Fachkraft für Arbeitssicherheit für Büros in Hannover und Niedersachsen
Safety Club betreut Büro- und Verwaltungsbetriebe in Hannover und Niedersachsen mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort. Kompletter Umfang nach ASiG und DGUV Vorschrift 2, alle Nachweise digital im Kundenportal.
- Hannover
- Braunschweig
- Oldenburg
- Osnabrück
- Wolfsburg
- Göttingen
- Salzgitter
- Hildesheim
- Delmenhorst
- Wilhelmshaven
- und weitere Orte
Worauf es hier ankommt
Die Region liegt in Niedersachsen. Typisch für die Region sind Versicherungen in Hannover, öffentliche Verwaltung, Verbände und die kaufmännischen Bereiche von Industrie- und Forschungsstandorten. Das sind durchweg Büro- und Verwaltungsbetriebe, also Betreuungsgruppe III mit 0,5 Stunden Grundbetreuung pro Beschäftigtem und Jahr.
Versicherungen und öffentliche Verwaltung arbeiten mit langen Bildschirmzeiten an festen Arbeitsplätzen. Der Schwerpunkt liegt entsprechend auf Ergonomie und der Angebotsvorsorge. Verbände und Forschungsnahe Einrichtungen haben oft mehrere kleine Standorte, was die Erste-Hilfe-Organisation betrifft: Ersthelfer und Material müssen je Standort stehen, nicht nur in der Zentrale.
Was regional anders ist
Die Pflichten selbst sind bundesweit identisch. Zwei Dinge unterscheiden sich:
- Die Bezirksverwaltung Ihrer Berufsgenossenschaft. Für Bürobetriebe ist meist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft zuständig. In dieser Region teilen sich drei VBG-Bezirksverwaltungen das Gebiet: Bielefeld für Hannover, Oldenburg, Osnabrück, Hildesheim und Wilhelmshaven; Erfurt für Braunschweig, Wolfsburg, Göttingen und Salzgitter; Hamburg für Delmenhorst. Maßgeblich ist die Postleitzahl Ihres Standorts, nicht das Bundesland.
- Die staatliche Arbeitsschutzbehörde. Sie ist Ländersache. Zuständig sind hier die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter. Sie kann unabhängig von der Berufsgenossenschaft tätig werden.
Was zu tun ist, wenn Post kommt, steht in Brief von der Berufsgenossenschaft.
Passend dazu
- Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit: Leistungsumfang nach § 6 ASiG, die drei Betreuungsmodelle im Vergleich und wie sich der Stundenumfang berechnet.
- Arbeitssicherheit nach Branche: was Kanzleien, IT, Agenturen, Immobilien, Verbände, Finanzdienstleister und weitere Betriebsarten im Arbeitsschutz unterscheidet.
- Regionen: Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort, in acht Regionen deutschlandweit, mit der zuständigen VBG-Bezirksverwaltung je Region.
- Pflichten-Schnellcheck: welche Pflichten bei Ihrer Beschäftigtenzahl greifen, vom Arbeitsschutzausschuss über Sicherheitsbeauftragte bis zum Ende des Unternehmermodells.
- Einsatzzeiten-Rechner: Ihre Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2, inklusive Aufteilung zwischen Fachkraft und Betriebsarzt. Die Kostenlogik erklärt Was kostet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
- Gefährdungsbeurteilung im Büro und Unterweisung im Büro: die beiden Pflichten, die jeden Bürobetrieb ab dem ersten Beschäftigten treffen.
- Leistungen im Überblick: der komplette Umfang nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 in einem Vertrag, mit allen betreuten Branchen und Regionen.
Häufige Fragen
Kommt die Fachkraft für Arbeitssicherheit zu uns vor Ort?
Gilt für unseren Betrieb etwas anderes als anderswo in Deutschland?
Welche Berufsgenossenschaft ist für uns zuständig?
Wie schnell kann die Betreuung starten?
Betreut ihr auch mehrere Standorte in verschiedenen Regionen?
Andere Regionen
In 4 Schritten zur sorgenfreien Arbeitssicherheit
Ein einfacher Weg vom ersten Gespräch zur prüfungssicheren Dokumentation.
Kostenloses Erstgespräch
Wir klären, was Pflicht ist, was Sie nicht brauchen und was wir liefern. Klarheit ab Tag 1.
Vertrag unterschrieben
Ein Vertrag, planbare Jahreskosten, direkte Buchung. Vom Erstkontakt bis zur Unterschrift: maximal fünf Werktage.
Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort
Ihre Fachkraft kommt zur Begehung, erstellt die Gefährdungsbeurteilung und prüft: Was ist da, was fehlt?
Prüfungssichere Dokumentation im Portal
Alle Nachweise liegen digital im Kundenportal: vollständig, aktuell, teilbar.
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