Arbeitssicherheit für IT und Software
Die Pflichten im Arbeitsschutz sind für alle Büro- und Verwaltungsbetriebe dieselben. Was sich bei IT- und Softwarebetriebe unterscheidet, ist der Schwerpunkt der Gefährdungsbeurteilung.
- IT & Software
Was hier anders ist
Der höchste Homeoffice-Anteil aller Bürobranchen. Damit verschiebt sich der Schwerpunkt der Gefährdungsbeurteilung von den Büroräumen auf eine Tätigkeit, die überwiegend woanders stattfindet.
Die vier Punkte, auf die es ankommt
- Homeoffice als regulärer Arbeitsplatztyp. Wenn die halbe Belegschaft die halbe Zeit zu Hause arbeitet, ist das kein Sonderfall mehr. Der Teil zur Telearbeit gehört mit demselben Rang in die Beurteilung wie der Büroarbeitsplatz.
- Serverraum und Technikflächen. Elektrische Betriebsmittel, Wärmelast, Brandlast und die Frage, wer dort allein arbeitet und wie ein Notfall bemerkt würde.
- Rufbereitschaft und Erreichbarkeit. Bereitschaftsdienste und Deployments außerhalb der Regelarbeitszeit berühren Ruhezeiten und psychische Belastung. Die Ruhezeit von grundsätzlich elf Stunden gilt auch dann.
- Schnelles Wachstum. IT-Betriebe überschreiten die Schwelle von mehr als 20 Beschäftigten oft unbemerkt. Ab dann ist ein Arbeitsschutzausschuss einzurichten.
Was bei einer Begehung typischerweise auffällt
Im Büro selbst fällt meist wenig auf, die Arbeitsplätze sind neu und gut ausgestattet. Auffällig wird es an zwei anderen Stellen. Erstens im Serverraum: Kabelführung, Zugang, Brandlast und Alleinarbeit. Zweitens im Homeoffice, das bei der Begehung schlicht nicht vorkommt, obwohl dort ein erheblicher Teil der Arbeitszeit anfällt. Wer nur das Büro begeht, hat den größeren Teil der Bildschirmarbeit nicht erfasst.
Was daraus für die Unterweisung folgt
Daraus folgt ein eigener Homeoffice-Block: ergonomische Einrichtung mit den Mitteln, die zu Hause vorhanden sind, Pausenregelung und der Meldeweg bei einem Unfall in der häuslichen Arbeitsumgebung. Bei Rufbereitschaft kommt die Abgrenzung von Arbeitszeit und Ruhezeit dazu. Für den Serverraum wird gesondert unterwiesen, wer ihn betritt.
Passend dazu
- Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit: Leistungsumfang nach § 6 ASiG, die drei Betreuungsmodelle im Vergleich und wie sich der Stundenumfang berechnet.
- Regionen: Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort, in acht Regionen deutschlandweit, mit der zuständigen VBG-Bezirksverwaltung je Region.
- Arbeitssicherheit nach Branche: was Kanzleien, IT, Agenturen, Immobilien, Verbände, Finanzdienstleister und weitere Betriebsarten im Arbeitsschutz unterscheidet.
- Pflichten-Schnellcheck: welche Pflichten bei Ihrer Beschäftigtenzahl greifen, vom Arbeitsschutzausschuss über Sicherheitsbeauftragte bis zum Ende des Unternehmermodells.
- Einsatzzeiten-Rechner: Ihre Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2, inklusive Aufteilung zwischen Fachkraft und Betriebsarzt. Die Kostenlogik erklärt Was kostet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
- Gefährdungsbeurteilung im Büro und Unterweisung im Büro: die beiden Pflichten, die jeden Bürobetrieb ab dem ersten Beschäftigten treffen.
- Leistungen im Überblick: der komplette Umfang nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 in einem Vertrag, mit allen betreuten Branchen und Regionen.
Häufige Fragen
Gelten für IT- und Softwarebetriebe andere Vorschriften?
Brauchen wir eine eigene Gefährdungsbeurteilung je Standort?
Ab wann brauchen wir eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Was kostet die Betreuung für einen Betrieb unserer Größe?
Andere Betriebsarten
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Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort
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