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Baustellenbesuche, Plotter und CAD-Arbeit: zwei Arbeitswelten in einer Gefährdungsbeurteilung.
Mehr erfahrenEin Notariat ist zugleich Arbeitsstätte und Treffpunkt für Beteiligte. An Beurkundungstagen halten sich oft mehr Menschen im Haus auf, als Beschäftigte auf der Gehaltsliste stehen, und die Urkundensammlung wächst Jahr für Jahr. Fluchtwege, Erste Hilfe und das Archiv haben deshalb mehr Gewicht als in einem gewöhnlichen Büro. Seit 2022 ist mit dem Elektronischen Urkundenarchiv außerdem ein neuer Arbeitsplatz hinzugekommen.

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Zu einer Beurkundung kommen oft mehrere Beteiligte gleichzeitig, die das Haus nicht kennen. Häufig geht es um Erbschaften, Scheidungsfolgen oder den Verkauf eines Unternehmens, also um Termine, bei denen die Stimmung schnell kippen kann.
In Berlin, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und in den westfälischen Teilen Nordrhein-Westfalens üben Notarinnen und Notare ihr Amt neben dem Anwaltsberuf aus. Teilen sich Kanzlei und Notariat Räume und Personal und sind die Beschäftigten beim selben Arbeitgeber angestellt, ist das für den Arbeitsschutz ein Betrieb: eine Gefährdungsbeurteilung für beide Tätigkeiten und eine Beschäftigtenzahl für alle Schwellen. Im übrigen Bundesgebiet arbeiten hauptberufliche Notare, deren Büro allein dem Notariat dient.
Seit dem 1. Juli 2022 wird jede neu errichtete Urkunde zusätzlich elektronisch verwahrt, und zwar in der elektronischen Urkundensammlung des Elektronischen Urkundenarchivs, das die Bundesnotarkammer führt. Dazu wird das Papieroriginal eingescannt. Damit gibt es einen Arbeitsplatz, den ältere Gefährdungsbeurteilungen nicht kennen: den Scanplatz, an dem Urkunden stapelweise aufgelegt, geprüft und wieder abgelegt werden. Er ist Bildschirmarbeitsplatz und Ablage zugleich und braucht neben dem Gerät genug Fläche, damit keine Stapel auf dem Boden landen.
| Merkmal | Notariat |
|---|---|
| Unfallversicherungsträger | VBG, Gefahrtarifstelle Beratung und Auskunft |
| Wirtschaftszweig | WZ 69.1 Rechtsberatung, darin 69.10.3 Notariate (Anwaltsnotariat: 69.10.1 Rechtsanwaltskanzleien mit Notariat) |
| Betreuungsgruppe nach DGUV Vorschrift 2 | III: ab mehr als 20 Beschäftigten (Anlage 2) 0,5 Stunden Grundbetreuung pro Beschäftigtem und Jahr, gemeinsam für Fachkraft und Betriebsarzt, je Seite mindestens 20 Prozent. Dazu kommt die betriebsspezifische Betreuung |
| Ab dem ersten Beschäftigten | Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Erste-Hilfe-Organisation, Bestellung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt |
| Bis 20 Beschäftigte | Anlage 1 der DGUV Vorschrift 2 ohne feste Einsatzzeiten |
| Mehr als 20 Beschäftigte | Arbeitsschutzausschuss, Sitzung je Kalendervierteljahr (§ 11 ASiG) |
| Bis 50 Beschäftigte | Unternehmermodell als Alternative zulässig. Mehr als 50: Regelbetreuung |
| Aufbewahrungsfristen für Unterlagen ab 2022 | Urkundensammlung auf Papier 30 Jahre, elektronische Urkundensammlung 100 Jahre (§ 50 NotAktVV) |
Gezählt werden die Beschäftigten, nicht die Beteiligten einer Beurkundung: Notarfachangestellte, Bürokräfte und Auszubildende. Für die Breite der Fluchtwege zählen dagegen alle Personen, die an einem vollen Termintag im Haus sind. Teilzeitkräfte zählen für die Schwelle von 20 anteilig: bis 20 Wochenstunden mit 0,5, bis 30 mit 0,75.
Für den Wartebereich lohnt ein Blick in den Terminkalender. Die Bestuhlung richtet sich nach dem vollsten Termintag, und zusätzliche Stühle dürfen den Flur, der als Fluchtweg dient, nicht verengen.
Auffällig sind fast immer das Archiv und der Wartebereich. Im Archiv stehen Urkundenbände über Kopfhöhe, die Regale sind selten dokumentiert geprüft, und der Gang dient als Zwischenlager. Im Wartebereich stimmen Bestuhlung und Fluchtwegbreite nicht mit der tatsächlichen Personenzahl an Termintagen überein. Erste-Hilfe-Material ist meist nur für die Beschäftigten bemessen.
Neben dem Bürostandard braucht es zwei Punkte. Erstens den Umgang mit Publikum: Wer weist im Notfall die Anwesenden ein, wo ist der Sammelplatz, wer ist Ersthelfer. Zweitens Auswärtstermine: Verhalten in fremden Räumen, Alleinarbeit, Meldeweg bei einem Unfall unterwegs. Für das Archiv kommt das Heben und die Nutzung der Steighilfe dazu.
Bei Auswärtsbeurkundungen in Pflegeheimen und Kliniken gilt die Hausordnung der Einrichtung, einschließlich ihrer Hygieneregeln. Wer dorthin fährt, sollte sie vorher kennen und wissen, an wen er sich vor Ort wendet.
Ja. Der Gefahrtarif der VBG führt Notarinnen und Notare unter der Gefahrtarifstelle Beratung und Auskunft, gemeinsam mit Rechtsanwälten und Steuerberatungen. Verbindlich für Ihr Notariat ist der Mitgliedsbescheid.
Nein. Die Mindestzahl richtet sich nach den anwesenden Versicherten (§ 26 DGUV Vorschrift 1), also nach Ihren Beschäftigten: bei 2 bis 20 ein Ersthelfer, darüber in Verwaltungsbetrieben 5 Prozent. Die Gefährdungsbeurteilung kann mehr verlangen, wenn an Termintagen regelmäßig viele Besucher im Haus sind.
Nein. Für Urkunden ab 2022 ist die Urkundensammlung auf Papier weiterhin 30 Jahre aufzubewahren (§ 50 NotAktVV), auch wenn die elektronische Fassung zusätzlich 100 Jahre verwahrt wird. Dazu kommen die Bände aus der Zeit vor 2022. Regale, Steighilfen und der Brandschutz im Archiv bleiben deshalb über Jahrzehnte Thema jeder Begehung.

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