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Prüffristen-Rechner (DGUV Vorschrift 3)

Bei Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3 wird zwischen ortsfesten (fest installierten) und ortsveränderlichen (mobilen) elektrischen Betriebsmitteln unterschieden: Ortsfeste Anlagen haben meist eine Prüffrist von 4 Jahren, ortsveränderliche Geräte Richtwerte von 6 Monaten bis 2 Jahren. Wählen Sie Ihr Gerät aus der Liste und tragen Sie die letzte Prüfung ein, der Rechner nennt Richtfrist und nächsten Prüftermin.

Bitte Gerät wählen und Datum der letzten Prüfung eingeben.

Nach DGUV Vorschrift 3 sind elektrische Betriebsmittel regelmäßig durch eine Elektrofachkraft zu prüfen. Die konkreten Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung; die hier hinterlegten Werte sind gängige Richtwerte (Büro-Geräte meist 24 Monate, höher beanspruchte 12 Monate, ortsfeste Anlagen bis 48 Monate). Der Basis-Richtwert für ortsveränderliche Geräte ist kürzer und kann bei niedriger Fehlerquote verlängert werden. Orientierung, keine Rechtsberatung.

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So funktioniert die Berechnung

Nach DGUV Vorschrift 3 sind elektrische Betriebsmittel regelmäßig durch eine Elektrofachkraft zu prüfen. Eine feste Frist nennt die Vorschrift nicht: Die konkreten Intervalle ergeben sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Der Rechner arbeitet mit den gängigen Richtwerten.

ortsveränderliche Bürogeräte: meist 24 Monate
höher beanspruchte Geräte: 12 Monate
ortsfeste Anlagen: bis 48 Monate

Der Basis-Richtwert für ortsveränderliche Geräte ist kürzer und darf verlängert werden, wenn die Fehlerquote bei den Prüfungen niedrig bleibt. Das ist der übliche Weg im Büro: erst kurz prüfen, dann bei sauberen Ergebnissen strecken.

Zwei Beispiele

  • Notebook am festen Arbeitsplatz: geringe mechanische Beanspruchung, Richtwert 24 Monate.
  • Verlängerungskabel im Lager oder Wasserkocher in der Teeküche: höhere Beanspruchung, Richtwert 12 Monate.

Was die Frist nicht abdeckt

  • Die Sichtprüfung durch die Beschäftigten. Beschädigte Kabel und Netzteile sind sofort auszusondern, unabhängig von der nächsten Prüffrist. Das gehört in die Unterweisung.
  • Prüfung nach Instandsetzung oder Änderung. Sie ist unabhängig vom Turnus fällig.
  • Ortsfeste Anlagen. Installation, Verteiler und fest angeschlossene Geräte folgen eigenen Fristen und gehören meist zur Gebäudeverwaltung.

Wer für die Prüfung zuständig ist und was sonst noch am Brandschutz hängt, steht in Brandschutz im Büro.

Häufige Fragen

Wer darf die Prüfung durchführen?
Eine Elektrofachkraft oder eine elektrotechnisch unterwiesene Person unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft, mit geeigneten Messmitteln. Eine Sichtprüfung durch Beschäftigte ersetzt die Prüfung nicht, ergänzt sie aber sinnvoll.
Gilt die Prüfpflicht auch für private Geräte im Büro?
Sobald ein Gerät im Betrieb genutzt wird, ist der Arbeitgeber für den sicheren Zustand verantwortlich. Deshalb regeln viele Betriebe, dass private Geräte entweder nicht mitgebracht oder in die Prüfung einbezogen werden.
Was passiert, wenn eine Frist überschritten ist?
Die Prüfung ist nachzuholen. Kritisch wird es nach einem Schadensfall: Ohne aktuelles Prüfprotokoll lässt sich kaum belegen, dass der Betrieb seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist.
Müssen auch Geräte im Homeoffice geprüft werden?
Vom Arbeitgeber gestellte Arbeitsmittel bleiben in seiner Verantwortung, auch wenn sie zu Hause stehen. Wie das praktisch organisiert wird, gehört in die Homeoffice-Vereinbarung.
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