Arbeitssicherheit für Rundfunk, Film und TV
Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2 gelten für jeden Betrieb. Was sich bei Rundfunk, Film und TV unterscheidet, ist der Schwerpunkt der Gefährdungsbeurteilung.
- Rundfunk, Film & TV
Wichtig: Redaktion und Verwaltung sind Bürobetrieb, Studio, Technik und Außenproduktion sind es nicht. Die Betreuungsgruppe gilt nicht pauschal für das ganze Haus, und für Produktionsstätten für szenische Darstellung gelten zusätzlich eigene Unfallverhütungsvorschriften der DGUV.
Was hier anders ist
Die Produktion bestimmt den Arbeitsort. Gedreht wird im Studio, auf der Straße, in fremden Gebäuden und im Freien, mit wechselnden Teams und unter einem Zeitplan, der wenig Spielraum lässt.
Die vier Punkte, auf die es ankommt
- Studio und Technik. Traversen, Beleuchtung, Kabelführung und Lasten über Personen. Der Zugang gehört geregelt, und wer dort arbeitet, wird gesondert unterwiesen.
- Außendrehs. Jeder Drehort ist ein neuer Arbeitsplatz mit eigenen Gefährdungen: Verkehr, Witterung, fremde Gebäude, Strom aus fremden Anschlüssen. Eine Beurteilung je Produktion ist hier der praktikable Weg.
- Wechselnde Teams und Freie. Bei jeder Produktion arbeiten Personen mit, die das Haus nicht kennen. Die Unterweisungspflicht knüpft an die Beschäftigung an, nicht an ihre Dauer.
- Arbeitszeiten. Drehtage, Nachtarbeit und kurzfristige Änderungen betreffen Ruhezeiten und gehören in die Beurteilung der psychischen Belastung.
Was bei einer Begehung typischerweise auffällt
Die Redaktionsflächen sind meist unauffällig, abgesehen von Akustik und Verkabelung. Auffällig werden Studio und Technik: Zugang ohne Regelung, Kabel über Verkehrswegen, Lagerung von Technik über Kopfhöhe. Für Außendrehs fehlt regelmäßig jede Beurteilung, obwohl dort die höheren Gefährdungen liegen.
Was daraus für die Unterweisung folgt
Praktikabel ist eine kurze, immer gleiche Grundunterweisung für alle, die das Haus betreten, plus eine Unterweisung je Produktion, die den konkreten Drehort abdeckt. Freie und kurzfristig Beteiligte werden vor Aufnahme der Tätigkeit unterwiesen, nicht zur nächsten Sammelunterweisung. Der Meldeweg bei einem Unfall am Drehort gehört ausdrücklich dazu.
Passend dazu
- Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit: Leistungsumfang nach § 6 ASiG, die drei Betreuungsmodelle im Vergleich und wie sich der Stundenumfang berechnet.
- Regionen: Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort, in acht Regionen deutschlandweit, mit der zuständigen VBG-Bezirksverwaltung je Region.
- Arbeitssicherheit nach Branche: was Kanzleien, IT, Agenturen, Immobilien, Verbände, Finanzdienstleister und weitere Betriebsarten im Arbeitsschutz unterscheidet.
- Pflichten-Schnellcheck: welche Pflichten bei Ihrer Beschäftigtenzahl greifen, vom Arbeitsschutzausschuss über Sicherheitsbeauftragte bis zum Ende des Unternehmermodells.
- Einsatzzeiten-Rechner: Ihre Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2, inklusive Aufteilung zwischen Fachkraft und Betriebsarzt. Die Kostenlogik erklärt Was kostet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
- Gefährdungsbeurteilung im Büro und Unterweisung im Büro: die beiden Pflichten, die jeden Bürobetrieb ab dem ersten Beschäftigten treffen.
- Leistungen im Überblick: der komplette Umfang nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 in einem Vertrag, mit allen betreuten Branchen und Regionen.
Häufige Fragen
Gelten für Rundfunk, Film und TV andere Vorschriften?
Brauchen wir eine eigene Gefährdungsbeurteilung je Standort?
Ab wann brauchen wir eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Was kostet die Betreuung für einen Betrieb unserer Größe?
Andere Betriebsarten
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