Rechner

Brandschutzhelfer-Rechner

Maßgeblich sind die anwesenden Beschäftigten. Geben Sie die Gesamtzahl an und wie viel Prozent üblicherweise im Homeoffice oder unterwegs sind.

4Brandschutzhelfer

Richtwert nach ASR A2.2: mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten als Brandschutzhelfer (normale Brandgefährdung), mindestens eine Person. Da nicht alle gleichzeitig vor Ort sind, rechnen wir mit den Anwesenden. Bei erhöhter Brandgefährdung ist ein höherer Anteil festzulegen. Orientierung, keine Rechtsberatung.

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So funktioniert die Berechnung

Grundlage ist die ASR A2.2. Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Zahl an Brandschutzhelfern zu benennen und ausbilden zu lassen. Als Richtwert nennt die Regel bei normaler Brandgefährdung 5 Prozent der Beschäftigten. Büro- und Verwaltungsbereiche fallen im Regelfall unter die normale Brandgefährdung.

Brandschutzhelfer = 5 % der gleichzeitig Anwesenden, aufgerundet
mindestens jedoch 1 Person

Maßgeblich sind die Anwesenden, nicht die Belegschaftsliste. Urlaub, Teilzeit, Außendienst und Homeoffice senken die Zahl der tatsächlich Verfügbaren, und genau die muss an jedem Arbeitstag reichen.

Zwei Beispiele

  • Büro mit 15 Anwesenden: 5 Prozent sind 0,75, aufgerundet 1 Person. Der Mindestwert greift.
  • Verwaltung mit 45 Anwesenden auf drei Etagen: 5 Prozent sind 2,25, aufgerundet 3 Personen. Praktisch sollte pro Etage jemand ausgebildet sein, hier also ebenfalls 3.

Was die Zahl nicht abdeckt

  • Erhöhte Brandgefährdung. Dann kann ein höherer Anteil nötig sein. Die Einstufung erfolgt in der Gefährdungsbeurteilung.
  • Die Ausbildung. Nach DGUV Information 205-023 gehören ein theoretischer Teil und praktische Löschübungen dazu, üblicherweise ein halber Tag. Eine Auffrischung in mehrjährigem Abstand ist empfohlen.
  • Die Bekanntgabe. Die Brandschutzhelfer müssen den Beschäftigten bekannt sein, sonst weiß im Ernstfall niemand, wen er ruft.

Den Gesamtzusammenhang mit Feuerlöschern und Fluchtwegen erklärt Brandschutz im Büro.

Was die Ausbildung umfasst

Nach DGUV Information 205-023 besteht die Ausbildung aus zwei Teilen, üblicherweise an einem halben Tag: einem theoretischen Block zu Grundzügen des Brandschutzes, betrieblicher Brandschutzorganisation und Verhalten im Brandfall, und einem praktischen Teil mit Löschübungen an einem echten Brandherd.

Der praktische Teil ist der entscheidende. Wer noch nie einen Löscher ausgelöst hat, zögert im Ernstfall bei genau den Handgriffen, die zählen: Sicherung ziehen, Abstand halten, stoßweise löschen, den Brandherd treffen und nicht die Flamme.

Häufige Fragen

Sind 5 Prozent eine feste Vorgabe?
Nein, es ist ein Richtwert der ASR A2.2 für normale Brandgefährdung. Bei erhöhter Brandgefährdung kann ein höherer Anteil erforderlich sein. Die Einstufung ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Wie oft muss die Ausbildung aufgefrischt werden?
Eine Auffrischung in mehrjährigem Abstand ist empfohlen, ebenso bei Änderungen im Betrieb, etwa nach einem Umzug oder wenn neue Löschertypen beschafft wurden. Die Teilnahmenachweise gehören in die Arbeitsschutzdokumentation.
Warum wird mit den Anwesenden gerechnet?
Weil im Brandfall nur helfen kann, wer da ist. Wenn an einem Freitag im Sommer zwei von drei Helfern fehlen, trägt die Rechnung nicht mehr. Deshalb ist ein Puffer über dem rechnerischen Minimum üblich.
Wer darf Brandschutzhelfer werden?
Grundsätzlich jede geeignete beschäftigte Person nach entsprechender Ausbildung. Sinnvoll sind Personen, die regelmäßig anwesend und über Etagen und Bereiche verteilt sind, nicht alle aus einem Team.
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