Grundlagen

Betreuungsgruppe und WZ-Code nach DGUV Vorschrift 2

Betreuungsgruppe und WZ-Code nach DGUV Vorschrift 2

Die Betreuungsgruppe nach DGUV Vorschrift 2 ergibt sich aus dem WZ-Schlüssel Ihrer Betriebsart: Anlage 2 Abschnitt IV ordnet jedem Wirtschaftszweig der WZ 2008 eine von drei Gruppen zu. Büro- und Verwaltungsbetriebe liegen in aller Regel in Gruppe III mit 0,5 Stunden Grundbetreuung pro Beschäftigtem und Jahr. Ausnahmen gibt es, etwa bei Arbeitsvermittlung und Telekommunikation.

Die Betreuungsgruppe ist die Gefährdungsklasse, über die die DGUV Vorschrift 2 den Umfang der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung eines Betriebs bemisst. Der WZ-Schlüssel ist der Code, mit dem die Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamts eine Betriebsart beschreibt. Ohne beides lässt sich keine Einsatzzeit rechnen.

Wofür braucht ein Betrieb die Betreuungsgruppe?

Die Betreuungsgruppe bestimmt in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten den Faktor der Grundbetreuung nach Anlage 2 DGUV Vorschrift 2: 2,5 Stunden in Gruppe I, 1,5 Stunden in Gruppe II und 0,5 Stunden in Gruppe III pro Beschäftigtem und Jahr. In Betrieben bis 20 Beschäftigte steuert sie nach Anlage 1, wie oft die Gefährdungsbeurteilung mit Fachkraft und Betriebsarzt zu wiederholen ist.

Die Pflicht zur Betreuung selbst folgt aus § 2 und § 5 ASiG und gilt unabhängig von der Gruppe ab dem ersten Beschäftigten. Die Gruppe entscheidet nur über den Umfang.

Was die Betreuungsgruppe nach DGUV Vorschrift 2 festlegt
BetreuungsgruppeGrundbetreuung nach Anlage 2 (mehr als 20 Beschäftigte)Wiederholung der Gefährdungsbeurteilung nach Anlage 1 (bis 20 Beschäftigte, Orientierungshilfe)Grundbetreuung bei 40 Beschäftigten
Gruppe I2,5 Stunden pro Beschäftigtem und Jahrspätestens nach einem Jahr100 Stunden
Gruppe II1,5 Stunden pro Beschäftigtem und Jahrspätestens nach drei Jahren60 Stunden
Gruppe III0,5 Stunden pro Beschäftigtem und Jahrspätestens nach fünf Jahren20 Stunden

Die Fristen in Anlage 1 sind im Mustertext als Orientierungshilfe formuliert, die jeder Unfallversicherungsträger in seine eigene Fassung übernimmt. Bei einer maßgeblichen Änderung der Arbeitsbedingungen, etwa einem Umzug, ist die Unterstützung früher fällig. Wie die Stunden nach Anlage 2 auf Fachkraft und Betriebsarzt verteilt werden, zeigt der Beitrag Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2 berechnen.

Wie ist der WZ-Schlüssel aufgebaut?

Der WZ-Schlüssel der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008), gliedert jede Tätigkeit in fünf Ebenen: Abschnitt (Buchstabe), Abteilung (zwei Stellen), Gruppe (drei Stellen), Klasse (vier Stellen) und Unterklasse (fünf Stellen). Je mehr Stellen ein Code hat, desto genauer beschreibt er die Betriebsart. Die WZ 2008 beruht auf der europäischen NACE Rev. 2.

Aufbau des WZ-Schlüssels am Beispiel einer Steuerkanzlei
EbeneCodeBezeichnung in der WZ 2008
AbschnittMErbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Abteilung69Rechts- und Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung
Gruppe69.2Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung
Klasse69.20Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung

Die Tabelle in Abschnitt IV der Anlage 2 ist nicht auf jeder Ebene gleich tief besetzt. Für die IT-Dienstleister steht das Kreuz schon bei der Abteilung 62, es gilt also für alle Klassen darunter. Bei Forschung und Entwicklung trennt die Liste dagegen auf Gruppenebene: 72.1 (Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin) liegt in Gruppe II, 72.2 (Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften) in Gruppe III. Lesen Sie deshalb immer die feinste Ebene, für die ein Kreuz gesetzt ist.

