Arbeitssicherheit für Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung
Die Pflichten im Arbeitsschutz sind für alle Büro- und Verwaltungsbetriebe dieselben. Was sich bei Steuer- und Prüfungskanzleien unterscheidet, ist der Schwerpunkt der Gefährdungsbeurteilung.
- Steuerberatung & Wirtschaftsprüfung
Was hier anders ist
Der Arbeitsanfall ist saisonal, nicht gleichmäßig. Jahresabschluss und Abgabefristen erzeugen jedes Jahr dieselben, planbaren Belastungsspitzen. Planbar heißt gestaltbar, und damit gehören sie in die Beurteilung.
Die vier Punkte, auf die es ankommt
- Saisonspitzen als Dauerthema. Wiederkehrende Hochphasen mit Überstunden und verschobenen Pausen sind der zentrale Punkt der Beurteilung psychischer Belastung nach § 5 Abs. 3 ArbSchG. Weil sie im Kalender stehen, lassen sie sich vorher gestalten.
- Prüfungen beim Mandanten. Wirtschaftsprüfung findet über Wochen in fremden Räumen statt, oft an improvisierten Arbeitsplätzen. Was Sie dort nicht selbst gestalten, muss beurteilt und mit dem Mandanten geregelt sein.
- Belegarchive und Transport. Ordner, Belegkartons und Datenträger werden bewegt, oft zwischen Kanzlei und Mandant. Lastenhandhabung und Transport im eigenen Fahrzeug gehören in die Beurteilung.
- Lange Bildschirmzeiten mit Zahlen. Tabellenarbeit über Stunden mit hoher Detailschärfe. Schwerpunkt auf Monitorgröße, Sehabstand, Beleuchtung und der Angebotsvorsorge für die Augen.
Was bei einer Begehung typischerweise auffällt
In der Kanzlei fallen Belegkartons auf Verkehrswegen, Ordner über Kopfhöhe und überlastete Steckdosenleisten auf. Der Teil, der bei Begehungen regelmäßig fehlt, ist die Prüfung vor Ort: Es gibt keine Beurteilung für die Arbeitsplätze beim Mandanten, obwohl Teams dort wochenlang sitzen, und keine Absprache, wie ein Unfall dort gemeldet wird.
Was daraus für die Unterweisung folgt
Die Unterweisung braucht einen Abschnitt zur Arbeit beim Mandanten: Anmeldung, fremde Hausordnung, Einrichtung des improvisierten Arbeitsplatzes, Meldeweg bei einem Unfall. Dazu die Regeln für die Hochphasen, also Pausen, Erreichbarkeit und Vertretung, und der Umgang mit Belegkartons beim Heben und Transportieren.
Passend dazu
- Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit: Leistungsumfang nach § 6 ASiG, die drei Betreuungsmodelle im Vergleich und wie sich der Stundenumfang berechnet.
- Regionen: Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort, in acht Regionen deutschlandweit, mit der zuständigen VBG-Bezirksverwaltung je Region.
- Arbeitssicherheit nach Branche: was Kanzleien, IT, Agenturen, Immobilien, Verbände, Finanzdienstleister und weitere Betriebsarten im Arbeitsschutz unterscheidet.
- Pflichten-Schnellcheck: welche Pflichten bei Ihrer Beschäftigtenzahl greifen, vom Arbeitsschutzausschuss über Sicherheitsbeauftragte bis zum Ende des Unternehmermodells.
- Einsatzzeiten-Rechner: Ihre Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2, inklusive Aufteilung zwischen Fachkraft und Betriebsarzt. Die Kostenlogik erklärt Was kostet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
- Gefährdungsbeurteilung im Büro und Unterweisung im Büro: die beiden Pflichten, die jeden Bürobetrieb ab dem ersten Beschäftigten treffen.
- Leistungen im Überblick: der komplette Umfang nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 in einem Vertrag, mit allen betreuten Branchen und Regionen.
Häufige Fragen
Gelten für Steuer- und Prüfungskanzleien andere Vorschriften?
Brauchen wir eine eigene Gefährdungsbeurteilung je Standort?
Ab wann brauchen wir eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Was kostet die Betreuung für einen Betrieb unserer Größe?
Andere Betriebsarten
In 4 Schritten zur sorgenfreien Arbeitssicherheit
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Kostenloses Erstgespräch
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Ein Vertrag, planbare Jahreskosten, direkte Buchung. Vom Erstkontakt bis zur Unterschrift: maximal fünf Werktage.
Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort
Ihre Fachkraft kommt zur Begehung, erstellt die Gefährdungsbeurteilung und prüft: Was ist da, was fehlt?
Prüfungssichere Dokumentation im Portal
Alle Nachweise liegen digital im Kundenportal: vollständig, aktuell, teilbar.
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