Branchen

Arbeitssicherheit für Rechenzentren und Hosting

Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2 gelten für jeden Betrieb. Was sich bei Rechenzentren unterscheidet, ist der Schwerpunkt der Gefährdungsbeurteilung.

  • Rechenzentren & Hosting

Wichtig: Der Verwaltungsteil ist ein Bürobetrieb, die technischen Flächen sind es nicht. Betreuungsgruppe III gilt deshalb nicht pauschal für den ganzen Betrieb; maßgeblich sind die tatsächlichen Tätigkeiten und die Einordnung durch Ihren Unfallversicherungsträger.

Was hier anders ist

Der Serverraum ist hier kein Nebenraum, sondern der Hauptarbeitsbereich. Damit gelten dort Bedingungen, die im Büro nicht vorkommen: dauerhafter Geräuschpegel, kalte Zugluft, hohe elektrische Leistung und ein Betrieb rund um die Uhr.

Die vier Punkte, auf die es ankommt

  • Lärm und Raumklima. Lüftung und Kühlung erzeugen einen dauerhaften Geräuschpegel und gerichtete Zugluft bei niedriger Temperatur. Beides ist zu beurteilen, und je nach Pegel ist Gehörschutz bereitzustellen.
  • Alleinarbeit im Schichtbetrieb. Rund-um-die-Uhr-Betrieb heißt Nachtschichten, oft mit wenig Personal. Es braucht eine Regelung, wie ein Notfall bei Alleinarbeit bemerkt wird, etwa eine Personen-Notsignal-Anlage oder feste Meldeintervalle.
  • Löschanlagen und Zutritt. Wo Gaslöschanlagen verbaut sind, gehört die Auslösung mit ihren Folgen für Anwesende in die Beurteilung und in die Unterweisung. Der Zutritt ist zu regeln und zu dokumentieren.
  • Heben und Rangieren im Rack. Server, Speichersysteme und unterbrechungsfreie Stromversorgungen sind schwer und werden in Höhe montiert. Lastenhandhabung und geeignete Hilfsmittel sind hier kein Nebenthema.

Was bei einer Begehung typischerweise auffällt

Der Bürotrakt ist unauffällig. Auf den technischen Flächen sammeln sich die Beanstandungen: Kabel über Verkehrswegen, Material vor Verteilern, fehlende oder unleserliche Kennzeichnung, und Steighilfen, die für die tatsächliche Arbeitshöhe nicht geeignet sind. Im Papier fehlt regelmäßig eine Regelung zur Alleinarbeit in der Nacht und die Beurteilung von Lärm und Zugluft.

Was daraus für die Unterweisung folgt

Die Unterweisung trennt Verwaltung und Technik. Der Technikteil deckt das Verhalten bei Auslösung der Löschanlage ab, den Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln, das Heben und Montieren im Rack, das Tragen von Gehörschutz und die Regeln für Alleinarbeit einschließlich Meldeintervall. Externe Dienstleister werden vor dem ersten Zutritt eingewiesen.

Passend dazu

Häufige Fragen

Gelten für Rechenzentren andere Vorschriften?
Nein, die Grundpflichten aus Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2 gelten für jeden Betrieb. Unterschiedlich sind der Schwerpunkt der Gefährdungsbeurteilung und die Betreuungsgruppe, die sich nach den tatsächlichen Tätigkeiten richtet und die Ihr Unfallversicherungsträger festlegt.
Brauchen wir eine eigene Gefährdungsbeurteilung je Standort?
Beurteilt werden Arbeitsplatztypen, nicht Adressen. Unterscheiden sich die Standorte in Räumen, Tätigkeiten oder Publikumsverkehr, sind sie getrennt zu betrachten. Sind sie baugleich, genügt eine Beurteilung mit Vermerk zu den Abweichungen.
Ab wann brauchen wir eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Ab dem ersten Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz kennt keine Untergrenze. Bis 50 Beschäftigte ist das Unternehmermodell zulässig, ab 51 die Regelbetreuung mit fest bestellter Fachkraft.
Was kostet die Betreuung für einen Betrieb unserer Größe?
Der Umfang hängt an der Betreuungsgruppe, und die richtet sich nach den tatsächlichen Tätigkeiten. Für den Verwaltungsteil sind es 0,5 Stunden Grundbetreuung pro Beschäftigtem und Jahr, gemeinsam für Fachkraft und Betriebsarzt. Für die übrigen Bereiche kann ein höherer Wert gelten. Ihre Zahl für den Verwaltungsteil liefert der Betreuungsstunden-Rechner.
Ablauf

In 4 Schritten zur sorgenfreien Arbeitssicherheit

Ein einfacher Weg vom ersten Gespräch zur prüfungssicheren Dokumentation.

Jetzt beraten lassen
1
Woche 0

Kostenloses Erstgespräch

Wir klären, was Pflicht ist, was Sie nicht brauchen und was wir liefern. Klarheit ab Tag 1.

2
Innerhalb von 5 Werktagen

Vertrag unterschrieben

Ein Vertrag, planbare Jahreskosten, direkte Buchung. Vom Erstkontakt bis zur Unterschrift: maximal fünf Werktage.

3
Innerhalb von 10 Werktagen

Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort

Ihre Fachkraft kommt zur Begehung, erstellt die Gefährdungsbeurteilung und prüft: Was ist da, was fehlt?

4
Laufend

Prüfungssichere Dokumentation im Portal

Alle Nachweise liegen digital im Kundenportal: vollständig, aktuell, teilbar.

Kontakt

Sprechen Sie mit uns.

Buchen Sie direkt einen Termin, oder schreiben Sie uns über das Formular.

Direkt Termin buchen
Oder schreiben Sie uns