Rechner

Einsatzzeiten-Rechner (DGUV Vorschrift 2)

Berechnen Sie die jährlichen Einsatzzeiten der Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 Anlage 2, auch Einsatzzeiten genannt, und wie Sie sie am besten aufteilen. Ein höherer Fachkraft-Anteil ist meist günstiger, ein höherer arbeitsmedizinischer Anteil sinnvoll bei Gesundheitsthemen.

Reine Büro- und Verwaltungsbetriebe gehören fast immer in Gruppe III.

Fachkraft-Stunden sind meist günstiger; mehr Fachkraft-Anteil senkt die Kosten, mehr arbeitsmedizinischer Anteil stärkt Gesundheitsthemen. Gesetzlich mindestens 20 % je Rolle.

50,0Stunden / Jahr

Grundbetreuung gesamt pro Jahr (Beschäftigte × Faktor). Aufteilung nach Ihrem Schwerpunkt:

Fachkraft für Arbeitssicherheit
Betriebsarzt

Berechnung: Beschäftigte × Faktor der Betreuungsgruppe (Gruppe III = 0,5 h/Person/Jahr). Dies ist die Grundbetreuung; die betriebsspezifische Betreuung kommt hinzu. Bis 50 Beschäftigte gilt stattdessen das Unternehmermodell, ohne Untergrenze. Orientierung, keine Rechtsberatung.

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So werden die Einsatzzeiten berechnet

Rechtsgrundlage ist die DGUV Vorschrift 2, die Einsatzzeiten stehen in ihrer Anlage 2. Sie teilt Betriebe nach ihrer Gefährdung in drei Betreuungsgruppen ein und weist jeder Gruppe einen festen Stundenanteil pro Beschäftigtem und Jahr zu. Büro- und Verwaltungsbetriebe liegen in Gruppe III, der niedrigsten Stufe.

Grundbetreuung = Beschäftigte × 0,5 Stunden pro Jahr (Gruppe III)
davon Fachkraft für Arbeitssicherheit + Betriebsarzt gemeinsam, je Seite mindestens 20 Prozent

Entscheidend ist, was dieser Wert umfasst: Er gilt für Fachkraft und Betriebsarzt zusammen. Beide teilen sich das Kontingent. Wie aufgeteilt wird, entscheidet der Betrieb, wobei seit der Neufassung zum 1. Januar 2026 auf jede Seite mindestens 20 Prozent entfallen müssen.

Zwei Beispiele

  • Büro mit 12 Beschäftigten: 12 × 0,5 = 6,0 Stunden Grundbetreuung im Jahr. Bei einer Aufteilung von 60 zu 40 sind das 3,6 Stunden Fachkraft und 2,4 Stunden Betriebsarzt.
  • Verwaltung mit 65 Beschäftigten: 65 × 0,5 = 32,5 Stunden im Jahr, bei 60 zu 40 also 19,5 Stunden Fachkraft und 13,0 Stunden Betriebsarzt. Ab 51 Beschäftigten ist die Regelbetreuung mit fest bestellter Fachkraft Pflicht.

Was die Zahl nicht abdeckt

Der Rechner zeigt die Grundbetreuung. Nicht enthalten sind:

  • Die betriebsspezifische Betreuung, die sich nach dem tatsächlichen Anlass richtet: Umzug, neue Arbeitsplätze, ein Unfall, die Einführung von Homeoffice.
  • Der Erstaufwand im ersten Jahr für Begehung, erste Gefährdungsbeurteilung und Aufbau der Dokumentation.
  • Folgekosten wie Ersthelfer-Ausbildung, Brandschutzhelfer oder die Prüfung elektrischer Betriebsmittel.

Wie sich daraus ein Preis ergibt, erklärt Was kostet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?. Wer diese Stunden nicht selbst abdecken will, findet die drei Betreuungsmodelle im Vergleich auf der Seite externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Häufige Fragen

Gilt Gruppe III für jeden Bürobetrieb?
In aller Regel ja. Reine Büro- und Verwaltungsbetriebe fallen wegen ihrer geringen Gefährdung in die niedrigste Betreuungsgruppe. Wer einen Bürobetrieb in Gruppe II einordnet, rechnet mit dem Dreifachen an Stunden. Im Zweifel entscheidet die Auslegung Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft.
Muss ich die Stunden zwischen Fachkraft und Betriebsarzt aufteilen?
Ja. Beide teilen sich die Grundbetreuung, und seit der Neufassung der DGUV Vorschrift 2 zum 1. Januar 2026 müssen auf jede der beiden Seiten mindestens 20 Prozent entfallen. Den gesamten Anteil auf eine Seite zu legen, ist nicht mehr möglich.
Zählen Teilzeitkräfte voll mit?
Für die Grundbetreuung wird nach Köpfen gerechnet, nicht nach Vollzeitäquivalenten. Teilzeitkräfte und Auszubildende zählen mit. Im Zweifel klären Sie die Zählweise mit Ihrer Berufsgenossenschaft.
Was ist die betriebsspezifische Betreuung?
Der zweite Baustein neben der Grundbetreuung. Sie richtet sich nach konkretem Anlass statt nach Kopfzahl, etwa bei Umzug, Umbau, neuen Arbeitsmitteln oder nach einem Unfall. In einem stabilen Bürobetrieb ist dieser Anteil klein, aber nicht null.
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