Pflichten-Schnellcheck Arbeitssicherheit
Welche Pflichten gelten ab welcher Betriebsgröße? Geben Sie Ihre Beschäftigtenzahl ein, der Check zeigt, was für Büro- und Verwaltungsbetriebe relevant wird.
Die Schwellen: Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt sind grundsätzlich immer sicherzustellen (ASiG). Das Unternehmermodell ist bei bis 50 möglich; ab mehr als 20 kommt der Arbeitsschutzausschuss (§ 11 ASiG) hinzu, Sicherheitsbeauftragte (§ 22 SGB VII) sind seit Mai 2026 erst ab 50 verpflichtend (zwischen 20 und 49 nur bei besonderer Gefährdung). Orientierung, keine Rechtsberatung.
Welche Schwellen der Check prüft
Der Arbeitsschutz kennt keine einzige Grenze, sondern eine Kette. Diese fünf Schwellen entscheiden im Bürobetrieb, was gilt:
- Ab dem ersten Beschäftigten: Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG), Unterweisung (§ 12 ArbSchG), Erste-Hilfe-Organisation sowie Fachkraft und Betriebsarzt dem Grunde nach (ASiG).
- Mehr als 20 Beschäftigte: Arbeitsschutzausschuss einrichten, der vierteljährlich tagt (§ 11 ASiG).
- Bis 50 Beschäftigte: Unternehmermodell zulässig, ohne Untergrenze. Eine fest bestellte Fachkraft ist bis dahin nicht nötig.
- Ab 50 Beschäftigten: Sicherheitsbeauftragte bestellen (§ 22 SGB VII, seit dem 29. Mai 2026; zwischen 20 und 49 nur bei besonderer Gefährdung).
- Ab 51 Beschäftigten: Regelbetreuung mit fest bestellter Fachkraft.
Was gezählt wird
Maßgeblich ist die Zahl der regelmäßig Beschäftigten, nicht die Zahl der Vollzeitstellen. Teilzeitkräfte, Aushilfen und in der Regel auch Auszubildende zählen mit. Wer knapp unter einer Schwelle liegt, sollte die Zählweise mit der zuständigen Berufsgenossenschaft abstimmen.
Auffällig ist die Häufung um 20 und 50. Wächst ein Büro von 20 auf 21, kommt der Arbeitsschutzausschuss hinzu. Diese Schwelle wird am häufigsten übersehen, weil sie still mit der nächsten Einstellung eintritt und nicht an einen Umzug gekoppelt ist.
Was der Check nicht leistet
- Er nennt keine Stundenzahl. Die liefert der Einsatzzeiten-Rechner.
- Er bewertet keine besondere Gefährdung. Zwischen 20 und 49 Beschäftigten kann sie Sicherheitsbeauftragte auch dann erforderlich machen, wenn der Check sie nicht anzeigt.
- Er ersetzt keine Rechtsberatung. Branchenspezifische Vorschriften können zusätzliche Pflichten auslösen.
Häufige Fragen
Zählen Teilzeitkräfte und Aushilfen mit?
Ab wann brauche ich einen Arbeitsschutzausschuss?
Warum sind Sicherheitsbeauftragte erst ab 50 dran?
Was passiert beim Überschreiten einer Schwelle?
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