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Mehr erfahrenSafety Club stellt Büro- und Verwaltungsbetrieben zwischen Aachen, Köln, Bonn und Düsseldorf eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Sie kommt für Begehung, Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung in den Betrieb. Im Rheinland teilen sich zwei Bezirksregierungen und zwei VBG-Bezirksverwaltungen die Aufsicht, und ihre Grenzen decken sich nicht.

Safety Club stellt die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit für Bürobetriebe im Rheinland: ein Vertrag mit planbaren Jahreskosten, eine Fachkraft aus dem Netzwerk vor Ort, Betriebsarzt, Fahrt, Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung im Preis und die prüfungssichere Dokumentation auf unserer Plattform, dem Kundenportal. Schauen Sie selbst in wenigen Klicks, was Sie innerhalb dieses Gesamtpakets zahlen, im Angebotsrechner.
In Nordrhein-Westfalen liegt der staatliche Arbeitsschutz bei den Bezirksregierungen, genauer bei deren Arbeitsschutzdezernaten. Im Rheinland sind das die Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf. Die VBG ordnet Betriebe dagegen nach der Postleitzahl ihren Bezirksverwaltungen zu. Deshalb gehören Solingen und Remscheid zu einer anderen Bezirksverwaltung als Düsseldorf, Mönchengladbach, Krefeld und Neuss, obwohl alle sechs Städte im Regierungsbezirk Düsseldorf liegen.
| Staatliche Arbeitsschutzbehörde | Städte | VBG-Bezirksverwaltung |
|---|---|---|
| Bezirksregierung Köln | Köln, Bonn, Aachen, Leverkusen | Bergisch Gladbach |
| Bezirksregierung Düsseldorf | Düsseldorf, Mönchengladbach, Krefeld, Neuss | Duisburg |
| Bezirksregierung Düsseldorf | Solingen, Remscheid | Bergisch Gladbach |
Jede Bezirksregierung hat drei Arbeitsschutzdezernate, die nach Branchen aufgeteilt sind. Welches für einen Betrieb zuständig ist, hängt also von seiner Branche ab. Laut Landesarbeitsministerium betreut das Dezernat 57 Logistik, Nahrungsmittel und Verwaltung. Staatliche Aufsicht und VBG sind getrennte Stellen mit eigenem Prüfauftrag: Die Bezirksregierung achtet etwa auf Arbeitsschutzgesetz und Arbeitszeitgesetz, die VBG auf ihre Unfallverhütungsvorschriften. Womit Sie bei einem Termin der Berufsgenossenschaft rechnen müssen, zeigt 5 Fragen der Berufsgenossenschaft bei Begehung.
Werbe- und Kreativagenturen stellen häufig und kurzfristig ein: Juniorkräfte, Praktikanten, Werkstudierende für ein Semester. Nach § 12 ArbSchG ist bei der Einstellung und vor Aufnahme der Tätigkeit zu unterweisen. Kommen jeden Monat neue Leute dazu, reicht dafür ein jährlicher Sammeltermin nicht. Praktisch lösen lässt sich das mit einem festen Block am ersten Arbeitstag: Fluchtweg, Sammelstelle, Ersthelfer und die Einstellung des eigenen Arbeitsplatzes, dokumentiert per Unterschrift oder digital.
In Agenturen mit vielen Teilzeitkräften wird die Schwelle von 20 Beschäftigten leicht übersehen. Teilzeitkräfte zählen für die Schwelle von 20 anteilig: bis 20 Wochenstunden mit 0,5, bis 30 mit 0,75. Eine Agentur mit 17 Vollzeitstellen und acht Werkstudierenden mit je 20 Wochenstunden kommt so auf 21. Sie braucht damit einen Arbeitsschutzausschuss, der einmal im Kalendervierteljahr tagt (§ 11 ASiG). Die Sitzungstermine verteilt der ASA-Terminplaner über das Jahr.
