Arbeitssicherheit für Künstler und Kreativschaffende
Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2 gelten für jeden Betrieb. Was sich bei Künstler und Kreativschaffende unterscheidet, ist der Schwerpunkt der Gefährdungsbeurteilung.
- Künstler & Kreativschaffende
Wichtig: Ein Atelier oder eine Werkstatt ist kein Bürobetrieb. Für den kaufmännischen Teil gilt Betreuungsgruppe III, für die künstlerische Produktion nicht automatisch. Wer allein und ohne Beschäftigte arbeitet, ist kein Arbeitgeber im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes; sobald jemand angestellt oder als Aushilfe beschäftigt wird, gelten die Pflichten in vollem Umfang.
Was hier anders ist
Der Arbeitsstoff steht im Mittelpunkt, nicht der Schreibtisch. Farben, Lösemittel, Klebstoffe, Stäube und Werkzeuge bestimmen die Gefährdung, und die meisten Ateliers sind Räume, die für Wohnen oder Gewerbe gebaut wurden, nicht für diese Stoffe.
Die vier Punkte, auf die es ankommt
- Gefahrstoffe im Atelier. Lösemittelhaltige Farben, Verdünner, Klebstoffe und Reiniger sind Gefahrstoffe. Es braucht ein Verzeichnis, die Sicherheitsdatenblätter, eine Beurteilung nach Gefahrstoffverordnung und daraus abgeleitete Betriebsanweisungen.
- Lüftung und Stäube. Schleifen, Sägen und Sprühen erzeugen Stäube und Aerosole. Absaugung, Lüftung und, wo nötig, Atemschutz sind Schutzmaßnahmen, keine Frage der Gewohnheit.
- Werkzeuge und Maschinen. Schneidwerkzeuge, Handmaschinen und Pressen brauchen eine Prüfung, eine Betriebsanweisung und eine Unterweisung derjenigen, die sie bedienen.
- Alleinarbeit und wechselnde Orte. Gearbeitet wird oft allein, abends und an wechselnden Orten wie Ausstellungsräumen oder im Auftrag vor Ort. Es braucht eine Regelung, wie ein Notfall bemerkt würde.
Was bei einer Begehung typischerweise auffällt
Auffällig sind fast immer die Lagerung und die Lüftung: Lösemittel in Originalgebinden neben Zündquellen, umgefüllte Stoffe in unbeschrifteten Behältern, fehlende Sicherheitsdatenblätter und Fensterlüftung als einzige Maßnahme beim Sprühen. Dazu kommen Verlängerungskabel über Verkehrswegen und Werkzeuge ohne dokumentierte Prüfung. Im Papier fehlt meist das Gefahrstoffverzeichnis.
Was daraus für die Unterweisung folgt
Die Unterweisung folgt den Stoffen und Geräten: Umgang mit Lösemitteln und Klebstoffen anhand der Betriebsanweisungen, richtiges Lagern und Entsorgen, Nutzung von Absaugung und Atemschutz, Bedienung der Maschinen. Dazu die Regeln für Alleinarbeit und der Meldeweg bei einem Unfall. Der kaufmännische Teil wird davon getrennt unterwiesen.
Passend dazu
- Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit: Leistungsumfang nach § 6 ASiG, die drei Betreuungsmodelle im Vergleich und wie sich der Stundenumfang berechnet.
- Regionen: Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort, in acht Regionen deutschlandweit, mit der zuständigen VBG-Bezirksverwaltung je Region.
- Arbeitssicherheit nach Branche: was Kanzleien, IT, Agenturen, Immobilien, Verbände, Finanzdienstleister und weitere Betriebsarten im Arbeitsschutz unterscheidet.
- Pflichten-Schnellcheck: welche Pflichten bei Ihrer Beschäftigtenzahl greifen, vom Arbeitsschutzausschuss über Sicherheitsbeauftragte bis zum Ende des Unternehmermodells.
- Einsatzzeiten-Rechner: Ihre Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2, inklusive Aufteilung zwischen Fachkraft und Betriebsarzt. Die Kostenlogik erklärt Was kostet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
- Gefährdungsbeurteilung im Büro und Unterweisung im Büro: die beiden Pflichten, die jeden Bürobetrieb ab dem ersten Beschäftigten treffen.
- Leistungen im Überblick: der komplette Umfang nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 in einem Vertrag, mit allen betreuten Branchen und Regionen.
Häufige Fragen
Gelten für Künstler und Kreativschaffende andere Vorschriften?
Brauchen wir eine eigene Gefährdungsbeurteilung je Standort?
Ab wann brauchen wir eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Was kostet die Betreuung für einen Betrieb unserer Größe?
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