Arbeitssicherheit für Kindergärten und Kinderbetreuung
Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2 gelten für jeden Betrieb. Was sich bei Kitas und Kinderbetreuung unterscheidet, ist der Schwerpunkt der Gefährdungsbeurteilung.
- Kindergärten & Kinderbetreuung
Wichtig: Eine Kita ist kein Bürobetrieb. Für die Verwaltung des Trägers gilt Betreuungsgruppe III, für die Betreuungsgruppen selbst nicht. Beide Bereiche sind getrennt zu beurteilen, und die Einordnung Ihres Betriebs entscheidet Ihr Unfallversicherungsträger, nicht die Branchenvermutung.
Was hier anders ist
Der Arbeitsplatz ist auf Kinder ausgelegt, nicht auf Erwachsene. Niedrige Tische und Stühle, Arbeiten im Sitzen auf dem Boden und häufiges Heben führen zu Zwangshaltungen, die es im Büro so nicht gibt.
Die vier Punkte, auf die es ankommt
- Zwangshaltungen und Heben. Kindgerechte Möbelhöhen bedeuten für Erwachsene dauerhaft ungünstige Haltungen. Dazu kommt das Heben und Tragen von Kindern. Beides gehört als Muskel-Skelett-Belastung in die Beurteilung, zusammen mit Erwachsenenmobiliar an jedem Arbeitsplatz, an dem länger gearbeitet wird.
- Infektionsgefährdung. Der Umgang mit Kindern bringt eine erhöhte Infektionsgefährdung mit sich. Sie ist nach der Biostoffverordnung zu beurteilen und hat unmittelbar Folgen für Hygieneplan und arbeitsmedizinische Vorsorge.
- Mutterschutz. Für schwangere und stillende Beschäftigte greifen in Kitas regelmäßig Beschäftigungsbeschränkungen. Die anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetz ist hier keine Formsache, sondern der Punkt, an dem es praktisch wird.
- Lärm und Stimme. Dauerhafter Geräuschpegel in Gruppenräumen und ständiges lautes Sprechen sind eine reale Belastung. Raumakustik ist hier eine Arbeitsschutzmaßnahme, nicht nur eine Frage der Ausstattung.
Was bei einer Begehung typischerweise auffällt
Auffällig sind fast immer dieselben Punkte: fehlendes Erwachsenenmobiliar an Plätzen, an denen Personal längere Zeit arbeitet; Material, das über Kopfhöhe gelagert wird und beim Herunterholen zur Absturzfrage wird; und Verkehrswege, die durch Spielmaterial eingeschränkt sind. Im Papier fehlt meist die Beurteilung der biologischen Arbeitsstoffe und die anlassunabhängige Beurteilung nach Mutterschutzgesetz.
Was daraus für die Unterweisung folgt
Die Unterweisung folgt der Tätigkeit, nicht dem Bürostandard: Heben und Tragen von Kindern, rückenschonendes Arbeiten in Bodennähe, Hygieneplan und Infektionsschutz, Verhalten bei Verletzungen von Kindern und Beschäftigten, Aufsicht auf dem Außengelände. Die Verwaltung des Trägers wird davon getrennt unterwiesen, weil dort andere Gefährdungen gelten.
Passend dazu
- Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit: Leistungsumfang nach § 6 ASiG, die drei Betreuungsmodelle im Vergleich und wie sich der Stundenumfang berechnet.
- Regionen: Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort, in acht Regionen deutschlandweit, mit der zuständigen VBG-Bezirksverwaltung je Region.
- Arbeitssicherheit nach Branche: was Kanzleien, IT, Agenturen, Immobilien, Verbände, Finanzdienstleister und weitere Betriebsarten im Arbeitsschutz unterscheidet.
- Pflichten-Schnellcheck: welche Pflichten bei Ihrer Beschäftigtenzahl greifen, vom Arbeitsschutzausschuss über Sicherheitsbeauftragte bis zum Ende des Unternehmermodells.
- Einsatzzeiten-Rechner: Ihre Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2, inklusive Aufteilung zwischen Fachkraft und Betriebsarzt. Die Kostenlogik erklärt Was kostet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
- Gefährdungsbeurteilung im Büro und Unterweisung im Büro: die beiden Pflichten, die jeden Bürobetrieb ab dem ersten Beschäftigten treffen.
- Leistungen im Überblick: der komplette Umfang nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 in einem Vertrag, mit allen betreuten Branchen und Regionen.
Häufige Fragen
Gelten für Kitas und Kinderbetreuung andere Vorschriften?
Brauchen wir eine eigene Gefährdungsbeurteilung je Standort?
Ab wann brauchen wir eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Was kostet die Betreuung für einen Betrieb unserer Größe?
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