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Arbeitssicherheit für Rundfunk, Film und TV

Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2 gelten für jeden Betrieb. Was sich bei Rundfunk, Film und TV unterscheidet, ist der Schwerpunkt der Gefährdungsbeurteilung.

  • Rundfunk, Film & TV

Wichtig: Redaktion und Verwaltung sind Bürobetrieb, Studio, Technik und Außenproduktion sind es nicht. Die Betreuungsgruppe gilt nicht pauschal für das ganze Haus, und für Produktionsstätten für szenische Darstellung gelten zusätzlich eigene Unfallverhütungsvorschriften der DGUV.

Was hier anders ist

Die Produktion bestimmt den Arbeitsort. Gedreht wird im Studio, auf der Straße, in fremden Gebäuden und im Freien, mit wechselnden Teams und unter einem Zeitplan, der wenig Spielraum lässt.

Die vier Punkte, auf die es ankommt

  • Studio und Technik. Traversen, Beleuchtung, Kabelführung und Lasten über Personen. Der Zugang gehört geregelt, und wer dort arbeitet, wird gesondert unterwiesen.
  • Außendrehs. Jeder Drehort ist ein neuer Arbeitsplatz mit eigenen Gefährdungen: Verkehr, Witterung, fremde Gebäude, Strom aus fremden Anschlüssen. Eine Beurteilung je Produktion ist hier der praktikable Weg.
  • Wechselnde Teams und Freie. Bei jeder Produktion arbeiten Personen mit, die das Haus nicht kennen. Die Unterweisungspflicht knüpft an die Beschäftigung an, nicht an ihre Dauer.
  • Arbeitszeiten. Drehtage, Nachtarbeit und kurzfristige Änderungen betreffen Ruhezeiten und gehören in die Beurteilung der psychischen Belastung.

Was bei einer Begehung typischerweise auffällt

Die Redaktionsflächen sind meist unauffällig, abgesehen von Akustik und Verkabelung. Auffällig werden Studio und Technik: Zugang ohne Regelung, Kabel über Verkehrswegen, Lagerung von Technik über Kopfhöhe. Für Außendrehs fehlt regelmäßig jede Beurteilung, obwohl dort die höheren Gefährdungen liegen.

Was daraus für die Unterweisung folgt

Praktikabel ist eine kurze, immer gleiche Grundunterweisung für alle, die das Haus betreten, plus eine Unterweisung je Produktion, die den konkreten Drehort abdeckt. Freie und kurzfristig Beteiligte werden vor Aufnahme der Tätigkeit unterwiesen, nicht zur nächsten Sammelunterweisung. Der Meldeweg bei einem Unfall am Drehort gehört ausdrücklich dazu.

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Häufige Fragen

Gelten für Rundfunk, Film und TV andere Vorschriften?
Nein, die Grundpflichten aus Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2 gelten für jeden Betrieb. Unterschiedlich sind der Schwerpunkt der Gefährdungsbeurteilung und die Betreuungsgruppe, die sich nach den tatsächlichen Tätigkeiten richtet und die Ihr Unfallversicherungsträger festlegt.
Brauchen wir eine eigene Gefährdungsbeurteilung je Standort?
Beurteilt werden Arbeitsplatztypen, nicht Adressen. Unterscheiden sich die Standorte in Räumen, Tätigkeiten oder Publikumsverkehr, sind sie getrennt zu betrachten. Sind sie baugleich, genügt eine Beurteilung mit Vermerk zu den Abweichungen.
Ab wann brauchen wir eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Ab dem ersten Beschäftigten. Das Arbeitssicherheitsgesetz kennt keine Untergrenze. Bis 50 Beschäftigte ist das Unternehmermodell zulässig, ab 51 die Regelbetreuung mit fest bestellter Fachkraft.
Was kostet die Betreuung für einen Betrieb unserer Größe?
Der Umfang hängt an der Betreuungsgruppe, und die richtet sich nach den tatsächlichen Tätigkeiten. Für den Verwaltungsteil sind es 0,5 Stunden Grundbetreuung pro Beschäftigtem und Jahr, gemeinsam für Fachkraft und Betriebsarzt. Für die übrigen Bereiche kann ein höherer Wert gelten. Ihre Zahl für den Verwaltungsteil liefert der Betreuungsstunden-Rechner.
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