Brandschutz ist auch im reinen Bürobetrieb Pflicht: Der Arbeitgeber muss Feuerlöscheinrichtungen bereitstellen, Fluchtwege frei und gekennzeichnet halten, eine ausreichende Zahl an Brandschutzhelfern benennen und die Beschäftigten unterweisen. Grundlage sind § 4 und Anhang 2.2 sowie 2.3 der Arbeitsstättenverordnung, konkretisiert durch die ASR A2.2 und A2.3.
Wie viele Feuerlöscher braucht ein Büro?
Die ASR A2.2 unterscheidet zwischen normaler und erhöhter Brandgefährdung. Büro- und Verwaltungsbereiche fallen im Regelfall unter die normale Brandgefährdung. Dann ergibt sich die Grundausstattung aus der Grundfläche, gerechnet in Löschmitteleinheiten (LE): Für die ersten 50 Quadratmeter sind 6 LE vorgesehen, mit wachsender Fläche steigt der Wert an. Wie viele LE ein Löscher mitbringt, steht auf dem Typenschild. Ein handelsüblicher 6-kg-Pulverlöscher liegt oft bei 10 LE.
Praktisch wichtiger als die Rechnerei sind drei Punkte:
- Löscher gut sichtbar und in der Nähe der Fluchtwege anbringen, nicht in verschlossenen Technikräumen.
- Kennzeichnung nach ASR A1.3 anbringen, damit die Geräte auch von Besuchern gefunden werden.
- Wiederkehrende Prüfung durch einen Sachkundigen im Abstand von in der Regel zwei Jahren, dokumentiert auf der Prüfplakette.
Für elektrotechnische Risiken kommt die Prüfung der Betriebsmittel hinzu. Fristen dazu finden Sie im Prüffristen-Rechner.
Brandschutzhelfer: 5 Prozent als Richtwert
Nach ASR A2.2 hat der Arbeitgeber eine ausreichende Zahl an Brandschutzhelfern zu benennen und ausbilden zu lassen. Als Richtwert nennt die Regel 5 Prozent der Beschäftigten bei normaler Brandgefährdung. Anwesenheit zählt: Urlaub, Teilzeit, Außendienst und mehrere Etagen können einen höheren Wert nötig machen. Eine Orientierung gibt der Brandschutzhelfer-Rechner.
Ausbildung und Auffrischung der Brandschutzhelfer
Die Ausbildung richtet sich nach der DGUV Information 205-023 und besteht aus zwei Teilen: einem theoretischen Block zu Grundzügen des Brandschutzes, betrieblicher Brandschutzorganisation, Verhalten im Brandfall und Gefahren durch Brände, und einem praktischen Teil mit Löschübungen an einem echten Brandherd. Üblich ist ein halber Tag.
Der praktische Teil ist der entscheidende. Wer noch nie einen Löscher ausgelöst hat, zögert im Ernstfall bei genau den Handgriffen, die zählen: Sicherung ziehen, Abstand halten, stoßweise löschen, den Brandherd und nicht die Flamme treffen. Eine Auffrischung in mehrjährigem Abstand ist empfohlen, ebenso bei Änderungen im Betrieb, etwa nach einem Umzug oder wenn neue Löschertypen beschafft wurden.
Zwei organisatorische Punkte gehen häufig unter: Die Brandschutzhelfer müssen den Beschäftigten bekannt sein, sonst weiß im Ernstfall niemand, wen er ruft. Und die Zahl muss die Anwesenheit abdecken, nicht die Belegschaftsliste. Sind an einem Freitag im Sommer nur zwei von drei Helfern da und einer davon im Urlaub, trägt die Rechnung nicht mehr.
Elektrische Betriebsmittel als Brandursache
Im Büro ist die häufigste technische Brandursache kein offenes Feuer, sondern Elektrik: überlastete Mehrfachsteckdosen, beschädigte Netzteile, in Reihe gesteckte Steckdosenleisten, Kaffeemaschinen und Wasserkocher ohne Abschaltung. Deshalb hängt der Brandschutz direkt an der wiederkehrenden Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3.
Drei Regeln, die im Büroalltag den größten Unterschied machen:
- Keine Steckdosenleiste in eine andere stecken. Das ist der Klassiker unter dem Schreibtisch und ein reales Überlastungsrisiko.
- Geräte mit Heizfunktion nur unter Aufsicht betreiben und nach Feierabend vom Netz nehmen.
- Beschädigte Kabel und Netzteile sofort aussondern, nicht abkleben.
Welche Prüffristen für Ihre Geräte gelten, ermittelt der Prüffristen-Rechner nach DGUV Vorschrift 3. Ohne diese Prüfnachweise fehlt bei einer Begehung ein Baustein, der mit dem Brandschutz unmittelbar zusammenhängt.
Fluchtwege und Notausgänge
Der häufigste Mangel im Büro ist banal: zugestellte Flure. Kartons, Rollcontainer oder Pflanzen im Fluchtweg sind ein klarer Verstoß gegen Anhang 2.3 der ArbStättV. Fluchtwege müssen ständig frei, ausreichend breit, beleuchtet und gekennzeichnet sein, Notausgänge von innen jederzeit ohne Hilfsmittel zu öffnen. Für die Länge des Fluchtwegs nennt die ASR A2.3 Höchstwerte, im Regelfall 35 Meter bis zu einem Ausgang ins Freie oder in einen gesicherten Bereich.
Ob ein Flucht- und Rettungsplan aushängen muss, hängt von Lage, Ausdehnung und Nutzung der Arbeitsstätte ab, etwa bei unübersichtlichen Wegen oder Publikumsverkehr. Räumungsübungen sieht die ASR A2.3 in angemessenen Zeitabständen vor. Beides gehört zusammen mit der Alarmierung in die Betrachtung.
