Arbeitssicherheit für Immobilien und Hausverwaltung
Die Pflichten im Arbeitsschutz sind für alle Büro- und Verwaltungsbetriebe dieselben. Was sich bei Immobilien und Hausverwaltung unterscheidet, ist der Schwerpunkt der Gefährdungsbeurteilung.
- Immobilien & Hausverwaltung
Was hier anders ist
Ein Teil der Arbeit findet außerhalb des Büros statt. Besichtigungen, Objektbegehungen und Übergaben sind Außendiensttätigkeiten mit eigenen Gefährdungen, die eine reine Büro-Beurteilung nicht abdeckt.
Die vier Punkte, auf die es ankommt
- Wegeunfälle und Fahrten. Der Weg zwischen Objekten ist versicherte Tätigkeit. Wer viel unterwegs ist, hat ein deutlich höheres Unfallrisiko als eine reine Büroperson, und das gehört in die Beurteilung.
- Alleinarbeit bei Besichtigungen. Besichtigungen finden oft allein statt, teils in leerstehenden oder unbekannten Objekten. Für regelmäßige Alleinarbeit gehört eine Regelung in die Gefährdungsbeurteilung, etwa eine Meldepflicht nach dem Termin.
- Objektzustand unbekannt. Baustellen, leerstehende Gebäude und Keller bringen Gefährdungen mit, die im Büro nicht vorkommen: Absturz, Stolpern, unklare Elektrik. Eine kurze Unterweisung zum Verhalten vor Ort ist hier wirksamer als jede Maßnahme im Büro.
- Publikumsverkehr im Büro. Mieter und Eigentümer kommen ins Haus. Verkehrs- und Fluchtwege müssen auch für Ortsunkundige funktionieren, der Umgang mit angespannten Gesprächen gehört zur psychischen Belastung.
Was bei einer Begehung typischerweise auffällt
Die Bürofläche ist meist unauffällig, der Schwerpunkt liegt woanders. Bei Objektbegehungen, Übergaben und Besichtigungen entstehen Gefährdungen, die im Büro nicht existieren: Baustellen und Leerstände, ungesicherte Treppen und Dachzugänge, Kellerräume ohne Beleuchtung, Hunde in bewohnten Einheiten. Dazu kommt die Fahrtätigkeit selbst. Regelmäßig fehlt eine Regelung zur Alleinarbeit außerhalb des Büros: Es gibt keine Absprache, wer wo ist und wann eine ausbleibende Rückmeldung auffällt.
Was daraus für die Unterweisung folgt
Die Unterweisung braucht deshalb einen Außendienst-Teil, der über die Bürothemen hinausgeht: Verhalten in Leerständen und auf Baustellen, Sicherung des eigenen Standorts bei Alleinarbeit, Umgang mit aggressivem Verhalten bei Übergaben und Räumungen, und der Meldeweg bei einem Unfall unterwegs. Wegeunfälle und Unfälle bei Außendiensttätigkeit sind meldepflichtige Arbeitsunfälle wie jeder andere auch, was in der Praxis häufig unterschätzt wird.
Passend dazu
- Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit: Leistungsumfang nach § 6 ASiG, die drei Betreuungsmodelle im Vergleich und wie sich der Stundenumfang berechnet.
- Regionen: Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort, in acht Regionen deutschlandweit, mit der zuständigen VBG-Bezirksverwaltung je Region.
- Arbeitssicherheit nach Branche: was Kanzleien, IT, Agenturen, Immobilien, Verbände, Finanzdienstleister und weitere Betriebsarten im Arbeitsschutz unterscheidet.
- Pflichten-Schnellcheck: welche Pflichten bei Ihrer Beschäftigtenzahl greifen, vom Arbeitsschutzausschuss über Sicherheitsbeauftragte bis zum Ende des Unternehmermodells.
- Einsatzzeiten-Rechner: Ihre Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2, inklusive Aufteilung zwischen Fachkraft und Betriebsarzt. Die Kostenlogik erklärt Was kostet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
- Gefährdungsbeurteilung im Büro und Unterweisung im Büro: die beiden Pflichten, die jeden Bürobetrieb ab dem ersten Beschäftigten treffen.
- Leistungen im Überblick: der komplette Umfang nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 in einem Vertrag, mit allen betreuten Branchen und Regionen.
Häufige Fragen
Gelten für Immobilien und Hausverwaltung andere Vorschriften?
Brauchen wir eine eigene Gefährdungsbeurteilung je Standort?
Ab wann brauchen wir eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Was kostet die Betreuung für einen Betrieb unserer Größe?
Andere Betriebsarten
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