In den großen Innendienstgebäuden der Versicherer gelten alle Schwellen der Betreuung gleichzeitig, vom Arbeitsschutzausschuss bis zu den Sicherheitsbeauftragten, die ab 50 Beschäftigten im Büro vorgeschrieben sind (§ 22 SGB VII, seit dem 29. Mai 2026). Arbeiten viele im Homeoffice, sollten Sie die Zahl der Ersthelfer und Brandschutzhelfer prüfen: Gezählt wird, wer tatsächlich im Haus ist, und freitags sind das andere Zahlen als dienstags.
Neben den Redaktionen betreiben Medienhäuser Regieräume, Studios und Schnittplätze, teils auch eigene Serverräume. Technik, die zu Drehs mitgeht, etwa Kameras, Leuchten und Kabeltrommeln, wird stärker beansprucht als Geräte, die nur im Büro stehen. Die Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3 legt der Betrieb in der Gefährdungsbeurteilung fest, und für solche Geräte fallen sie meist kürzer aus. Passende Abstände ermittelt der Prüffristen-Rechner.
In Bonn haben viele Verbände und international tätige Organisationen ihren Sitz. Unterhält ein Bonner Verband zusätzlich ein Büro in Berlin, sind das für den Arbeitsschutz zwei Arbeitsstätten in zwei Bundesländern. Für die Geschäftsstelle in Bonn ist die Bezirksregierung Köln zuständig, für das Berliner Büro das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi). Maßgeblich ist jeweils der Ort der Betriebsstätte.
Jede Arbeitsstätte braucht ihre eigene Gefährdungsbeurteilung, eigene Ersthelfer und einen eigenen Aushang mit Notrufnummern und Ansprechpartnern (dazu Aushangpflichten im Büro). Die Fachkraft begeht deshalb jeden Standort für sich, auch wenn beide unter einen Betreuungsvertrag fallen.
Die VBG ordnet Standorte nach der Postleitzahl ihren Bezirksverwaltungen zu und richtet sich dabei nicht nach den Regierungsbezirken des Landes. Die beiden bergischen Städte betreut deshalb die Bezirksverwaltung Bergisch Gladbach, auf staatlicher Seite bleibt die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig. Welche Bezirksverwaltung für eine bestimmte Adresse gilt, zeigt die Standortsuche der VBG.
Jede Person wird vor Arbeitsbeginn unterwiesen, Erwachsene danach mindestens einmal jährlich (DGUV Vorschrift 1). Jugendliche unter 18 müssen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz mindestens halbjährlich erneut unterwiesen werden (§ 29 JArbSchG). Die übrigen Regeln für Schülerpraktika fasst Jugendliche, Azubis und Praktikanten im Büro zusammen.
Ja. Versicherungen (WZ 65.1) sowie Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände und Berufsorganisationen (WZ 94.1) gehören beide zur Betreuungsgruppe III. Ab mehr als 20 Beschäftigten bedeutet das 0,5 Stunden Grundbetreuung pro Beschäftigtem und Jahr, gemeinsam für Fachkraft und Betriebsarzt, je Seite mindestens 20 Prozent. Dazu kommt die betriebsspezifische Betreuung, die sich nach Anlässen wie Umzügen oder Umbauten richtet.

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Mehr erfahrenEin einfacher Weg vom ersten Gespräch zur prüfungssicheren Dokumentation.
Wir klären, was Pflicht ist, was Sie nicht brauchen und was wir liefern. Klarheit ab Tag 1.
Ein Vertrag, planbare Jahreskosten, direkte Buchung. Vom Erstkontakt bis zur Unterschrift: maximal fünf Werktage.
Ihre Fachkraft kommt zur Begehung, erstellt die Gefährdungsbeurteilung und prüft: Was ist da, was fehlt?
Alle Nachweise liegen digital im Kundenportal: vollständig, aktuell, teilbar.
