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Arbeitssicherheit für Immobilien und Hausverwaltung

Die Pflichten im Arbeitsschutz sind für alle Büro- und Verwaltungsbetriebe dieselben. Was sich bei Immobilien und Hausverwaltung unterscheidet, ist der Schwerpunkt der Gefährdungsbeurteilung.

  • Immobilien & Hausverwaltung

Was hier anders ist

Ein Teil der Arbeit findet außerhalb des Büros statt. Besichtigungen, Objektbegehungen und Übergaben sind Außendiensttätigkeiten mit eigenen Gefährdungen, die eine reine Büro-Beurteilung nicht abdeckt.

Die vier Punkte, auf die es ankommt

  • Wegeunfälle und Fahrten. Der Weg zwischen Objekten ist versicherte Tätigkeit. Wer viel unterwegs ist, hat ein deutlich höheres Unfallrisiko als eine reine Büroperson, und das gehört in die Beurteilung.
  • Alleinarbeit bei Besichtigungen. Besichtigungen finden oft allein statt, teils in leerstehenden oder unbekannten Objekten. Für regelmäßige Alleinarbeit gehört eine Regelung in die Gefährdungsbeurteilung, etwa eine Meldepflicht nach dem Termin.
  • Objektzustand unbekannt. Baustellen, leerstehende Gebäude und Keller bringen Gefährdungen mit, die im Büro nicht vorkommen: Absturz, Stolpern, unklare Elektrik. Eine kurze Unterweisung zum Verhalten vor Ort ist hier wirksamer als jede Maßnahme im Büro.
  • Publikumsverkehr im Büro. Mieter und Eigentümer kommen ins Haus. Verkehrs- und Fluchtwege müssen auch für Ortsunkundige funktionieren, der Umgang mit angespannten Gesprächen gehört zur psychischen Belastung.

Was bei einer Begehung typischerweise auffällt

Die Bürofläche ist meist unauffällig, der Schwerpunkt liegt woanders. Bei Objektbegehungen, Übergaben und Besichtigungen entstehen Gefährdungen, die im Büro nicht existieren: Baustellen und Leerstände, ungesicherte Treppen und Dachzugänge, Kellerräume ohne Beleuchtung, Hunde in bewohnten Einheiten. Dazu kommt die Fahrtätigkeit selbst. Regelmäßig fehlt eine Regelung zur Alleinarbeit außerhalb des Büros: Es gibt keine Absprache, wer wo ist und wann eine ausbleibende Rückmeldung auffällt.

Was daraus für die Unterweisung folgt

Die Unterweisung braucht deshalb einen Außendienst-Teil, der über die Bürothemen hinausgeht: Verhalten in Leerständen und auf Baustellen, Sicherung des eigenen Standorts bei Alleinarbeit, Umgang mit aggressivem Verhalten bei Übergaben und Räumungen, und der Meldeweg bei einem Unfall unterwegs. Wegeunfälle und Unfälle bei Außendiensttätigkeit sind meldepflichtige Arbeitsunfälle wie jeder andere auch, was in der Praxis häufig unterschätzt wird.

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Häufige Fragen

Gelten für Immobilien und Hausverwaltung andere Vorschriften?
Nein. Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2 gelten für alle Büro- und Verwaltungsbetriebe gleich. Unterschiedlich ist nur, worauf die Gefährdungsbeurteilung den Schwerpunkt legt.
Brauchen wir eine eigene Gefährdungsbeurteilung je Standort?
Beurteilt werden Arbeitsplatztypen, nicht Adressen. Unterscheiden sich die Standorte in Räumen, Tätigkeiten oder Publikumsverkehr, sind sie getrennt zu betrachten. Sind sie baugleich, genügt eine Beurteilung mit Vermerk zu den Abweichungen.
Ab wann brauchen wir eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Ab dem ersten Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz kennt keine Untergrenze. Bis 50 Beschäftigte ist das Unternehmermodell zulässig, ab 51 die Regelbetreuung mit fest bestellter Fachkraft.
Was kostet die Betreuung für einen Betrieb unserer Größe?
Die Grundbetreuung liegt in Betreuungsgruppe III bei 0,5 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr, gemeinsam für Fachkraft und Betriebsarzt. Ihre Zahl liefert der Betreuungsstunden-Rechner.
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