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Mehr erfahrenVon Duisburg bis Hamm stellt Safety Club Verwaltungen, Geschäftsstellen und Dienstleistern eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die vor Ort berät, begeht und unterweist. Eine gemeinsame Verwaltung hat das Ruhrgebiet nicht. Den Arbeitsschutz überwachen hier drei Bezirksregierungen, und bei der VBG sind drei Bezirksverwaltungen zuständig.

Safety Club stellt die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit für Bürobetriebe im Ruhrgebiet: ein Vertrag mit planbaren Jahreskosten, eine Fachkraft aus dem Netzwerk vor Ort, Betriebsarzt, Fahrt, Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung im Preis und die prüfungssichere Dokumentation auf unserer Plattform, dem Kundenportal. Schauen Sie selbst in wenigen Klicks, was Sie innerhalb dieses Gesamtpakets zahlen, im Angebotsrechner.
Die Städte des Reviers verteilen sich auf die Regierungsbezirke Düsseldorf, Arnsberg und Münster, und jede dieser Bezirksregierungen hat eigene Arbeitsschutzdezernate. Bei der VBG betreut die Bezirksverwaltung Duisburg den größten Teil der Region; Hagen und Hamm am Rand gehören zu anderen Bezirksverwaltungen.
| Staatliche Arbeitsschutzbehörde | Städte | VBG-Bezirksverwaltung |
|---|---|---|
| Bezirksregierung Düsseldorf | Essen, Duisburg, Oberhausen, Mülheim an der Ruhr | Duisburg |
| Bezirksregierung Arnsberg | Dortmund, Bochum, Herne | Duisburg |
| Bezirksregierung Arnsberg | Hagen | Bergisch Gladbach |
| Bezirksregierung Arnsberg | Hamm | Bielefeld |
| Bezirksregierung Münster | Gelsenkirchen | Duisburg |
Die Bezirksregierung Arnsberg hat ihren Arbeitsschutz zum 1. April 2022 nach Branchen neu geordnet. Seitdem liegen Verwaltung, Finanzen und Dienstleistungen beim Dezernat 57. Auch die Bezirksregierungen Düsseldorf und Münster arbeiten mit den Dezernaten 55, 56 und 57. Für Städte, Kreise und das Land ist statt der VBG die Unfallkasse NRW der Unfallversicherungsträger; mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Viele Arbeitgeber der Region gehören nicht zur VBG. Städte, Kreise und das Land NRW sind Mitglieder der Unfallkasse NRW. Dasselbe gilt in der Regel für rechtlich selbstständige Unternehmen, an denen eine Kommune oder das Land die Mehrheit hält, etwa eine städtische Gesellschaft in Bochum oder Gelsenkirchen. Für kommunale Beteiligungen gibt es Ausnahmen: Verkehrsunternehmen sowie Elektrizitäts-, Gas- und Wasserwerke gehören auch dann nicht zur Unfallkasse (§ 129 Abs. 4 SGB VII).
Energieversorger sind häufig bei der BG ETEM versichert, die unter anderem für Strom-, Gas-, Fernwärme- und Wasserversorgung zuständig ist. Soziale Einrichtungen in freier Trägerschaft gehören meist zur BGW, der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Teilt sich eine Verwaltung den Rechtsträger mit einem Industriebetrieb, ist sie beim Unfallversicherungsträger dieses Hauptunternehmens versichert (§ 131 SGB VII).
Für die Betreuung durch Fachkraft und Betriebsarzt macht der Träger wenig Unterschied: Die Unfallversicherungsträger setzen die DGUV Vorschrift 2 jeweils als eigene Unfallverhütungsvorschrift in Kraft, die Unfallkasse NRW eingeschlossen. Unterschiede gibt es bei Ansprechpartnern, Seminarangeboten und Formularen. Welcher Träger für Sie zuständig ist, steht im Mitgliedsbescheid. Wie das System zusammenhängt, erklärt DGUV und Berufsgenossenschaft: wer für Büros zuständig ist.
In die Bürgerbüros kommunaler Verwaltungen und die Beratungsstellen sozialer Träger kommen täglich Menschen, die das Gebäude nicht kennen. Für die Gefährdungsbeurteilung heißt das: Fluchtwege und Sammelstellen müssen auch für Ortsfremde erkennbar sein, und für den Räumungsalarm braucht es eine Regel, wer Besucher aus Wartezonen und Besprechungsräumen mit hinausnimmt.
Schwierige Gespräche sind eine psychische Belastung, die das Arbeitsschutzgesetz ausdrücklich in die Beurteilung einbezieht (§ 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG). Im Alltag geht es um zwei Dinge: eine unauffällige Möglichkeit, Hilfe zu holen, etwa per Notrufknopf oder vereinbartem Codewort, und eine Möblierung, bei der der Weg zur Tür frei bleibt. Wie sich das ohne großen Aufwand erfassen lässt, zeigt Psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung.
Viele Verwaltungen im Revier arbeiten in älteren Gebäuden. Bei der Begehung solcher Häuser gehören Brandschutztüren, die mit einem Keil offen gehalten werden, auf die Liste, ebenso Flucht- und Rettungspläne, die nach einem Umbau nicht angepasst wurden. In Räumen unter dem Dach kommt im Sommer die Raumtemperatur hinzu. Die geltenden Werte nennt Raumklima im Büro: Temperatur und Lüftung.
Ein Träger mit Geschäftsstellen in Essen und Dortmund hat es mit zwei Bezirksregierungen zu tun: Für Essen ist Düsseldorf zuständig, für Dortmund Arnsberg, weil sich die staatliche Aufsicht nach dem Ort der Arbeitsstätte richtet. Jede Geschäftsstelle braucht ohnehin eine eigene Gefährdungsbeurteilung und eigene Ersthelfer. Eine gemeinsame Vorlage spart Arbeit, solange die Unterschiede zwischen den Häusern darin sichtbar bleiben.
Nein. Städte, Kreise und das Land NRW sind Mitglieder der Unfallkasse NRW. Die Pflichten sind im Kern dieselben wie in der Privatwirtschaft: Für Behörden verlangt § 16 ASiG einen gleichwertigen Arbeitsschutz, und die Unfallkasse NRW hat die DGUV Vorschrift 2 ebenfalls in Kraft gesetzt. Ab dem ersten Beschäftigten gehören dazu Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Erste-Hilfe-Organisation, Bestellung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt.
Die Bezirksregierung Münster. Gelsenkirchen gehört wie Bottrop und der Kreis Recklinghausen zum Regierungsbezirk Münster, Essen und Duisburg dagegen zu Düsseldorf, Dortmund und Bochum zu Arnsberg. Bei der VBG ist für Gelsenkirchen die Bezirksverwaltung Duisburg zuständig.
Die Bezirksregierung Arnsberg. Das Arbeitszeitgesetz überwachen die nach Landesrecht zuständigen Behörden, in Nordrhein-Westfalen die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen. Berufsgenossenschaft und Unfallkasse achten auf ihre Unfallverhütungsvorschriften, zum Beispiel auf die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2.

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Ein Vertrag, planbare Jahreskosten, direkte Buchung. Vom Erstkontakt bis zur Unterschrift: maximal fünf Werktage.
Ihre Fachkraft kommt zur Begehung, erstellt die Gefährdungsbeurteilung und prüft: Was ist da, was fehlt?
Alle Nachweise liegen digital im Kundenportal: vollständig, aktuell, teilbar.