Das Statistische Bundesamt hat mit der WZ 2025 inzwischen eine Nachfolgefassung veröffentlicht. Der Mustertext der DGUV Vorschrift 2 in der Fassung vom 29. November 2024 ordnet die Betreuungsgruppen aber weiterhin nach der WZ 2008 zu.

Welche Betreuungsgruppe gilt für typische Bürobetriebe?

Fast alle Betriebsarten mit überwiegender Büro- und Bildschirmarbeit sind in Abschnitt IV der Anlage 2 DGUV Vorschrift 2 der Betreuungsgruppe III zugeordnet. Das betrifft Kanzleien, Beratungen, IT-Dienstleister, Agenturen, Banken, Versicherungen und Verwaltungen. Gruppe II trifft im Büroumfeld vor allem Telekommunikation, naturwissenschaftliche Forschung, Arbeitsvermittlung und gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung.

Betreuungsgruppen typischer Büro-Betriebsarten nach Anlage 2 Abschnitt IV DGUV Vorschrift 2
WZ 2008BetriebsartBetreuungsgruppe
58.2Verlegen von SoftwareIII
61TelekommunikationII
62Dienstleistungen der InformationstechnologieIII
64.1Zentralbanken und KreditinstituteIII
65.1VersicherungenIII
68.3Vermittlung und Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für DritteIII
69.1RechtsberatungIII
69.2Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; BuchführungIII
70.2Public-Relations- und UnternehmensberatungIII
71.1Architektur- und IngenieurbürosIII
72.1Forschung und Entwicklung in Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und MedizinII
73.1WerbungIII
78.1Vermittlung von ArbeitskräftenII
78.2Befristete Überlassung von Arbeitskräften (gewerblich)II
78.3Befristete Überlassung von Arbeitskräften (kaufmännisch-verwaltend)III
82.2Call CenterIII
84.1Öffentliche VerwaltungIII
94.1Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, BerufsorganisationenIII

Die Zeilen sind aus der DGUV-Musterfassung übernommen. Jeder Unfallversicherungsträger veröffentlicht einen Auszug für seine Branchen, die vollständige Liste führt die DGUV. Für die meisten Bürobetriebe ist die VBG zuständig, warum das so ist, erklärt DGUV und Berufsgenossenschaft für Büros.

Wie finden Sie den WZ-Schlüssel Ihres Betriebs?

Den WZ-Schlüssel bestimmen Sie über die Haupttätigkeit des Betriebs, also das, womit er überwiegend sein Geld verdient. Diese Tätigkeit schlagen Sie in der WZ 2008 nach und lesen dann in Anlage 2 Abschnitt IV DGUV Vorschrift 2 die Gruppe ab. Bei Zweifeln entscheidet die Abstimmung mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger.

  1. Haupttätigkeit festlegen. Bestimmen, womit der Betrieb überwiegend sein Geld verdient. Maßgeblich ist die Betriebsart, nicht die Tätigkeit einzelner Beschäftigter.
  2. WZ-Schlüssel nachschlagen. Die Haupttätigkeit in der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008, des Statistischen Bundesamts bis zur Klasse oder Unterklasse suchen.
  3. Mit vorhandenen Zuordnungen abgleichen. Prüfen, ob der Betrieb in Unterlagen von Behörden oder Kammern bereits einem Wirtschaftszweig zugeordnet ist, und Abweichungen klären.
  4. Gruppe in Abschnitt IV ablesen. In der Tabelle der Anlage 2 Abschnitt IV die feinste passende Ebene des Schlüssels suchen und die angekreuzte Gruppe übernehmen.
  5. Bestätigen und dokumentieren. Die Einordnung bei Zweifeln mit dem Unfallversicherungsträger klären und WZ-Schlüssel samt Gruppe in der Betreuungsvereinbarung festhalten.

