ASA-Terminplaner für den Sitzungsturnus
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) tritt mindestens einmal pro Kalendervierteljahr zusammen. Tragen Sie die letzte Sitzung ein. Sie erhalten die nächsten vier Termine im Quartalsabstand.
Bitte ein Datum eingeben, der ASA muss mindestens einmal pro Quartal tagen.
Der Arbeitsschutzausschuss (§ 11 ASiG) tritt mindestens einmal je Kalendervierteljahr zusammen; Pflicht ab mehr als 20 Beschäftigten. Protokolle sollten aufbewahrt werden. Orientierung, keine Rechtsberatung.
So funktioniert die Terminplanung
Rechtsgrundlage ist § 11 ASiG. Ein Arbeitsschutzausschuss ist ab mehr als 20 Beschäftigten einzurichten und tritt mindestens einmal je Kalendervierteljahr zusammen.
Turnus = 1 Sitzung je Kalendervierteljahr
maßgeblich ist das Quartal, nicht ein Abstand von drei Monaten
Diese Unterscheidung ist der häufigste Planungsfehler. Sitzungen im März und im Mai decken das zweite Quartal ab, lassen aber das erste ungedeckt, wenn dort nur die eine im März lag. Der Planer rechnet deshalb in Quartalen und nicht in Monatsabständen.
Wen Sie zum Termin einladen
- der Arbeitgeber oder eine entscheidungsbefugte beauftragte Person
- zwei Mitglieder des Betriebsrats, sofern vorhanden
- der Betriebsarzt
- die Fachkraft für Arbeitssicherheit
- die Sicherheitsbeauftragten, sofern bestellt
Was der Planer nicht leistet
- Die Tagesordnung. Ohne sie wird die Sitzung zum Austausch von Befindlichkeiten. Bewährt: offene Maßnahmen aus dem Vorquartal zuerst, dann neue Themen.
- Das Protokoll. Es ist der einzige Beleg, dass der Ausschuss getagt hat, und wird bei einer Besichtigung regelmäßig verlangt. Jede Maßnahme braucht eine verantwortliche Person und eine Frist.
- Die Einladung. Termine für ein Jahr im Voraus zu setzen ist der wirksamste Schutz davor, ein Quartal zu verlieren.
Alles zum Gremium steht in Arbeitsschutzausschuss (ASA): Pflicht ab wann?.
Was Sie nach jedem Termin festhalten
Das Protokoll ist der einzige Beleg dafür, dass der Ausschuss getagt hat. Ein brauchbares enthält fünf Angaben:
- Datum und Dauer der Sitzung
- Teilnehmende mit Funktion, und wer entschuldigt gefehlt hat
- Die behandelten Punkte, nicht nur „Arbeitsschutz allgemein“
- Die getroffenen Entscheidungen
- Je Maßnahme eine verantwortliche Person und eine Frist
Der letzte Punkt macht den Unterschied zwischen einem Protokoll, das eine Sitzung dokumentiert, und einem, das den Arbeitsschutz tatsächlich steuert. Taucht ein Thema in vier Protokollen hintereinander ohne Abschluss auf, zeigt das bei einer Prüfung genau das Gegenteil dessen, was es soll.
Häufige Fragen
Reichen vier Sitzungen im Jahr in beliebigem Abstand?
Können die Sitzungen digital stattfinden?
Muss zu jedem geplanten Termin ein Protokoll entstehen?
Was, wenn wir keinen Betriebsrat haben?
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