Das Kompetenzzentrenmodell ist die alternative Betreuungsform nach Anlage 4 der DGUV Vorschrift 2 für Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten. Die Unternehmensleitung eignet sich Grundwissen online an, erstellt die Gefährdungsbeurteilung selbst und wird über eine Hotline des Unfallversicherungsträgers beraten. Bei der VBG ist das für Mitgliedsbetriebe kostenfrei, eine Begehung vor Ort ist nicht enthalten.
Die Pflicht zur Betreuung selbst steht nicht zur Wahl: Nach § 2 und § 5 ASiG muss jeder Arbeitgeber betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen, ab dem ersten Beschäftigten. Warum das auch für das reine Büro gilt, erklärt Braucht ein Büro eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?. Dieser Beitrag behandelt nur die Frage, wie ein kleiner Betrieb die Pflicht über das Kompetenzzentrenmodell erfüllt und wo dieser Weg endet.
Was hat sich mit der Neufassung der DGUV Vorschrift 2 geändert?
Mit der Neufassung der DGUV Vorschrift 2 steigt die Schwelle für das Kompetenzzentrenmodell nach Anlage 4 von 10 auf 20 Beschäftigte. Bei der VBG gilt die neue Fassung seit dem 1. Dezember 2025, andere Träger haben sie zu eigenen Terminen umgesetzt, die BG RCI etwa zum 1. Januar 2026. Ein Büro mit 15 Beschäftigten kann das Modell damit erstmals nutzen.
Die DGUV Vorschrift 2 ist eine Unfallverhütungsvorschrift, die jeder Unfallversicherungsträger für seine Mitgliedsbetriebe in Kraft setzt. Deshalb unterscheiden sich die Stichtage je nach Berufsgenossenschaft. Für Büro- und Verwaltungsbetriebe ist in den meisten Fällen die VBG zuständig, maßgeblich ist aber der eigene Bescheid.
Wichtig für die Einordnung: Die Anhebung betrifft nur die Größengrenze. Das Modell selbst funktioniert wie vorher. Die Teilnahmebedingungen im KPZ-Portal der VBG tragen noch den Stand Oktober 2022 und nennen die alte Grenze von 10 Beschäftigten, die Portalseite der VBG nennt bereits 1 bis 20 Beschäftigte.
Wie funktioniert die KPZ-Betreuung der VBG?
Die KPZ-Betreuung der VBG besteht aus drei Elementen: Selbstlernen mit Lernmodulen und PRAXIS-CHECK, bedarfsorientierte Beratung über die KPZ-Hotline und anlassbezogene Betreuung vor Ort. Betreut im Sinne von Anlage 4 DGUV Vorschrift 2 ist ein Betrieb erst, wenn der PRAXIS-CHECK vollständig bearbeitet und die Urkunde ausgedruckt ist.
- Selbstlernen: Branchen- und themenspezifische Lernmodule vermitteln Grundwissen zum Arbeitsschutz. Im PRAXIS-CHECK überträgt die Unternehmensleitung das Wissen auf den eigenen Betrieb.
- Bedarfsorientierte Betreuung: Nach dem Ausdruck der Urkunde steht die KPZ-Hotline offen. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte beraten telefonisch oder über ein Kontaktformular.
- Anlassbezogene Betreuung: Reicht die Beratung aus der Ferne nicht, ist eine Betreuung vor Ort nötig. Diese organisiert und bezahlt der Betrieb selbst, auf Wunsch vermittelt die Hotline den Kontakt.
Der PRAXIS-CHECK ist mehr als ein Test. Der vollständig bearbeitete PRAXIS-CHECK wird von der VBG als betriebsbezogene Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 und § 6 ArbSchG anerkannt und lässt sich später aktualisieren und erweitern. Was eine Gefährdungsbeurteilung im Büro inhaltlich abdecken muss, steht in Gefährdungsbeurteilung im Büro.
Zwei Fristen gehören in den Kalender. Die Urkunde muss innerhalb von zwei Jahren nach der Registrierung ausgedruckt werden, sonst löscht die VBG das Profil nach Ankündigung per E-Mail. Und spätestens fünf Jahre nach dem Ausdruck der Urkunde fordert das Kompetenzzentrum zu einer Fortbildung auf. Wer sie nicht bestätigt, verliert das Profil und damit den Nachweis der Betreuung.
