Standzeiten im Stehen. Das gehört als eigener Abschnitt in die Beurteilung.
  • Reisetätigkeit. Anreise mit Bahn, Auto oder Flug, Übernachtungen und Rückfahrten nach langen Tagen. Wegeunfälle sind meldepflichtige Arbeitsunfälle, und Ruhezeiten gelten auch auf Reisen.
  • Community Management. Wer Kanäle betreut, liest Beschimpfungen und Bedrohungen. Das ist eine psychische Belastung nach § 5 Abs. 3 ArbSchG und braucht Meldeweg, Ansprechpartner und Nachsorge.
  • Kampagnenspitzen und Erreichbarkeit. Launchtermine und Krisenkommunikation erzeugen Arbeitsspitzen mit Erreichbarkeit über die Arbeitszeit hinaus. Weil sie meist planbar sind, lassen sie sich gestalten.

Was bei einer Begehung typischerweise auffällt

Die Büroflächen sind meist unauffällig, abgesehen von Akustik und Desk-Sharing-Plätzen ohne Einstellung. Was fehlt, ist die Beurteilung für Messen und Veranstaltungen: keine Aufstellung, wer wie oft im Einsatz ist, keine Regelung zu Aufbauarbeiten und Leitern, und keine Absprache, wie ein Unfall in einer fremden Messehalle gemeldet wird. Für die Kanalbetreuung fehlt meist jeder dokumentierte Umgang mit Anfeindungen.

Was daraus für die Unterweisung folgt

Neben dem Bürostandard braucht es einen Veranstaltungsblock: Verhalten in fremden Hallen, Aufbau und Leitern, elektrische Betriebsmittel, Pausen bei langen Standzeiten und der Meldeweg bei einem Unfall vor Ort. Für die Kanalbetreuung kommt ein kurzer Block zum Umgang mit Anfeindungen dazu: Wann wird eskaliert, wer ist Ansprechpartner, welche Nachsorge gibt es.

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Häufige Fragen

Gelten für Marketing und PR andere Vorschriften?
Nein. Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2 gelten für alle Büro- und Verwaltungsbetriebe gleich. Unterschiedlich ist nur, worauf die Gefährdungsbeurteilung den Schwerpunkt legt.
Brauchen wir eine eigene Gefährdungsbeurteilung je Standort?
Beurteilt werden Arbeitsplatztypen, nicht Adressen. Unterscheiden sich die Standorte in Räumen, Tätigkeiten oder Publikumsverkehr, sind sie getrennt zu betrachten. Sind sie baugleich, genügt eine Beurteilung mit Vermerk zu den Abweichungen.
Ab wann brauchen wir eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Ab dem ersten Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz kennt keine Untergrenze. Bis 50 Beschäftigte ist das Unternehmermodell zulässig, ab 51 die Regelbetreuung mit fest bestellter Fachkraft.
Was kostet die Betreuung für einen Betrieb unserer Größe?
Die Grundbetreuung liegt in Betreuungsgruppe III bei 0,5 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr, gemeinsam für Fachkraft und Betriebsarzt. Ihre Zahl liefert der Betreuungsstunden-Rechner.
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