Rechner

Ersthelfer-Rechner für Betriebe

Maßgeblich sind die gleichzeitig anwesenden Beschäftigten. Geben Sie die Gesamtzahl ein und wie viel Prozent typischerweise im Homeoffice oder unterwegs sind, der Rechner ermittelt daraus die Anwesenden und den Bedarf.

4Ersthelfer

Regel nach DGUV Vorschrift 1 (§ 26): bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer; bei mehr als 20 in Verwaltungs-/Handelsbetrieben mindestens 5 %, sonst 10 % der Anwesenden (aufgerundet). Da nicht alle gleichzeitig vor Ort sind, rechnen wir mit den Anwesenden. Ersthelfer werden alle zwei Jahre fortgebildet. Orientierung, keine Rechtsberatung.

Gratis Testbegehung anfragen

So funktioniert die Berechnung

Rechtsgrundlage ist § 26 der DGUV Vorschrift 1. Maßgeblich sind die gleichzeitig anwesenden Versicherten, nicht die Belegschaftsliste. Genau daran scheitert die Rechnung in der Praxis am häufigsten.

bis 20 Anwesende: 1 Ersthelfer
über 20 Anwesende: 5 % (Verwaltungs- und Handelsbetriebe)
über 20 Anwesende: 10 % (sonstige Betriebe)
Ergebnis wird aufgerundet

Zwei Beispiele

  • Büro mit 18 Beschäftigten: Auch wenn alle da sind, bleibt es bei einer Person. Unter der 20er-Schwelle genügt ein Ersthelfer.
  • Verwaltung mit 60 Beschäftigten, 40 typischerweise anwesend: 5 Prozent von 40 sind 2,0, also zwei Ersthelfer. Ist einer im Urlaub und einer im Homeoffice, steht der Betrieb ohne da. Deshalb ist ein Puffer üblich.

Was die Zahl nicht abdeckt

  • Die Auffrischung. Ersthelfer werden alle zwei Jahre fortgebildet. Wird die Frist deutlich überschritten, ist erneut der vollständige Lehrgang nötig.
  • Die Verteilung. Alle Ersthelfer in einer Abteilung auszubilden erfüllt die Zahl, aber nicht den Zweck. Verteilen Sie über Etagen und Bereiche.
  • Material und Aushang. Dazu gehören ein erreichbarer Verbandkasten und ein aktueller Erste-Hilfe-Aushang.

Den vollständigen Überblick gibt Erste Hilfe im Büro.

Wer sich als Ersthelfer eignet

Die Auswahl entscheidet mit darüber, ob die Rechnung im Alltag trägt. Drei Kriterien haben sich bewährt:

  • Regelmäßig anwesend. Wer überwiegend im Außendienst oder im Homeoffice ist, steht im Notfall selten zur Verfügung.
  • Über Etagen und Bereiche verteilt. Alle Ersthelfer in einer Abteilung auszubilden erfüllt die Zahl, aber nicht den Zweck: Bei einer Teamveranstaltung außer Haus ist niemand im Gebäude.
  • Freiwillig. Die Aufgabe lebt davon, dass jemand sie übernehmen will. Eine Zuweisung gegen den Willen führt selten zu handlungsfähigen Ersthelfern.

Häufige Fragen

Warum wird mit den Anwesenden gerechnet und nicht mit der Belegschaft?
Weil im Notfall nur hilft, wer da ist. § 26 DGUV Vorschrift 1 stellt auf die anwesenden Versicherten ab. Bei viel Homeoffice oder Außendienst liegt die Zahl deutlich unter der Belegschaft, die Mindestbesetzung muss aber an jedem Arbeitstag stehen.
Wer trägt die Kosten der Ausbildung?
Die Kosten für Lehrgang und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer übernimmt in der Regel die zuständige Berufsgenossenschaft. Die Arbeitszeit während der Schulung trägt der Betrieb.
Wie oft muss die Ausbildung aufgefrischt werden?
In der Regel alle zwei Jahre durch eine Fortbildung bei einer ermächtigten Stelle. Wird diese Frist deutlich überschritten, ist erneut ein vollständiger Erste-Hilfe-Lehrgang zu absolvieren statt der kürzeren Fortbildung.
Gilt die 5-Prozent-Regel auch für unseren Betrieb?
Die 5 Prozent gelten für Verwaltungs- und Handelsbetriebe, also den klassischen Bürobetrieb. In sonstigen Betrieben sind es 10 Prozent der Anwesenden. Maßgeblich ist die tatsächliche Tätigkeit, nicht die Firmierung.
Kontakt

Sprechen Sie mit uns.

Buchen Sie direkt einen Termin, oder schreiben Sie uns über das Formular.

Direkt Termin buchen
Oder schreiben Sie uns