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Arbeitssicherheit für Startups

Für ein Startup gelten dieselben Pflichten wie für jeden anderen Bürobetrieb, nur kommen sie schneller. Die Meldung an die Berufsgenossenschaft ist binnen einer Woche nach Gründung fällig, Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und Betreuung mit dem ersten Arbeitsvertrag, und jede Einstellungswelle kann eine neue Schwelle überschreiten.

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Startups: Arbeitsschutz, der mit dem Team wächst

Ein Startup wächst schneller, als sein Arbeitsschutz mitwächst. Aus drei Gründern werden in einem Jahr zwanzig Beschäftigte, und jede Einstellungswelle bringt neue Pflichten, die niemand im Team im Blick hat, weil es weder eine Personalabteilung noch eine zuständige Person gibt.

Die erste Pflicht hat mit Beschäftigten noch nichts zu tun. Binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens sind Art und Gegenstand, die Zahl der Versicherten und der Eröffnungstag an den Unfallversicherungsträger zu melden (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Was danach in welcher Reihenfolge kommt, beschreibt Arbeitsschutz bei der Neugründung.

Die Gründerinnen und Gründer selbst sind nicht automatisch unfallversichert. Ob die Satzung des Trägers sie erfasst oder eine freiwillige Versicherung nötig ist (§ 6 SGB VII), sollte in der Gründungsphase geklärt werden und nicht erst nach dem ersten Unfall.

Startups: Träger, Betreuungsgruppe und Schwellen

MerkmalStartups im Büro
UnfallversicherungsträgerBei Software, Beratung, Internetdiensten, Agenturen und Fintechs in der Regel die VBG. Wer Hardware herstellt oder Anlagen installiert, kann bei einer anderen Berufsgenossenschaft versichert sein. Maßgeblich ist der Zuständigkeitsbescheid.
MeldungBinnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens (§ 192 Abs. 1 SGB VII)
Wirtschaftszweig und BetreuungsgruppeRichtet sich nach dem Geschäftsgegenstand, etwa WZ 62 IT-Dienstleistungen: Betreuungsgruppe III mit 0,5 Stunden Grundbetreuung pro Beschäftigtem und Jahr, gemeinsam für Fachkraft und Betriebsarzt
Ab dem ersten BeschäftigtenGefährdungsbeurteilung, Unterweisung vor dem ersten Arbeitstag, Erste-Hilfe-Organisation, Betreuung durch Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
Über 20 BeschäftigteArbeitsschutzausschuss, Sitzung je Kalendervierteljahr (§ 11 ASiG)
Bis 50 BeschäftigteUnternehmermodell als Alternative zulässig. Ab 51: Regelbetreuung.
Ab 50 Beschäftigten im BüroSicherheitsbeauftragte (§ 22 SGB VII, seit dem 29. Mai 2026)

Für die Pflichten zählt jede Person mit Arbeitsvertrag, auch Werkstudierende, Praktikanten und Minijobber. Für die Schwelle von 20 zählen Teilzeitkräfte anteilig: bis 20 Wochenstunden mit 0,5, bis 30 mit 0,75.

Worauf die Gefährdungsbeurteilung im Startup achtet

  • Schwellen im Wachstum. Mit mehr als 20 Beschäftigten kommt der Arbeitsschutzausschuss, ab 51 die Regelbetreuung mit fest bestellter Fachkraft. Wer die Schwellen kennt, plant sie mit der Personalplanung ein, statt sie im Nachhinein zu bemerken.
  • Unterweisung bei jeder Einstellung. Die Pflicht entsteht mit dem Arbeitsvertrag, nicht mit der Dauer. Werkstudierende, Praktikanten und Minijobber werden vor dem ersten Arbeitstag unterwiesen wie eine Vollzeitstelle, und das bei jeder Einstellungswelle von Neuem.
  • Coworking und Untermiete. Im Coworking-Space oder in untervermieteten Flächen teilen sich mehrere Arbeitgeber Fluchtwege, Erste Hilfe und Brandschutz. Sie müssen sich dazu abstimmen (§ 8 ArbSchG), die Verantwortung für die eigenen Beschäftigten bleibt beim eigenen Unternehmen.
  • Belastungsspitzen und verteilte Teams. Finanzierungsrunden, Produktstarts und Zeitzonen erzeugen Belastungsspitzen. Sie gehören in die Beurteilung der psychischen Belastung nach § 5 Abs. 3 ArbSchG, ebenso die Arbeit im Homeoffice, die bei vielen Startups der Normalfall ist.

Wie Homeoffice und mobile Arbeit in die Beurteilung kommen, beschreibt Gefährdungsbeurteilung im Homeoffice und bei Telearbeit.

Begehung im Startup-Büro: was die Fachkraft vorfindet

Typisch sind Laptops ohne externen Bildschirm, ohne Tastatur und ohne höhenverstellbaren Stuhl, Mehrfachsteckdosen, die hintereinander gesteckt sind, und Küchen- oder Eventflächen, die abends zum Veranstaltungsraum werden. Im Coworking-Space weiß häufig niemand im Team, wo der nächste Feuerlöscher hängt, wer Ersthelfer ist und welcher Fluchtweg gilt. Im Papier fehlen meist Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungsnachweise und die Bestellung der Betreuung ganz.

Unterweisung als Teil des Onboardings

Die Unterweisung gehört ins Onboarding, am ersten Tag und vor Aufnahme der Tätigkeit, mit Nachweis. Bei verteilten Teams ist sie online zulässig, wenn Rückfragen möglich sind und das Verständnis geprüft wird. Der Teil zu Fluchtwegen, Ersthelfern und Brandschutz bezieht sich auf die konkreten Räume, im Coworking-Space also auf die Regeln des Betreibers.

Wie eine Online-Unterweisung für verteilte Teams rechtssicher abläuft, steht in Online-Unterweisung und Homeoffice.

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Häufige Fragen

Wann muss sich ein Startup bei der Berufsgenossenschaft melden?

Binnen einer Woche nach Beginn des Unternehmens, auch ohne Beschäftigte (§ 192 Abs. 1 SGB VII). Zu melden sind Art und Gegenstand des Unternehmens, die Zahl der Versicherten und der Eröffnungstag. Die Pflicht gilt als erfüllt, wenn in dieser Woche eine Gewerbeanzeige erstattet wird.

Braucht ein Startup mit fünf Beschäftigten schon eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Betreuung ist ab dem ersten Beschäftigten sicherzustellen (§ 2 ASiG). Eine fest bestellte Fachkraft ist damit nicht gemeint: Bis 50 Beschäftigte ist das Unternehmermodell zulässig. Ab 51 Beschäftigten gilt die Regelbetreuung mit festen Einsatzzeiten.

Wer ist im Coworking-Space für den Arbeitsschutz zuständig?

Für die eigenen Beschäftigten bleibt das eigene Unternehmen verantwortlich, auch in fremden Räumen. Arbeiten Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber am selben Ort, müssen sich die Arbeitgeber abstimmen (§ 8 ArbSchG), etwa zu Fluchtwegen, Ersthelfern und Brandschutz. Der Betreiber stellt die Räume, die Gefährdungsbeurteilung für das eigene Team erstellt er nicht.

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