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Arbeitssicherheit für Architekturbüros

Die Pflichten im Arbeitsschutz sind für alle Büro- und Verwaltungsbetriebe dieselben. Was sich bei Architekturbüros unterscheidet, ist der Schwerpunkt der Gefährdungsbeurteilung.

  • Architekturbüros

Was hier anders ist

Ein Teil der Arbeit findet auf der Baustelle statt. Damit verlässt die Beurteilung das Büro: Bauleitung und Objektüberwachung bringen Gefährdungen mit, die im Büroalltag nicht vorkommen, von Absturzkanten über Baustellenverkehr bis zur persönlichen Schutzausrüstung.

Die vier Punkte, auf die es ankommt

  • Baustellenbesuche als eigene Tätigkeit. Persönliche Schutzausrüstung, Zutrittsregeln und die Abstimmung mit dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gehören als eigener Abschnitt in die Gefährdungsbeurteilung, nicht als Fußnote zur Bildschirmarbeit.
  • Großformat im Büro. Plotter, Schneidegeräte und Modellbau mit Klebstoffen und Skalpellen. Dazu die Lagerung von Planrollen und Modellen, die häufig über Kopfhöhe endet.
  • CAD-Arbeit an mehreren Monitoren. Lange, konzentrierte Bildschirmzeit mit hoher Detailschärfe. Schwerpunkt auf Monitoranordnung, Sehabstand, Blendungsfreiheit und der Angebotsvorsorge für die Augen.
  • Abgabefristen in Wettbewerbsphasen. Wettbewerbe und Abgabetermine erzeugen planbare Belastungsspitzen. Planbar heißt gestaltbar, und damit gehören sie in die Beurteilung der psychischen Belastung nach § 5 Abs. 3 ArbSchG.

Was bei einer Begehung typischerweise auffällt

Im Büro selbst fallen meist die Lagerung von Planrollen über Kopfhöhe, überlastete Mehrfachsteckdosen an Plotter und Großformatdrucker und Verkehrswege auf, die mit Modellen und Materialproben zugestellt sind. Der Teil, der bei Begehungen regelmäßig fehlt, ist die Baustelle: Es gibt keine Aufstellung, wer wie oft auf welche Baustelle geht, keine Regelung zur Schutzausrüstung und keine Absprache, wie eine ausbleibende Rückmeldung bei Alleinarbeit auffallen würde.

Was daraus für die Unterweisung folgt

Die Unterweisung braucht deshalb zwei Teile. Der Büroteil deckt Bildschirmarbeit, Brandschutz, Erste Hilfe und die Bedienung der Großformatgeräte ab. Der Baustellenteil deckt das Verhalten auf fremden Baustellen ab: Anmeldung beim Bauleiter, Tragen der Schutzausrüstung, Verhalten an Absturzkanten und in Baugruben, und der Meldeweg bei einem Unfall unterwegs. Wegeunfälle und Unfälle auf der Baustelle sind meldepflichtige Arbeitsunfälle wie jeder andere.

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Häufige Fragen

Gelten für Architekturbüros andere Vorschriften?
Nein. Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2 gelten für alle Büro- und Verwaltungsbetriebe gleich. Unterschiedlich ist nur, worauf die Gefährdungsbeurteilung den Schwerpunkt legt.
Brauchen wir eine eigene Gefährdungsbeurteilung je Standort?
Beurteilt werden Arbeitsplatztypen, nicht Adressen. Unterscheiden sich die Standorte in Räumen, Tätigkeiten oder Publikumsverkehr, sind sie getrennt zu betrachten. Sind sie baugleich, genügt eine Beurteilung mit Vermerk zu den Abweichungen.
Ab wann brauchen wir eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Ab dem ersten Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz kennt keine Untergrenze. Bis 50 Beschäftigte ist das Unternehmermodell zulässig, ab 51 die Regelbetreuung mit fest bestellter Fachkraft.
Was kostet die Betreuung für einen Betrieb unserer Größe?
Die Grundbetreuung liegt in Betreuungsgruppe III bei 0,5 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr, gemeinsam für Fachkraft und Betriebsarzt. Ihre Zahl liefert der Betreuungsstunden-Rechner.
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