Arbeitssicherheit für Architekturbüros
Die Pflichten im Arbeitsschutz sind für alle Büro- und Verwaltungsbetriebe dieselben. Was sich bei Architekturbüros unterscheidet, ist der Schwerpunkt der Gefährdungsbeurteilung.
- Architekturbüros
Was hier anders ist
Ein Teil der Arbeit findet auf der Baustelle statt. Damit verlässt die Beurteilung das Büro: Bauleitung und Objektüberwachung bringen Gefährdungen mit, die im Büroalltag nicht vorkommen, von Absturzkanten über Baustellenverkehr bis zur persönlichen Schutzausrüstung.
Die vier Punkte, auf die es ankommt
- Baustellenbesuche als eigene Tätigkeit. Persönliche Schutzausrüstung, Zutrittsregeln und die Abstimmung mit dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gehören als eigener Abschnitt in die Gefährdungsbeurteilung, nicht als Fußnote zur Bildschirmarbeit.
- Großformat im Büro. Plotter, Schneidegeräte und Modellbau mit Klebstoffen und Skalpellen. Dazu die Lagerung von Planrollen und Modellen, die häufig über Kopfhöhe endet.
- CAD-Arbeit an mehreren Monitoren. Lange, konzentrierte Bildschirmzeit mit hoher Detailschärfe. Schwerpunkt auf Monitoranordnung, Sehabstand, Blendungsfreiheit und der Angebotsvorsorge für die Augen.
- Abgabefristen in Wettbewerbsphasen. Wettbewerbe und Abgabetermine erzeugen planbare Belastungsspitzen. Planbar heißt gestaltbar, und damit gehören sie in die Beurteilung der psychischen Belastung nach § 5 Abs. 3 ArbSchG.
Was bei einer Begehung typischerweise auffällt
Im Büro selbst fallen meist die Lagerung von Planrollen über Kopfhöhe, überlastete Mehrfachsteckdosen an Plotter und Großformatdrucker und Verkehrswege auf, die mit Modellen und Materialproben zugestellt sind. Der Teil, der bei Begehungen regelmäßig fehlt, ist die Baustelle: Es gibt keine Aufstellung, wer wie oft auf welche Baustelle geht, keine Regelung zur Schutzausrüstung und keine Absprache, wie eine ausbleibende Rückmeldung bei Alleinarbeit auffallen würde.
Was daraus für die Unterweisung folgt
Die Unterweisung braucht deshalb zwei Teile. Der Büroteil deckt Bildschirmarbeit, Brandschutz, Erste Hilfe und die Bedienung der Großformatgeräte ab. Der Baustellenteil deckt das Verhalten auf fremden Baustellen ab: Anmeldung beim Bauleiter, Tragen der Schutzausrüstung, Verhalten an Absturzkanten und in Baugruben, und der Meldeweg bei einem Unfall unterwegs. Wegeunfälle und Unfälle auf der Baustelle sind meldepflichtige Arbeitsunfälle wie jeder andere.
Passend dazu
- Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit: Leistungsumfang nach § 6 ASiG, die drei Betreuungsmodelle im Vergleich und wie sich der Stundenumfang berechnet.
- Regionen: Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort, in acht Regionen deutschlandweit, mit der zuständigen VBG-Bezirksverwaltung je Region.
- Arbeitssicherheit nach Branche: was Kanzleien, IT, Agenturen, Immobilien, Verbände, Finanzdienstleister und weitere Betriebsarten im Arbeitsschutz unterscheidet.
- Pflichten-Schnellcheck: welche Pflichten bei Ihrer Beschäftigtenzahl greifen, vom Arbeitsschutzausschuss über Sicherheitsbeauftragte bis zum Ende des Unternehmermodells.
- Einsatzzeiten-Rechner: Ihre Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2, inklusive Aufteilung zwischen Fachkraft und Betriebsarzt. Die Kostenlogik erklärt Was kostet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
- Gefährdungsbeurteilung im Büro und Unterweisung im Büro: die beiden Pflichten, die jeden Bürobetrieb ab dem ersten Beschäftigten treffen.
- Leistungen im Überblick: der komplette Umfang nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 in einem Vertrag, mit allen betreuten Branchen und Regionen.
Häufige Fragen
Gelten für Architekturbüros andere Vorschriften?
Brauchen wir eine eigene Gefährdungsbeurteilung je Standort?
Ab wann brauchen wir eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Was kostet die Betreuung für einen Betrieb unserer Größe?
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