Schritt 5 ist kein Formalismus. Wer bei einer Prüfung erklären muss, warum er 0,5 statt 1,5 Stunden pro Kopf ansetzt, braucht eine nachvollziehbare Herleitung. Ein Satz in der Vereinbarung mit WZ-Schlüssel, Bezeichnung und Gruppe genügt dafür.

Gefahrklasse vs. Betreuungsgruppe: was ist der Unterschied?

Gefahrklasse und Betreuungsgruppe sind zwei getrennte Einordnungen. Die Gefahrklasse steht im Veranlagungsbescheid der Berufsgenossenschaft und bestimmt nach dem Gefahrtarif die Höhe des Beitrags. Die Betreuungsgruppe steht dort in der Regel nicht, sondern folgt aus dem WZ-Schlüssel und Anlage 2 Abschnitt IV DGUV Vorschrift 2. Sie bestimmt die Einsatzzeit.

Der häufigste Fehler ist, aus dem Bescheid auf die Betreuungsgruppe zu schließen. Eine Gefahrtarifstelle beschreibt eine Gruppe von Unternehmensarten mit ähnlichem Unfallrisiko, sie ist kein WZ-Schlüssel. Beide Einordnungen passen bei einem reinen Büro meist zusammen, abgeleitet werden darf die eine aus der anderen aber nicht. Wie Sie den Bescheid lesen, steht in Brief von der Berufsgenossenschaft.

Was gilt bei untypischen Tätigkeiten und Mischbetrieben?

Die Betreuungsgruppe richtet sich nach Anlage 2 DGUV Vorschrift 2 nach der Betriebsart des Betriebs, nicht nach dem einzelnen Arbeitsplatz. Gefährdungen aus Tätigkeiten, die für den Betriebszweck untypisch sind, werden nach Anlage 2 Abschnitt III ergänzend in der betriebsspezifischen Betreuung berücksichtigt. Eine höhere Gruppe folgt daraus nicht automatisch.

Ein Ingenieurbüro (71.1) bleibt also in Gruppe III, auch wenn zwei Bauleiter regelmäßig auf Baustellen sind. Deren Gefährdungen gehören in die Gefährdungsbeurteilung und in die betriebsspezifische Betreuung, mit zusätzlichen Stunden für die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Schwieriger sind Unternehmen mit zwei echten Betriebsarten, etwa eine Verwaltung mit eigenem Lager oder eine Agentur mit Studio und Veranstaltungstechnik. Der Mustertext enthält dafür keine ausdrückliche Aufteilungsregel. Klären Sie mit Ihrem Unfallversicherungsträger, ob Betriebsteile getrennt eingeordnet werden. Für Einzelfälle erlaubt § 2 Absatz 6 DGUV Vorschrift 2 dem Unfallversicherungsträger zudem Abweichungen im Einvernehmen mit der zuständigen Behörde, wenn die Gefahren im Betrieb vom Durchschnitt gleichartiger Betriebe abweichen. Branchenbezogene Hinweise finden Sie in unserer Übersicht nach Branchen.

Was kostet eine falsche Einordnung?

Eine falsche Betreuungsgruppe verschiebt die Grundbetreuung nach Anlage 2 DGUV Vorschrift 2 um mindestens 1,0 Stunde pro Beschäftigtem und Jahr, zwischen Gruppe III und Gruppe I sogar um 2,0 Stunden. Bei 60 Beschäftigten sind das 60 Stunden Unterschied im Jahr. Zu niedrig eingeordnet fehlt Betreuung, zu hoch eingeordnet zahlt der Betrieb für Stunden, die er nicht schuldet.

