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Arbeitssicherheit für IT und Software

Die Pflichten im Arbeitsschutz sind für alle Büro- und Verwaltungsbetriebe dieselben. Was sich bei IT- und Softwarebetriebe unterscheidet, ist der Schwerpunkt der Gefährdungsbeurteilung.

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Was hier anders ist

Der höchste Homeoffice-Anteil aller Bürobranchen. Damit verschiebt sich der Schwerpunkt der Gefährdungsbeurteilung von den Büroräumen auf eine Tätigkeit, die überwiegend woanders stattfindet.

Die vier Punkte, auf die es ankommt

  • Homeoffice als regulärer Arbeitsplatztyp. Wenn die halbe Belegschaft die halbe Zeit zu Hause arbeitet, ist das kein Sonderfall mehr. Der Teil zur Telearbeit gehört mit demselben Rang in die Beurteilung wie der Büroarbeitsplatz.
  • Serverraum und Technikflächen. Elektrische Betriebsmittel, Wärmelast, Brandlast und die Frage, wer dort allein arbeitet und wie ein Notfall bemerkt würde.
  • Rufbereitschaft und Erreichbarkeit. Bereitschaftsdienste und Deployments außerhalb der Regelarbeitszeit berühren Ruhezeiten und psychische Belastung. Die Ruhezeit von grundsätzlich elf Stunden gilt auch dann.
  • Schnelles Wachstum. IT-Betriebe überschreiten die Schwelle von mehr als 20 Beschäftigten oft unbemerkt. Ab dann ist ein Arbeitsschutzausschuss einzurichten.

Was bei einer Begehung typischerweise auffällt

Im Büro selbst fällt meist wenig auf, die Arbeitsplätze sind neu und gut ausgestattet. Auffällig wird es an zwei anderen Stellen. Erstens im Serverraum: Kabelführung, Zugang, Brandlast und Alleinarbeit. Zweitens im Homeoffice, das bei der Begehung schlicht nicht vorkommt, obwohl dort ein erheblicher Teil der Arbeitszeit anfällt. Wer nur das Büro begeht, hat den größeren Teil der Bildschirmarbeit nicht erfasst.

Was daraus für die Unterweisung folgt

Daraus folgt ein eigener Homeoffice-Block: ergonomische Einrichtung mit den Mitteln, die zu Hause vorhanden sind, Pausenregelung und der Meldeweg bei einem Unfall in der häuslichen Arbeitsumgebung. Bei Rufbereitschaft kommt die Abgrenzung von Arbeitszeit und Ruhezeit dazu. Für den Serverraum wird gesondert unterwiesen, wer ihn betritt.

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Häufige Fragen

Gelten für IT- und Softwarebetriebe andere Vorschriften?
Nein. Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2 gelten für alle Büro- und Verwaltungsbetriebe gleich. Unterschiedlich ist nur, worauf die Gefährdungsbeurteilung den Schwerpunkt legt.
Brauchen wir eine eigene Gefährdungsbeurteilung je Standort?
Beurteilt werden Arbeitsplatztypen, nicht Adressen. Unterscheiden sich die Standorte in Räumen, Tätigkeiten oder Publikumsverkehr, sind sie getrennt zu betrachten. Sind sie baugleich, genügt eine Beurteilung mit Vermerk zu den Abweichungen.
Ab wann brauchen wir eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Ab dem ersten Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz kennt keine Untergrenze. Bis 50 Beschäftigte ist das Unternehmermodell zulässig, ab 51 die Regelbetreuung mit fest bestellter Fachkraft.
Was kostet die Betreuung für einen Betrieb unserer Größe?
Die Grundbetreuung liegt in Betreuungsgruppe III bei 0,5 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr, gemeinsam für Fachkraft und Betriebsarzt. Ihre Zahl liefert der Betreuungsstunden-Rechner.
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