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Arbeitssicherheit im Büro: Checkliste

Haken Sie ab, was in Ihrem Betrieb geregelt ist, und sehen Sie sofort, was noch fehlt. Die Liste passt sich Ihrer Beschäftigtenzahl an und lässt sich druckfertig speichern. Alle Eingaben bleiben lokal in Ihrem Browser.

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Diese Checkliste bündelt die typischen Arbeitsschutzpflichten eines Büro- und Verwaltungsbetriebs. Sie ist eine Orientierung und ersetzt keine individuelle Gefährdungsbeurteilung oder Rechtsberatung. Alle Eingaben bleiben lokal in Ihrem Browser, es werden keine Daten übertragen.

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Wie die Checkliste funktioniert

Die Liste geht die Kernpflichten eines Büro- oder Verwaltungsbetriebs durch und blendet die Punkte ein, die bei Ihrer Beschäftigtenzahl tatsächlich greifen. Zwei Schwellen steuern das:

ab mehr als 20 Beschäftigten: Arbeitsschutzausschuss (§ 11 ASiG)
ab 50 Beschäftigten: Sicherheitsbeauftragte (§ 22 SGB VII, seit 29.05.2026)

Die beiden Schwellen sind entkoppelt. Ein Betrieb mit 30 Beschäftigten braucht einen Arbeitsschutzausschuss, aber im klassischen Büro in der Regel noch keine Sicherheitsbeauftragten. Details im Pflichten-Schnellcheck.

Wofür die Liste gedacht ist

Am meisten bringt sie vor der ersten Begehung durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Wer vorher weiß, was fehlt, verkürzt den Termin erheblich und kann Kleinigkeiten vorher erledigen. Ebenso sinnvoll ist sie als jährliche Selbstkontrolle und als Vorbereitung, wenn ein Schreiben der Berufsgenossenschaft eingeht.

Was die Liste nicht leistet

  • Sie ersetzt keine Gefährdungsbeurteilung. Diese muss Ihre konkreten Räume und Tätigkeiten bewerten, siehe Gefährdungsbeurteilung im Büro.
  • Sie kennt keine branchenspezifischen Zusatzpflichten.
  • Ein Haken bedeutet vorhanden, nicht aktuell. Eine drei Umzüge alte Gefährdungsbeurteilung ist formal da und praktisch wertlos.

Häufige Fragen

Warum erscheinen manche Punkte erst ab einer bestimmten Größe?
Weil die Pflichten an Schwellenwerte geknüpft sind. Der Arbeitsschutzausschuss greift ab mehr als 20 Beschäftigten, Sicherheitsbeauftragte im klassischen Büro seit dem 29. Mai 2026 erst ab 50. Die Liste zeigt nur, was für Ihre Größe gilt.
Ersetzt die Checkliste die Gefährdungsbeurteilung?
Nein. Die Checkliste prüft, ob die Bausteine vorhanden sind. Die Gefährdungsbeurteilung bewertet Ihre konkreten Arbeitsplätze und leitet Maßnahmen mit Verantwortlichen und Fristen ab. Das eine ersetzt das andere nicht.
Kann ich das Ergebnis speichern?
Sie können die ausgefüllte Liste ausdrucken und sich das Ergebnis als PDF per E-Mail schicken lassen. Die Liste ist damit auch als Gesprächsgrundlage für die erste Begehung nutzbar.
Was mache ich mit den offenen Punkten?
Priorisieren Sie nach dem, was bei einer Besichtigung zuerst gefragt wird: Bestellungen von Fachkraft und Betriebsarzt, Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungsnachweise, Erste-Hilfe-Organisation. Alles Weitere baut darauf auf.
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