Drei Betriebe, bei denen die Wahl des WZ-Schlüssels die Einsatzzeit verändert
BetriebBeschäftigteRichtige EinordnungGrundbetreuungNaheliegende FehleinordnungGrundbetreuung
Personaldienstleister für Bürokräfte6078.3, Gruppe III30 Stunden78.2, Gruppe II90 Stunden
Softwarehaus12062, Gruppe III60 Stunden72.1, Gruppe II180 Stunden
Personalvermittlung4578.1, Gruppe II67,5 Stunden70.2, Gruppe III22,5 Stunden

Das dritte Beispiel ist das riskantere: Eine Personalvermittlung, die sich als Beratung versteht und mit Gruppe III rechnet, setzt 45 Stunden zu wenig an. Welche Einordnung im Einzelfall zutrifft, hängt von der tatsächlichen Haupttätigkeit ab, nicht vom Firmennamen. Ihre Stunden für jede Gruppe liefert der Einsatzzeiten-Rechner, welche weiteren Pflichten bei Ihrer Größe greifen, zeigt der Pflichten-Schnellcheck.

Die Einordnung ist der erste Schritt, die Betreuung selbst der aufwendigere. Wer beides aus einer Hand will, bekommt eine Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort plus digitale, prüfungssichere Dokumentation.

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine rechtliche Einzelfallberatung. Grundlage ist der abgestimmte Mustertext der DGUV Vorschrift 2 in der Fassung vom 29. November 2024. Maßgeblich sind die von Ihrem Unfallversicherungsträger in Kraft gesetzte Fassung und dessen Zuordnung der Betriebsarten.

Häufige Fragen

Welche Betreuungsgruppe hat ein Büro?

Büro- und Verwaltungsbetriebe liegen nach Anlage 2 Abschnitt IV DGUV Vorschrift 2 in aller Regel in Betreuungsgruppe III mit 0,5 Stunden Grundbetreuung pro Beschäftigtem und Jahr. Das gilt etwa für Rechts- und Steuerberatung, Unternehmensberatung, IT-Dienstleister, Agenturen, Versicherungen und öffentliche Verwaltung.

Wo finde ich den WZ-Code meines Betriebs?

Den WZ-Schlüssel ermitteln Sie über die Haupttätigkeit des Betriebs in der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 des Statistischen Bundesamts. Hinweise geben Unterlagen, in denen der Betrieb bereits einem Wirtschaftszweig zugeordnet wurde. Im Zweifel klärt der Unfallversicherungsträger die Zuordnung.

Steht die Betreuungsgruppe im Bescheid der Berufsgenossenschaft?

Nein, in der Regel nicht. Der Veranlagungsbescheid nennt die Gefahrtarifstelle und die Gefahrklasse, die den Beitrag bestimmen. Die Betreuungsgruppe ergibt sich dagegen aus dem WZ-Schlüssel der Betriebsart und Anlage 2 Abschnitt IV DGUV Vorschrift 2.

Spielt die Betreuungsgruppe auch bei bis zu 20 Beschäftigten eine Rolle?

Ja. Anlage 1 DGUV Vorschrift 2 nennt als Orientierungshilfe, dass die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung in Gruppe III spätestens nach fünf Jahren zu wiederholen ist, in Gruppe II nach drei Jahren und in Gruppe I nach einem Jahr. Die konkrete Frist setzt der Unfallversicherungsträger.

Was passiert, wenn einzelne Beschäftigte gefährlichere Tätigkeiten haben?

Die Betreuungsgruppe bleibt die der Betriebsart. Gefährdungen aus für den Betriebszweck untypischen Tätigkeiten werden nach Anlage 2 Abschnitt III DGUV Vorschrift 2 ergänzend in der betriebsspezifischen Betreuung berücksichtigt.

Gilt schon die neue WZ 2025?

Für die Betreuungsgruppe nicht. Der Mustertext der DGUV Vorschrift 2 in der Fassung vom 29. November 2024 ordnet die Betriebsarten nach der WZ 2008 zu. Maßgeblich ist die Fassung, die Ihr Unfallversicherungsträger in Kraft gesetzt hat.

Quellen

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