Ein Bürogebäude durchgerechnet
Ein Verwaltungsbetrieb mit 60 Beschäftigten auf drei Etagen à 400 Quadratmetern, normale Brandgefährdung, im Schnitt 45 Personen gleichzeitig anwesend. Daraus folgt:
- Feuerlöscher: Die Grundausstattung bemisst sich nach der Grundfläche in Löschmitteleinheiten, getrennt je Geschoss betrachtet. Entscheidend ist neben der Zahl die Verteilung: Ein Löscher soll von jeder Stelle aus in kurzer Entfernung erreichbar sein, sinnvollerweise an den Fluchtwegen und in Treppenhausnähe.
- Brandschutzhelfer: 5 Prozent von 45 gleichzeitig Anwesenden ergeben 2,25, aufgerundet 3 Personen. Praktisch sollte pro Etage mindestens eine Person ausgebildet sein, hier also ebenfalls 3. Urlaub und Krankheit sind einzurechnen, deshalb ist ein Puffer üblich.
- Fluchtwege: Von jedem Arbeitsplatz muss der Weg ins Freie oder in einen gesicherten Bereich innerhalb der Höchstwerte der ASR A2.3 liegen, im Regelfall 35 Meter.
Die eigene Zahl an Brandschutzhelfern liefert der Brandschutzhelfer-Rechner inklusive Abwesenheitsanteil.
Was bei einer Begehung als Erstes auffällt
Brandschutzmängel im Büro sind selten technisch anspruchsvoll. Diese sechs Punkte machen den Großteil aus und lassen sich meist am selben Tag beheben:
- Zugestellte Flure und Treppenhäuser. Kartons nach einem Umzug, Rollcontainer, Pflanzen, ausrangierte Möbel.
- Verstellte oder verdeckte Feuerlöscher. Ein Löscher hinter einer Garderobe erfüllt seinen Zweck nicht.
- Abgelaufene Prüfplakette am Löscher.
- Notausgang verschlossen oder nur mit Schlüssel zu öffnen. Notausgänge müssen von innen jederzeit ohne Hilfsmittel zu öffnen sein.
- Fehlende oder unleserliche Kennzeichnung nach ASR A1.3, besonders nach einem Umbau.
- Veralteter Flucht- und Rettungsplan, der noch den Grundriss vor dem Umzug zeigt.
Diese Punkte gehören in die regelmäßige Begehung und in die Büro-Checkliste, damit sie nicht erst bei einer Prüfung auffallen.
Zuständigkeiten sauber festlegen
Brandschutz scheitert im Büro selten am Wissen und fast immer an der Zuständigkeit. Halten Sie schriftlich fest, wer welche Aufgabe übernimmt, und hinterlegen Sie es in der Gefährdungsbeurteilung:
- Wer beauftragt und überwacht die wiederkehrende Löscherprüfung?
- Wer prüft monatlich oder quartalsweise die Freihaltung der Fluchtwege?
- Wer führt die Liste der Brandschutzhelfer und stößt Auffrischungen an?
- Wer aktualisiert den Flucht- und Rettungsplan nach einem Umbau?
- Wer plant und dokumentiert die Räumungsübung?
In Betrieben mit Fremdvermietung kommt hinzu: Klären Sie, was der Vermieter übernimmt und was bei Ihnen bleibt. Feuerlöscher und Rettungswegkennzeichnung liegen häufig beim Vermieter, die Unterweisung der eigenen Beschäftigten und die Benennung der Brandschutzhelfer nie. Diese Abgrenzung gehört in die Akte, sonst fällt sie bei der ersten Prüfung auf.
Der Nachweis, auf den es ankommt
Brandschutz wird bei einer Prüfung nicht am guten Willen gemessen, sondern an Unterlagen. Diese sollten greifbar sein und gehören in dieselbe Ablage wie die übrige Arbeitsschutzdokumentation:
- Der Teil der Gefährdungsbeurteilung, der die Brandgefährdung einstuft und die Maßnahmen daraus ableitet.
- Prüfnachweise der Feuerlöscher mit Datum und Sachkundigem.
- Liste der Brandschutzhelfer mit Ausbildungsdatum und den Teilnahmenachweisen.
- Unterweisungsnachweise mit Datum, Inhalt und Unterschriften.
- Dokumentation der Räumungsübung, einschließlich der Erkenntnisse und daraus abgeleiteter Änderungen.
- Wo erforderlich: der aktuelle Flucht- und Rettungsplan mit Stand nach dem letzten Umbau.
Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung
Der Einstieg ist immer die Gefährdungsbeurteilung: Sie legt fest, welche Brandgefährdung vorliegt und welche Maßnahmen folgen. Darauf baut die jährliche Unterweisung auf, in der Verhalten im Brandfall, Alarmierung, Sammelplatz und Bedienung der Löscher besprochen werden. Beides ist schriftlich nachzuweisen, ebenso die Erste-Hilfe-Organisation, die im Notfall parallel läuft.
Safety Club bringt Büro- und Verwaltungsbetrieben eine Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort plus digitale, prüfungssichere Dokumentation, damit Löscherprüfung, Brandschutzhelfer und Unterweisungen nicht in Vergessenheit geraten. Häufige Fragen beantworten wir in den FAQ, Ihren Einzelfall gern im Erstgespräch.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine rechtliche Einzelfallberatung. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen von ArbStättV, ASR A2.2 und ASR A2.3 sowie die Vorgaben des Bauordnungsrechts und die Auslegung Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft.




