Arbeitssicherheit für Rechenzentren und Hosting
Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2 gelten für jeden Betrieb. Was sich bei Rechenzentren unterscheidet, ist der Schwerpunkt der Gefährdungsbeurteilung.
- Rechenzentren & Hosting
Wichtig: Der Verwaltungsteil ist ein Bürobetrieb, die technischen Flächen sind es nicht. Betreuungsgruppe III gilt deshalb nicht pauschal für den ganzen Betrieb; maßgeblich sind die tatsächlichen Tätigkeiten und die Einordnung durch Ihren Unfallversicherungsträger.
Was hier anders ist
Der Serverraum ist hier kein Nebenraum, sondern der Hauptarbeitsbereich. Damit gelten dort Bedingungen, die im Büro nicht vorkommen: dauerhafter Geräuschpegel, kalte Zugluft, hohe elektrische Leistung und ein Betrieb rund um die Uhr.
Die vier Punkte, auf die es ankommt
- Lärm und Raumklima. Lüftung und Kühlung erzeugen einen dauerhaften Geräuschpegel und gerichtete Zugluft bei niedriger Temperatur. Beides ist zu beurteilen, und je nach Pegel ist Gehörschutz bereitzustellen.
- Alleinarbeit im Schichtbetrieb. Rund-um-die-Uhr-Betrieb heißt Nachtschichten, oft mit wenig Personal. Es braucht eine Regelung, wie ein Notfall bei Alleinarbeit bemerkt wird, etwa eine Personen-Notsignal-Anlage oder feste Meldeintervalle.
- Löschanlagen und Zutritt. Wo Gaslöschanlagen verbaut sind, gehört die Auslösung mit ihren Folgen für Anwesende in die Beurteilung und in die Unterweisung. Der Zutritt ist zu regeln und zu dokumentieren.
- Heben und Rangieren im Rack. Server, Speichersysteme und unterbrechungsfreie Stromversorgungen sind schwer und werden in Höhe montiert. Lastenhandhabung und geeignete Hilfsmittel sind hier kein Nebenthema.
Was bei einer Begehung typischerweise auffällt
Der Bürotrakt ist unauffällig. Auf den technischen Flächen sammeln sich die Beanstandungen: Kabel über Verkehrswegen, Material vor Verteilern, fehlende oder unleserliche Kennzeichnung, und Steighilfen, die für die tatsächliche Arbeitshöhe nicht geeignet sind. Im Papier fehlt regelmäßig eine Regelung zur Alleinarbeit in der Nacht und die Beurteilung von Lärm und Zugluft.
Was daraus für die Unterweisung folgt
Die Unterweisung trennt Verwaltung und Technik. Der Technikteil deckt das Verhalten bei Auslösung der Löschanlage ab, den Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln, das Heben und Montieren im Rack, das Tragen von Gehörschutz und die Regeln für Alleinarbeit einschließlich Meldeintervall. Externe Dienstleister werden vor dem ersten Zutritt eingewiesen.
Passend dazu
- Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit: Leistungsumfang nach § 6 ASiG, die drei Betreuungsmodelle im Vergleich und wie sich der Stundenumfang berechnet.
- Regionen: Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort, in acht Regionen deutschlandweit, mit der zuständigen VBG-Bezirksverwaltung je Region.
- Arbeitssicherheit nach Branche: was Kanzleien, IT, Agenturen, Immobilien, Verbände, Finanzdienstleister und weitere Betriebsarten im Arbeitsschutz unterscheidet.
- Pflichten-Schnellcheck: welche Pflichten bei Ihrer Beschäftigtenzahl greifen, vom Arbeitsschutzausschuss über Sicherheitsbeauftragte bis zum Ende des Unternehmermodells.
- Einsatzzeiten-Rechner: Ihre Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2, inklusive Aufteilung zwischen Fachkraft und Betriebsarzt. Die Kostenlogik erklärt Was kostet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
- Gefährdungsbeurteilung im Büro und Unterweisung im Büro: die beiden Pflichten, die jeden Bürobetrieb ab dem ersten Beschäftigten treffen.
- Leistungen im Überblick: der komplette Umfang nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 in einem Vertrag, mit allen betreuten Branchen und Regionen.
Häufige Fragen
Gelten für Rechenzentren andere Vorschriften?
Brauchen wir eine eigene Gefährdungsbeurteilung je Standort?
Ab wann brauchen wir eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Was kostet die Betreuung für einen Betrieb unserer Größe?
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