Für einen Bürobetrieb kommen fünf Wege zur Fachkraft für Arbeitssicherheit in Frage: ein bundesweiter Großanbieter, ein regionaler Einzelberater, ein auf Büro und Verwaltung spezialisierter Anbieter, das Unternehmermodell mit Eigenleistung und die angestellte Fachkraft. Welches Modell passt, entscheiden Beschäftigtenzahl, Standorte, vorhandene Fachkunde und die Zeit, die die Geschäftsführung selbst investieren kann.
Transparenzhinweis: Safety Club ist selbst Anbieter eines der fünf Modelle, nämlich Modell 3. Deshalb vergleicht dieser Beitrag Modelle und keine Firmen, bewertet alle fünf mit demselben Aufbau und nennt auch für unser Modell die Grenzen. Die Gewichtung ist unsere, die Kriterien sind offen gelegt.
Ein Betreuungsmodell ist die Organisationsform, in der ein Betrieb seine Pflicht zur sicherheitstechnischen Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz erfüllt. Ob sie rechtlich überhaupt eine feste Bestellung verlangt, klärt Braucht ein Bürobetrieb eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?.
| Modell | Rechtsform der Betreuung | Zulässige Betriebsgröße | Aufwand im Betrieb |
|---|---|---|---|
| 1. Bundesweiter Großanbieter | überbetrieblicher Dienst nach § 19 ASiG | unbegrenzt | gering bis mittel |
| 2. Regionaler Einzelberater | freiberufliche Fachkraft, Bestellung nach § 5 ASiG | unbegrenzt | mittel |
| 3. Spezialist für Büro und Verwaltung | überbetrieblicher Dienst nach § 19 ASiG | unbegrenzt, fachlich Gruppe III | gering |
| 4. Unternehmermodell | Anlage 3 DGUV Vorschrift 2 | bis 50 Beschäftigte | hoch |
| 5. Angestellte Fachkraft | Arbeitnehmer mit Fachkunde nach § 7 ASiG | unbegrenzt | hoch in Aufbau und Führung |
Modell 1: Bundesweiter Großanbieter mit Filialstruktur
Ein bundesweiter Großanbieter betreut Betriebe aller Branchen über ein Netz von Standorten und angestellten oder freien Fachkräften. Er passt zu Betrieben mit vielen Standorten und zu Unternehmen, die Vertretung, Reporting und Einkauf aus einer Hand wollen. Die Schwäche liegt meist nicht in der Fachkunde, sondern in der Passung zum einzelnen Büro.
- So funktioniert es: Rahmenvertrag, die Betreuung übernimmt eine Fachkraft aus der nächstgelegenen Niederlassung.
- Betriebsgröße: vor allem mittlere und große Betriebe, besonders mit mehreren Standorten in verschiedenen Regionen.
- Stärken: organisierte Vertretung, Betriebsarzt oft im selben Vertrag, einheitliche Prozesse.
- Grenzen: Vorlagen sind für alle Branchen gebaut, Bildschirmarbeit und psychische Belastung bekommen darin nicht immer das Gewicht, das sie im Büro haben. Bei kleinen Büros wechselt die Ansprechperson häufiger, weil die Einsatzzeit gering ist.
- Aufwand für den Betrieb: gering bis mittel, je nach Zuarbeit für die Vorlagen.
Modell 2: Regionaler Einzelberater oder freiberufliche Fachkraft
Ein regionaler Einzelberater ist eine selbstständige Fachkraft für Arbeitssicherheit, die eine überschaubare Zahl von Betrieben in ihrer Umgebung persönlich betreut. Das Modell bietet die höchste personelle Konstanz. Es endet dort, wo Vertretung, mehrere Standorte oder eine digitale Dokumentation gebraucht werden.
- So funktioniert es: Der Betrieb bestellt die Person nach § 5 ASiG schriftlich, abgerechnet wird meist nach Stunden.
- Betriebsgröße: kleine und mittlere Betriebe an einem Standort in der Nähe des Beraters.
- Stärken: dieselbe Person über Jahre, kurze Wege.
- Grenzen: Eine Vertretungsregelung fehlt häufig. Die Dokumentation liegt oft in Word-Dateien beim Berater, die Herausgabe nach Vertragsende ist dann Verhandlungssache. Stundenabrechnung macht die Jahreskosten schwer planbar.
- Aufwand für den Betrieb: mittel, Ablage und Nachweise bleiben oft beim Betrieb.
Modell 3: Branchenfokussierter Anbieter für Büro und Verwaltung
Ein branchenfokussierter Anbieter betreut ausschließlich Büro- und Verwaltungsbetriebe der Betreuungsgruppe III und kombiniert eine Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort mit einer digitalen Dokumentation. Er passt zu reinen Bürostandorten ohne eigene Fachkunde. Für Betriebe mit Werkstatt, Lager oder Labor ist er der falsche Zuschnitt. Dies ist das Modell, das Safety Club anbietet.
