Arbeitssicherheit für Verbände und Vereine
Die Pflichten im Arbeitsschutz sind für alle Büro- und Verwaltungsbetriebe dieselben. Was sich bei Verbände und Vereine unterscheidet, ist der Schwerpunkt der Gefährdungsbeurteilung.
- Verbände & Vereine
Was hier anders ist
Wechselnde Personen: Ehrenamtliche, Projektkräfte, Praktikanten. Die Unterweisungspflicht gilt für sie genauso, und genau daran scheitert sie in der Praxis, weil sie zwischen zwei Jahresterminen anfangen und wieder aufhören.
Die vier Punkte, auf die es ankommt
- Ehrenamtliche und kurzfristig Beschäftigte. Die Unterweisungspflicht knüpft an die Beschäftigung an, nicht an ihre Dauer. Ehrenamtliche stehen je nach Ausgestaltung ebenfalls unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
- Mehrere kleine Geschäftsstellen. Erste-Hilfe-Material und ausgebildete Ersthelfer müssen je Standort vorhanden sein, bemessen nach den dort gleichzeitig anwesenden Personen, nicht nur am Hauptsitz.
- Veranstaltungen und Sitzungen. Mitgliederversammlungen und Tagungen füllen Räume, die dafür nicht ausgelegt sind. Fluchtwegbreiten, Bestuhlung und Beleuchtung sind je Veranstaltung zu prüfen.
- Lagerräume für Aktionsmaterial. Material, das zweimal im Jahr bewegt wird, wird entsprechend gestapelt. Regalsicherheit, Lastenhandhabung und freie Wege sind hier die typischen Beanstandungen.
Was bei einer Begehung typischerweise auffällt
Auffällig sind zwei Muster. Erstens Standorte ohne eigenes Erste-Hilfe-Material und ohne Ersthelfer, weil beides nur am Hauptsitz vorgehalten wird. Zweitens Veranstaltungsräume, deren Bestuhlung nach der letzten Sitzung im Fluchtweg steht. Dazu Lagerräume mit Material über Kopfhöhe. Im Papier fehlt meist eine Übersicht, wer wann unterwiesen wurde.
Was daraus für die Unterweisung folgt
Praktikabel ist ein kurzer, standardisierter Einstiegsblock, der vor der ersten Tätigkeit läuft und dokumentiert wird, statt der Aufnahme in den nächsten Jahrestermin, den viele Beteiligte gar nicht mehr erleben. Für Veranstaltungen kommt eine kurze Sicherheitsinformation zu Fluchtwegen und Sammelplatz dazu, für das Lager das Heben und die Regalnutzung.
Passend dazu
- Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit: Leistungsumfang nach § 6 ASiG, die drei Betreuungsmodelle im Vergleich und wie sich der Stundenumfang berechnet.
- Regionen: Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort, in acht Regionen deutschlandweit, mit der zuständigen VBG-Bezirksverwaltung je Region.
- Arbeitssicherheit nach Branche: was Kanzleien, IT, Agenturen, Immobilien, Verbände, Finanzdienstleister und weitere Betriebsarten im Arbeitsschutz unterscheidet.
- Pflichten-Schnellcheck: welche Pflichten bei Ihrer Beschäftigtenzahl greifen, vom Arbeitsschutzausschuss über Sicherheitsbeauftragte bis zum Ende des Unternehmermodells.
- Einsatzzeiten-Rechner: Ihre Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2, inklusive Aufteilung zwischen Fachkraft und Betriebsarzt. Die Kostenlogik erklärt Was kostet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
- Gefährdungsbeurteilung im Büro und Unterweisung im Büro: die beiden Pflichten, die jeden Bürobetrieb ab dem ersten Beschäftigten treffen.
- Leistungen im Überblick: der komplette Umfang nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 in einem Vertrag, mit allen betreuten Branchen und Regionen.
Häufige Fragen
Gelten für Verbände und Vereine andere Vorschriften?
Brauchen wir eine eigene Gefährdungsbeurteilung je Standort?
Ab wann brauchen wir eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Was kostet die Betreuung für einen Betrieb unserer Größe?
Andere Betriebsarten
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