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Arbeitssicherheit für Versicherungen

Die Pflichten im Arbeitsschutz sind für alle Büro- und Verwaltungsbetriebe dieselben. Was sich bei Versicherungen unterscheidet, ist der Schwerpunkt der Gefährdungsbeurteilung.

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Was hier anders ist

Innendienst und Außendienst sind zwei verschiedene Betriebe. Im Innendienst prägt die Bildschirmarbeit das Bild, im Außendienst die Fahrtätigkeit, Hausbesuche und Besichtigungen an Orten, die gerade beschädigt wurden.

Die vier Punkte, auf die es ankommt

  • Schadenbesichtigungen. Brand-, Wasser- und Sturmschäden werden dort begutachtet, wo sie entstanden sind. Das sind beschädigte Gebäude mit Einsturz-, Absturz- und Gefahrstoffrisiko, also Bedingungen wie auf einer Baustelle.
  • Fahrtätigkeit im Außendienst. Wer täglich Termine abfährt, verbringt einen erheblichen Teil der Arbeitszeit im Auto. Das ist der Bereich mit dem höchsten Unfallrisiko, und Wegeunfälle sind meldepflichtig.
  • Hausbesuche und Alleinarbeit. Termine in fremden Wohnungen finden allein statt, teils in konfliktbeladenen Situationen nach abgelehnten Leistungen. Abmeldung, Rückmeldung und Abbruchkriterien gehören geregelt.
  • Große Bildschirmbestände im Innendienst. Baugleiche Arbeitsplätze in großer Zahl bedeuten, dass sich Einstellfehler und Blendung über den ganzen Bestand wiederholen. Die Angebotsvorsorge für die Augen ist nachweisbar anzubieten.

Was bei einer Begehung typischerweise auffällt

Im Innendienst zeigt sich das bekannte Bild: wiederkehrende Monitorhöhen, Blendung durch Fensterfronten, Angebotsvorsorge ohne Nachweis. Für den Außendienst fehlt regelmäßig alles: keine Beurteilung der Fahrtätigkeit, keine Regelung für Schadenbesichtigungen in beschädigten Gebäuden, keine persönliche Schutzausrüstung und keine Absprache zur Alleinarbeit bei Hausbesuchen.

Was daraus für die Unterweisung folgt

Der Innendienst bekommt den Bildschirmteil mit Schwerpunkt auf eigenständiger Einstellung und Angebotsvorsorge. Der Außendienst bekommt einen eigenen Block: Verhalten in beschädigten Gebäuden, Schutzausrüstung, Abbruchkriterien bei erkennbarer Gefahr, Regeln für Fahrten und Pausen, Alleinarbeit bei Hausbesuchen und der Meldeweg bei einem Unfall unterwegs.

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Häufige Fragen

Gelten für Versicherungen andere Vorschriften?
Nein. Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2 gelten für alle Büro- und Verwaltungsbetriebe gleich. Unterschiedlich ist nur, worauf die Gefährdungsbeurteilung den Schwerpunkt legt.
Brauchen wir eine eigene Gefährdungsbeurteilung je Standort?
Beurteilt werden Arbeitsplatztypen, nicht Adressen. Unterscheiden sich die Standorte in Räumen, Tätigkeiten oder Publikumsverkehr, sind sie getrennt zu betrachten. Sind sie baugleich, genügt eine Beurteilung mit Vermerk zu den Abweichungen.
Ab wann brauchen wir eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Ab dem ersten Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz kennt keine Untergrenze. Bis 50 Beschäftigte ist das Unternehmermodell zulässig, ab 51 die Regelbetreuung mit fest bestellter Fachkraft.
Was kostet die Betreuung für einen Betrieb unserer Größe?
Die Grundbetreuung liegt in Betreuungsgruppe III bei 0,5 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr, gemeinsam für Fachkraft und Betriebsarzt. Ihre Zahl liefert der Betreuungsstunden-Rechner.
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