Arbeitssicherheit für Ingenieur- und Planungsbüros
Die Pflichten im Arbeitsschutz sind für alle Büro- und Verwaltungsbetriebe dieselben. Was sich bei Ingenieur- und Planungsbüros unterscheidet, ist der Schwerpunkt der Gefährdungsbeurteilung.
- Ingenieur- & Planungsbüros
Was hier anders ist
Zwei Arbeitswelten in einem Betrieb. Im Büro wird an mehreren Bildschirmen und mit gedruckten Plänen gearbeitet, draußen wird gemessen, geprüft und abgenommen, oft in fremden Anlagen und auf fremdem Gelände.
Die vier Punkte, auf die es ankommt
- Ortstermine in fremden Anlagen. Bei Messungen, Prüfungen und Abnahmen gelten die Regeln des Betreibers, nicht die eigenen. Zutritt, Einweisung vor Ort und die nötige Schutzausrüstung sind vorher zu klären und gehören in die Beurteilung.
- Alleinarbeit im Außendienst. Ortstermine finden häufig allein statt. Es braucht eine verbindliche Regelung, wer wo ist und ab wann eine ausbleibende Rückmeldung auffällt.
- Mehrere Bildschirme und Plandruck. Pläne werden nebeneinander gelesen, oft auf zwei bis drei Monitoren plus Ausdruck. Das verschiebt den Schwerpunkt auf Monitoranordnung, Sehabstand und Beleuchtung.
- Kaufmännische Bereiche von Produktionsbetrieben. Wo das Planungsbüro Teil eines Produktionsbetriebs ist, haben Büro- und Werksbereiche unterschiedliche Gefährdungen. Sie dürfen nicht in einer Beurteilung vermischt werden.
Was bei einer Begehung typischerweise auffällt
Der Bürobereich fällt selten auf: die Arbeitsplätze sind gut ausgestattet, die Beanstandungen betreffen meist Monitorhöhe und Blendung durch Fensterfronten. Auffällig wird der Außendienst. Es fehlt regelmäßig eine Liste der wiederkehrenden Ortstermine, eine Regelung zur Schutzausrüstung und die Dokumentation, dass die Beschäftigten vor dem ersten Termin in die Regeln des jeweiligen Betreibers eingewiesen wurden.
Was daraus für die Unterweisung folgt
Neben den Bürothemen braucht es einen Außendienstblock: Verhalten in fremden Anlagen, Umgang mit der eigenen Schutzausrüstung, Sicherung des eigenen Standorts bei Alleinarbeit und der Meldeweg bei einem Unfall unterwegs. Wo Messgeräte, Leitern oder Steigtechnik zum Einsatz kommen, gehört deren Bedienung ebenfalls dazu und nicht in eine Betriebsanweisung, die niemand liest.
Passend dazu
- Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit: Leistungsumfang nach § 6 ASiG, die drei Betreuungsmodelle im Vergleich und wie sich der Stundenumfang berechnet.
- Regionen: Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort, in acht Regionen deutschlandweit, mit der zuständigen VBG-Bezirksverwaltung je Region.
- Arbeitssicherheit nach Branche: was Kanzleien, IT, Agenturen, Immobilien, Verbände, Finanzdienstleister und weitere Betriebsarten im Arbeitsschutz unterscheidet.
- Pflichten-Schnellcheck: welche Pflichten bei Ihrer Beschäftigtenzahl greifen, vom Arbeitsschutzausschuss über Sicherheitsbeauftragte bis zum Ende des Unternehmermodells.
- Einsatzzeiten-Rechner: Ihre Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2, inklusive Aufteilung zwischen Fachkraft und Betriebsarzt. Die Kostenlogik erklärt Was kostet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
- Gefährdungsbeurteilung im Büro und Unterweisung im Büro: die beiden Pflichten, die jeden Bürobetrieb ab dem ersten Beschäftigten treffen.
- Leistungen im Überblick: der komplette Umfang nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 in einem Vertrag, mit allen betreuten Branchen und Regionen.
Häufige Fragen
Gelten für Ingenieur- und Planungsbüros andere Vorschriften?
Brauchen wir eine eigene Gefährdungsbeurteilung je Standort?
Ab wann brauchen wir eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Was kostet die Betreuung für einen Betrieb unserer Größe?
Andere Betriebsarten
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Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort
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