Kompetenzzentrenmodell vs. Unternehmermodell vs. Regelbetreuung
Für Betriebe bis 20 Beschäftigte stehen drei Wege offen: Regelbetreuung nach Anlage 1, Unternehmermodell nach Anlage 3 und Kompetenzzentrenmodell nach Anlage 4. Die Regelbetreuung bringt eine bestellte Fachkraft in den Betrieb, das Unternehmermodell verlangt Präsenzschulungen der Leitung, das Kompetenzzentrenmodell setzt auf Selbstlernen online und Beratung per Hotline.
| Merkmal | Regelbetreuung (Anlage 1) | Unternehmermodell (Anlage 3) | Kompetenzzentrenmodell (Anlage 4) |
|---|---|---|---|
| Zulässige Betriebsgröße | bis 20, darüber Anlage 2 | bis 50 Beschäftigte | bis 20 Beschäftigte |
| Qualifizierung der Leitung | nicht erforderlich | Motivations- und Informationsmaßnahmen der Berufsgenossenschaft | Lernmodule und PRAXIS-CHECK online |
| Laufende Beratung | bestellte Fachkraft und Betriebsarzt | bedarfsorientiert eingekaufte Fachkunde | Hotline des Trägers |
| Begehung vor Ort | ja, im Rahmen der Grundbetreuung | nur bei Anlass | nur bei Anlass, selbst organisiert |
| Gefährdungsbeurteilung erstellt | Unternehmer mit Unterstützung der Fachkraft | Unternehmer | Unternehmer im PRAXIS-CHECK |
| Direkte Kosten | Honorar für die Einsatzzeit | Schulung und Fachkunde bei Anlass | bei der VBG kostenfrei, Kosten nur bei Anlass |
Kompetenzzentrenmodell vs. Unternehmermodell ist die häufigste Abwägung. Beide legen die Arbeit in die Hände der Unternehmensleitung. Das Unternehmermodell reicht bis 50 Beschäftigte und trägt damit beim Wachstum weiter, das Kompetenzzentrenmodell ist flexibler in der Zeiteinteilung, weil es ohne Präsenzseminar auskommt. Wer bereits ein Unternehmermodell-Seminar nach Anlage 3 besucht hat und dessen Zertifikat nicht älter als fünf Jahre ist, kann bei der VBG in die KPZ-Betreuung wechseln. Die Lernmodule sind dann freiwillig, der PRAXIS-CHECK bleibt Pflicht. Details zum Unternehmermodell stehen in Das Unternehmermodell nach DGUV Vorschrift 2, alle Modelle im Überblick in 5 Betreuungsmodelle im Vergleich.
Welche Büros das Kompetenzzentrenmodell nutzen dürfen: drei Beispiele
Maßgeblich für die Grenze von 20 Beschäftigten ist der Jahresdurchschnitt, Teilzeitkräfte werden gewichtet. Beschäftigte mit höchstens 20 Wochenstunden zählen mit dem Faktor 0,5, Beschäftigte mit höchstens 30 Wochenstunden mit 0,75, alle anderen mit 1,0. Dadurch liegen viele Büros mit mehr als 20 Köpfen rechnerisch noch unter der Grenze.
| Betrieb | Belegschaft | Gewichtete Zahl | Kompetenzzentrenmodell |
|---|---|---|---|
| Steuerbüro | 4 Vollzeit, 4 Teilzeit mit 18 Stunden | 4 + 2,0 = 6,0 | zulässig |
| Agentur | 14 Vollzeit, 4 Teilzeit mit 25 Stunden, 3 Minijobs | 14 + 3,0 + 1,5 = 18,5 | zulässig, trotz 21 Köpfen |
| Verwaltung | 19 Vollzeit, 4 Teilzeit mit 30 Stunden | 19 + 3,0 = 22,0 | nicht zulässig |
Für die Agentur mit 18,5 gewichteten Beschäftigten würde die Regelbetreuung nach Anlage 1 in Betreuungsgruppe III rund 9,25 Stunden Grundbetreuung pro Jahr bedeuten, davon mindestens 20 Prozent für die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Im Kompetenzzentrenmodell fällt dieses Honorar weg. Die Zeit dafür verschwindet aber nicht, sie liegt dann bei der Geschäftsführung: Lernmodule, PRAXIS-CHECK, Unterweisungen und die Pflege der Unterlagen. Die eigenen Werte samt Teilzeitgewichtung liefert der Einsatzzeiten-Rechner.
Die Verwaltung mit 22 gewichteten Beschäftigten hat die Wahl zwischen Unternehmermodell und Regelbetreuung nach Anlage 2. Ab mehr als 20 Beschäftigten ist nach § 11 ASiG außerdem ein Arbeitsschutzausschuss einzurichten. Welche weiteren Pflichten bei Ihrer Größe greifen, zeigt der Pflichten-Schnellcheck.