- So funktioniert es: fester Leistungsumfang, Begehung vor Ort durch eine namentlich bestellte Fachkraft, offen hergeleitete Einsatzzeiten, Unterlagen im Portal.
- Betriebsgröße: von kleinen Büros bis zu mittelgroßen Verwaltungen, auch mit mehreren Bürostandorten.
- Stärken: Vorlagen und Begehungsroutine sind auf Bildschirmarbeit, psychische Belastung und Homeoffice zugeschnitten. Die Dokumentation gehört dem Betrieb und wandert beim Wechsel mit.
- Grenzen: kein Fit für Produktion, Bau, Labor oder Betriebe mit hoher Gefährdung. Ab einer eigenen Arbeitsschutzabteilung rechnet sich die interne Lösung meist besser. Als junges Modell fehlt die Filialdichte eines Großanbieters.
- Aufwand für den Betrieb: gering, im Wesentlichen Termine, Freigaben und die Umsetzung der Maßnahmen.
Warum wir diesen Zuschnitt gewählt haben, steht ausführlich in Branchenfokus statt Bauchladen.
Modell 4: Unternehmermodell mit Eigenleistung
Das Unternehmermodell ist die alternative bedarfsorientierte Betreuung nach Anlage 3 der DGUV Vorschrift 2 für Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten. Die Unternehmensleitung qualifiziert sich in Schulungen der Berufsgenossenschaft selbst und holt Fachkunde nur bei konkretem Anlass hinzu. Das spart laufende Kosten und verlagert die Arbeit in die Geschäftsführung.
- So funktioniert es: Schulungen der Berufsgenossenschaft plus Fachkunde bei Anlässen wie Umzug, neuen Arbeitsplätzen oder einem Unfall.
- Betriebsgröße: bis einschließlich 50 Beschäftigte, ohne Untergrenze.
- Stärken: geringe direkte Ausgaben, hohe Eigenkompetenz in der Leitung.
- Grenzen: Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und Dokumentation bleiben bei der Geschäftsführung. Anlässe muss sie selbst erkennen. Bei Wachstum über 50 Beschäftigte endet das Modell.
- Aufwand für den Betrieb: hoch, vor allem in Zeit der Leitung.
Details zu Schulung, Anlässen und Nachweisen stehen in Das Unternehmermodell nach DGUV Vorschrift 2.
Modell 5: Angestellte Fachkraft im eigenen Betrieb
Die angestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit ist ein Arbeitnehmer des Betriebs mit Fachkunde nach § 7 ASiG, der nach § 5 ASiG schriftlich bestellt wird. Das Modell bietet die tiefste Einbindung in den Betrieb. In Büro- und Verwaltungsbetrieben füllt der Stundenbedarf nach DGUV Vorschrift 2 eine Stelle aber erst bei mehreren hundert Beschäftigten.
- So funktioniert es: Anstellung einer eigenen Kraft, oft als Teilaufgabe etwa im Facility Management.
- Betriebsgröße: große Verwaltungen mit eigener Arbeitsschutzorganisation.
- Stärken: Präsenz im Alltag, kurze Entscheidungswege.
- Grenzen: Ausbildung, regelmäßige Fortbildung und Vertretung trägt der Betrieb. Als Teilaufgabe gerät das Thema leicht hinter die Hauptaufgabe. Die Weisungsfreiheit nach § 8 ASiG muss auch gegenüber der eigenen Führungskraft gelten.
- Aufwand für den Betrieb: hoch in Aufbau und Führung, danach gering.
Sonderfall bis 20 Beschäftigte: das Kompetenzzentrenmodell
Seit der Neufassung der DGUV Vorschrift 2 zum 1. Januar 2026 können Betriebe mit bis zu 20 Beschäftigten zusätzlich das Kompetenzzentrenmodell nach Anlage 4 nutzen, die Schwelle lag vorher bei 10. Die VBG stellt dafür das KPZ-Portal mit einer kostenfreien Hotline bereit. Begehung vor Ort und betriebseigene Dokumentation sind darin nicht enthalten, die Umsetzung bleibt bei der Unternehmensleitung.
Die fünf Modelle gegen die zwölf Kriterien
„Vertragsabhängig" heißt: der Punkt lässt sich im Angebot klären und sollte dort schriftlich stehen. Die Kriterien selbst erklärt Fachkraft für Arbeitssicherheit auswählen: 7 Kriterien.
