Prüffristen-Rechner (DGUV Vorschrift 3)
Bei Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3 wird zwischen ortsfesten (fest installierten) und ortsveränderlichen (mobilen) elektrischen Betriebsmitteln unterschieden: Ortsfeste Anlagen haben meist eine Prüffrist von 4 Jahren, ortsveränderliche Geräte Richtwerte von 6 Monaten bis 2 Jahren. Wählen Sie Ihr Gerät aus der Liste und tragen Sie die letzte Prüfung ein, der Rechner nennt Richtfrist und nächsten Prüftermin.
Bitte Gerät wählen und Datum der letzten Prüfung eingeben.
Nach DGUV Vorschrift 3 sind elektrische Betriebsmittel regelmäßig durch eine Elektrofachkraft zu prüfen. Die konkreten Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung; die hier hinterlegten Werte sind gängige Richtwerte (Büro-Geräte meist 24 Monate, höher beanspruchte 12 Monate, ortsfeste Anlagen bis 48 Monate). Der Basis-Richtwert für ortsveränderliche Geräte ist kürzer und kann bei niedriger Fehlerquote verlängert werden. Orientierung, keine Rechtsberatung.
So funktioniert die Berechnung
Nach DGUV Vorschrift 3 sind elektrische Betriebsmittel regelmäßig durch eine Elektrofachkraft zu prüfen. Eine feste Frist nennt die Vorschrift nicht: Die konkreten Intervalle ergeben sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Der Rechner arbeitet mit den gängigen Richtwerten.
ortsveränderliche Bürogeräte: meist 24 Monate
höher beanspruchte Geräte: 12 Monate
ortsfeste Anlagen: bis 48 Monate
Der Basis-Richtwert für ortsveränderliche Geräte ist kürzer und darf verlängert werden, wenn die Fehlerquote bei den Prüfungen niedrig bleibt. Das ist der übliche Weg im Büro: erst kurz prüfen, dann bei sauberen Ergebnissen strecken.
Zwei Beispiele
- Notebook am festen Arbeitsplatz: geringe mechanische Beanspruchung, Richtwert 24 Monate.
- Verlängerungskabel im Lager oder Wasserkocher in der Teeküche: höhere Beanspruchung, Richtwert 12 Monate.
Was die Frist nicht abdeckt
- Die Sichtprüfung durch die Beschäftigten. Beschädigte Kabel und Netzteile sind sofort auszusondern, unabhängig von der nächsten Prüffrist. Das gehört in die Unterweisung.
- Prüfung nach Instandsetzung oder Änderung. Sie ist unabhängig vom Turnus fällig.
- Ortsfeste Anlagen. Installation, Verteiler und fest angeschlossene Geräte folgen eigenen Fristen und gehören meist zur Gebäudeverwaltung.
Wer für die Prüfung zuständig ist und was sonst noch am Brandschutz hängt, steht in Brandschutz im Büro.
Häufige Fragen
Wer darf die Prüfung durchführen?
Gilt die Prüfpflicht auch für private Geräte im Büro?
Was passiert, wenn eine Frist überschritten ist?
Müssen auch Geräte im Homeoffice geprüft werden?
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