Wo das Kompetenzzentrenmodell endet
Das Kompetenzzentrenmodell ersetzt die fest bestellte Fachkraft, nicht die Arbeit. Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, Erste-Hilfe-Organisation und die arbeitsmedizinische Vorsorge bleiben beim Unternehmer. Eine regelmäßige Begehung ist nicht vorgesehen, und Anlässe für eine Betreuung vor Ort muss die Leitung selbst erkennen, beauftragen und bezahlen.
- Keine Begehung im Regelbetrieb: Die Hotline kennt den Betrieb nur aus den eigenen Angaben. Stolperstellen, Fluchtwege oder Bildschirmplätze sieht niemand von außen.
- Anlässe erkennen: Die VBG nennt als Beispiele die Planung von Betriebsanlagen und Räumen, die Einführung neuer Arbeitsmittel, die Untersuchung von Unfällen und die Erstellung von Notfallplänen. Ein Umzug in neue Büroräume ist der typische Fall.
- Arbeitsmedizinische Vorsorge: Die Angebotsvorsorge bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten nach ArbMedVV führt ein Arzt mit arbeitsmedizinischer Fachkunde durch. Die Hotline ersetzt das nicht. Mehr dazu in Betriebsarzt im Büro: wann ist er Pflicht?.
- Dokumentation im Portal des Trägers: Der PRAXIS-CHECK liegt im KPZ-Portal. Wer ihn als PDF ausdruckt und nach jeder Änderung neu ablegt, hat die Unterlagen auch bei einer Prüfung griffbereit.
- Wachstum: Mit dem 21. gewichteten Beschäftigten endet das Modell. Der Wechsel geschieht nicht automatisch.
Ob der eigene Träger das Modell überhaupt anbietet, klärt ein Blick auf dessen Website oder ein Anruf. Anlage 4 setzt voraus, dass der Unfallversicherungsträger Kompetenzzentren bereitstellt. Neben der VBG haben unter anderem BG RCI und BGN eigene Angebote, die Bedingungen unterscheiden sich im Detail.
In sechs Schritten zur KPZ-Betreuung bei der VBG
Der Einstieg dauert je nach Vorwissen einige Stunden verteilt über mehrere Wochen. Gebraucht werden der Bescheid der Berufsgenossenschaft mit der Unternehmensnummer und eine Liste der Beschäftigten mit Wochenstunden.
- Beschäftigtenzahl gewichten. Den Jahresdurchschnitt der Beschäftigten ermitteln und Teilzeitkräfte bis 20 Wochenstunden mit 0,5 und bis 30 Wochenstunden mit 0,75 ansetzen. Liegt das Ergebnis über 20, scheidet das Modell aus.
- Angebot des eigenen Trägers prüfen. Im Bescheid nachsehen, welcher Unfallversicherungsträger zuständig ist, und dort klären, ob und unter welchem Namen ein Kompetenzzentrenmodell angeboten wird.
- Im KPZ-Portal registrieren. Mit der 15-stelligen Unternehmensnummer und den eigenen Kontaktdaten ein Konto im KPZ-Portal der VBG anlegen.
- Lernmodule und PRAXIS-CHECK bearbeiten. Die branchenspezifischen Lernmodule durcharbeiten und den PRAXIS-CHECK vollständig auf 100 Prozent bringen. Das Ergebnis ist die dokumentierte Gefährdungsbeurteilung.
- Urkunde ausdrucken und ablegen. Die Urkunde innerhalb von zwei Jahren nach der Registrierung ausdrucken und zusammen mit dem PRAXIS-CHECK in die Arbeitsschutzakte legen.
- Anlässe und Vorsorge regeln. Festlegen, welcher Betriebsarzt die arbeitsmedizinische Vorsorge übernimmt und wen der Betrieb bei Umzug, Umbau oder Unfall vor Ort hinzuzieht.
Für ein Büro mit wenig Wandel und einer Leitung, die sich die Zeit nimmt, ist das Kompetenzzentrenmodell ein solider und günstiger Weg. Wer die Arbeit lieber abgibt, eine Begehung vor Ort möchte oder absehbar über 20 Beschäftigte wächst, fährt mit einer Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort plus digitale, prüfungssichere Dokumentation besser. Welcher Weg zu Ihrem Betrieb passt, klären wir offen im Erstgespräch.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine rechtliche Einzelfallberatung. Angaben zur KPZ-Betreuung beziehen sich auf das Angebot der VBG zum Stand September 2026. Maßgeblich sind die jeweils aktuelle Fassung der DGUV Vorschrift 2 und die Bedingungen des für Ihren Betrieb zuständigen Unfallversicherungsträgers.




