Arbeitssicherheit für Versicherungen
Die Pflichten im Arbeitsschutz sind für alle Büro- und Verwaltungsbetriebe dieselben. Was sich bei Versicherungen unterscheidet, ist der Schwerpunkt der Gefährdungsbeurteilung.
- Versicherungen
Was hier anders ist
Innendienst und Außendienst sind zwei verschiedene Betriebe. Im Innendienst prägt die Bildschirmarbeit das Bild, im Außendienst die Fahrtätigkeit, Hausbesuche und Besichtigungen an Orten, die gerade beschädigt wurden.
Die vier Punkte, auf die es ankommt
- Schadenbesichtigungen. Brand-, Wasser- und Sturmschäden werden dort begutachtet, wo sie entstanden sind. Das sind beschädigte Gebäude mit Einsturz-, Absturz- und Gefahrstoffrisiko, also Bedingungen wie auf einer Baustelle.
- Fahrtätigkeit im Außendienst. Wer täglich Termine abfährt, verbringt einen erheblichen Teil der Arbeitszeit im Auto. Das ist der Bereich mit dem höchsten Unfallrisiko, und Wegeunfälle sind meldepflichtig.
- Hausbesuche und Alleinarbeit. Termine in fremden Wohnungen finden allein statt, teils in konfliktbeladenen Situationen nach abgelehnten Leistungen. Abmeldung, Rückmeldung und Abbruchkriterien gehören geregelt.
- Große Bildschirmbestände im Innendienst. Baugleiche Arbeitsplätze in großer Zahl bedeuten, dass sich Einstellfehler und Blendung über den ganzen Bestand wiederholen. Die Angebotsvorsorge für die Augen ist nachweisbar anzubieten.
Was bei einer Begehung typischerweise auffällt
Im Innendienst zeigt sich das bekannte Bild: wiederkehrende Monitorhöhen, Blendung durch Fensterfronten, Angebotsvorsorge ohne Nachweis. Für den Außendienst fehlt regelmäßig alles: keine Beurteilung der Fahrtätigkeit, keine Regelung für Schadenbesichtigungen in beschädigten Gebäuden, keine persönliche Schutzausrüstung und keine Absprache zur Alleinarbeit bei Hausbesuchen.
Was daraus für die Unterweisung folgt
Der Innendienst bekommt den Bildschirmteil mit Schwerpunkt auf eigenständiger Einstellung und Angebotsvorsorge. Der Außendienst bekommt einen eigenen Block: Verhalten in beschädigten Gebäuden, Schutzausrüstung, Abbruchkriterien bei erkennbarer Gefahr, Regeln für Fahrten und Pausen, Alleinarbeit bei Hausbesuchen und der Meldeweg bei einem Unfall unterwegs.
Passend dazu
- Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit: Leistungsumfang nach § 6 ASiG, die drei Betreuungsmodelle im Vergleich und wie sich der Stundenumfang berechnet.
- Regionen: Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort, in acht Regionen deutschlandweit, mit der zuständigen VBG-Bezirksverwaltung je Region.
- Arbeitssicherheit nach Branche: was Kanzleien, IT, Agenturen, Immobilien, Verbände, Finanzdienstleister und weitere Betriebsarten im Arbeitsschutz unterscheidet.
- Pflichten-Schnellcheck: welche Pflichten bei Ihrer Beschäftigtenzahl greifen, vom Arbeitsschutzausschuss über Sicherheitsbeauftragte bis zum Ende des Unternehmermodells.
- Einsatzzeiten-Rechner: Ihre Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2, inklusive Aufteilung zwischen Fachkraft und Betriebsarzt. Die Kostenlogik erklärt Was kostet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
- Gefährdungsbeurteilung im Büro und Unterweisung im Büro: die beiden Pflichten, die jeden Bürobetrieb ab dem ersten Beschäftigten treffen.
- Leistungen im Überblick: der komplette Umfang nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 in einem Vertrag, mit allen betreuten Branchen und Regionen.
Häufige Fragen
Gelten für Versicherungen andere Vorschriften?
Brauchen wir eine eigene Gefährdungsbeurteilung je Standort?
Ab wann brauchen wir eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Was kostet die Betreuung für einen Betrieb unserer Größe?
Andere Betriebsarten
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Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort
Ihre Fachkraft kommt zur Begehung, erstellt die Gefährdungsbeurteilung und prüft: Was ist da, was fehlt?
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