Fachkraft für Arbeitssicherheit für Büros in Berlin und Ostdeutschland
Safety Club betreut Büro- und Verwaltungsbetriebe in Berlin und Ostdeutschland mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort. Kompletter Umfang nach ASiG und DGUV Vorschrift 2, alle Nachweise digital im Kundenportal.
- Berlin
- Leipzig
- Dresden
- Chemnitz
- Potsdam
- Halle (Saale)
- Magdeburg
- Erfurt
- Rostock
- Jena
- und weitere Orte
Worauf es hier ankommt
Die Region umfasst Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern. Typisch für die Region sind Startups und IT-Unternehmen, Verbände und Vereine, Agenturen sowie eine hohe Dichte an Organisationen im Umfeld von Politik und Verwaltung. Das sind durchweg Büro- und Verwaltungsbetriebe, also Betreuungsgruppe III mit 0,5 Stunden Grundbetreuung pro Beschäftigtem und Jahr.
Startups und Agenturen wachsen schnell und übersehen dabei regelmäßig die Schwelle bei mehr als 20 Beschäftigten, ab der ein Arbeitsschutzausschuss einzurichten ist. Verbände und Organisationen im Umfeld von Politik und Verwaltung arbeiten oft mit wechselnden Projektkräften und Ehrenamtlichen, was die Unterweisungspflicht betrifft: Sie gilt unabhängig von der Dauer der Beschäftigung.
Was regional anders ist
Die Pflichten selbst sind bundesweit identisch. Zwei Dinge unterscheiden sich:
- Die Bezirksverwaltung Ihrer Berufsgenossenschaft. Für Bürobetriebe ist meist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft zuständig. In dieser Region teilen sich vier VBG-Bezirksverwaltungen das Gebiet: Berlin für Berlin und Potsdam; Dresden für Leipzig, Dresden und Chemnitz; Erfurt für Halle (Saale), Magdeburg, Erfurt und Jena; Hamburg für Rostock. Maßgeblich ist die Postleitzahl Ihres Standorts, nicht das Bundesland.
- Die staatliche Arbeitsschutzbehörde. Sie ist Ländersache. Zuständig sind hier je nach Bundesland unterschiedliche Stellen, in Berlin das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit. Sie kann unabhängig von der Berufsgenossenschaft tätig werden.
Was zu tun ist, wenn Post kommt, steht in Brief von der Berufsgenossenschaft.
Passend dazu
- Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit: Leistungsumfang nach § 6 ASiG, die drei Betreuungsmodelle im Vergleich und wie sich der Stundenumfang berechnet.
- Arbeitssicherheit nach Branche: was Kanzleien, IT, Agenturen, Immobilien, Verbände, Finanzdienstleister und weitere Betriebsarten im Arbeitsschutz unterscheidet.
- Regionen: Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort, in acht Regionen deutschlandweit, mit der zuständigen VBG-Bezirksverwaltung je Region.
- Pflichten-Schnellcheck: welche Pflichten bei Ihrer Beschäftigtenzahl greifen, vom Arbeitsschutzausschuss über Sicherheitsbeauftragte bis zum Ende des Unternehmermodells.
- Einsatzzeiten-Rechner: Ihre Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2, inklusive Aufteilung zwischen Fachkraft und Betriebsarzt. Die Kostenlogik erklärt Was kostet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
- Gefährdungsbeurteilung im Büro und Unterweisung im Büro: die beiden Pflichten, die jeden Bürobetrieb ab dem ersten Beschäftigten treffen.
- Leistungen im Überblick: der komplette Umfang nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 in einem Vertrag, mit allen betreuten Branchen und Regionen.
Häufige Fragen
Kommt die Fachkraft für Arbeitssicherheit zu uns vor Ort?
Gilt für unseren Betrieb etwas anderes als anderswo in Deutschland?
Welche Berufsgenossenschaft ist für uns zuständig?
Wie schnell kann die Betreuung starten?
Betreut ihr auch mehrere Standorte in verschiedenen Regionen?
Andere Regionen
In 4 Schritten zur sorgenfreien Arbeitssicherheit
Ein einfacher Weg vom ersten Gespräch zur prüfungssicheren Dokumentation.
Kostenloses Erstgespräch
Wir klären, was Pflicht ist, was Sie nicht brauchen und was wir liefern. Klarheit ab Tag 1.
Vertrag unterschrieben
Ein Vertrag, planbare Jahreskosten, direkte Buchung. Vom Erstkontakt bis zur Unterschrift: maximal fünf Werktage.
Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort
Ihre Fachkraft kommt zur Begehung, erstellt die Gefährdungsbeurteilung und prüft: Was ist da, was fehlt?
Prüfungssichere Dokumentation im Portal
Alle Nachweise liegen digital im Kundenportal: vollständig, aktuell, teilbar.
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