| Kriterium | Großanbieter | Einzelberater | Büro-Spezialist | Unternehmermodell | Angestellte Fachkraft |
|---|---|---|---|---|---|
| Fachkunde nach § 7 ASiG | stark | stark | stark | nur bei Anlass | stark |
| Branchenerfahrung Büro | mittel | vertragsabhängig | stark | schwach | mittel |
| Präsenz vor Ort | mittel | stark | stark | schwach | stark |
| Nachvollziehbare Einsatzzeiten | vertragsabhängig | vertragsabhängig | stark | entfällt | entfällt |
| Erreichbarkeit im Ernstfall | stark | mittel | stark | schwach | stark |
| Vertretungsregelung | stark | schwach | mittel | schwach | schwach |
| Dokumentation beim Betrieb | vertragsabhängig | schwach | stark | stark | stark |
| Preistransparenz | vertragsabhängig | mittel | stark | mittel | stark |
| Laufzeit und Kündigung | vertragsabhängig | stark | vertragsabhängig | entfällt | entfällt |
| Zusammenspiel mit Betriebsarzt und ASA | stark | mittel | mittel | schwach | stark |
| Datenschutz und AV-Vertrag | vertragsabhängig | vertragsabhängig | stark | stark | stark |
| Mitwachsen über 20 und 50 | stark | mittel | mittel | schwach | stark |
Aufwand für 12, 35 und 80 Beschäftigte
Die Einsatzzeit ist die jährliche Stundenzahl, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt gemeinsam aufbringen. In Betreuungsgruppe III beträgt sie 0,5 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr, davon mindestens 20 Prozent für die Fachkraft. Euro-Beträge nennen wir nicht, die Kostenlogik erklärt Was kostet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?.
| Beschäftigte | Grundbetreuung pro Jahr | davon mindestens Fachkraft | Zulässige Modelle |
|---|---|---|---|
| 12 | 6,0 Stunden (Anlage 1) | 1,2 Stunden | alle fünf, dazu Kompetenzzentrenmodell |
| 35 | 17,5 Stunden (Anlage 2) | 3,5 Stunden | alle fünf |
| 80 | 40,0 Stunden (Anlage 2) | 8,0 Stunden | 1, 2, 3 und 5, kein Unternehmermodell |
Wer bei 35 Beschäftigten das Unternehmermodell wählt, sollte ehrlich abschätzen, ob die Leitung den Eigenaufwand in weniger als diesen 17,5 Stunden erledigt, inklusive Schulung und Einarbeitung in die Vorschriften. Die eigenen Werte samt Teilzeitgewichtung liefert der Einsatzzeiten-Rechner.
Entscheidungshilfe nach Ausgangslage
Zwei Fragen grenzen die Wahl am stärksten ein: wie viele Beschäftigte der Betrieb hat und ob im Haus jemand mit Zeit und Fachkunde vorhanden ist. Welche weiteren Pflichten bei Ihrer Größe greifen, zeigt der Pflichten-Schnellcheck.
| Ausgangslage | Keine Fachkunde oder keine Zeit im Haus | Fachkunde und Zeit im Haus |
|---|---|---|
| bis 20 Beschäftigte, ein Standort | Modell 3 oder 2 | Modell 4 oder Kompetenzzentrenmodell |
| 21 bis 50 Beschäftigte | Modell 3 oder 2 | Modell 4, bei Wachstum früh wechseln |
| mehr als 50 Beschäftigte, reines Büro | Modell 3 | Modell 3 oder 5 |
| mehrere Standorte bundesweit | Modell 1 oder 3 | Modell 5 plus externe Zuarbeit |
| Büro plus Werkstatt, Lager oder Labor | Modell 1 oder 2 mit passender Erfahrung | Modell 5 |
In fünf Schritten das passende Betreuungsmodell wählen
Gebraucht werden der Bescheid der Berufsgenossenschaft und eine Liste der Beschäftigten mit Wochenstunden.
- Beschäftigtenzahl gewichten. Teilzeitkräfte nach § 2 Absatz 5 DGUV Vorschrift 2 mit 0,5, 0,75 oder 1,0 ansetzen und den Jahresdurchschnitt gegen die Schwellen 20 und 50 prüfen.
- Betreuungsgruppe feststellen. Den WZ-Code aus dem Bescheid der Berufsgenossenschaft in Anlage 2 der DGUV Vorschrift 2 nachschlagen. Reine Büro- und Verwaltungsbetriebe liegen in der Regel in Gruppe III.
- Eigene Zeit ehrlich bewerten. Festlegen, wer im Betrieb Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und Dokumentation tragen würde und wie viele Stunden im Jahr diese Person tatsächlich frei hat.
- Modelle eingrenzen. Mit der Entscheidungshilfe zwei Modelle auswählen, die zu Größe, Standorten und vorhandener Fachkunde passen, und die übrigen streichen.
- Angebote gegen die Kriterien prüfen. Von beiden Modellen je ein Angebot einholen und Präsenz vor Ort, Herleitung der Einsatzzeiten, Vertretung und Herausgabe der Dokumentation schriftlich bestätigen lassen.
Passt Ihr Betrieb zu Modell 3, erhalten Sie bei uns eine Fachkraft für Arbeitssicherheit vor Ort plus digitale, prüfungssichere Dokumentation. Ob das für Ihre Ausgangslage die richtige Wahl ist oder ein anderes Modell besser passt, klären wir offen im Erstgespräch über das Kontaktformular.
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine rechtliche Einzelfallberatung. Die Bewertung der Modelle beschreibt typische Ausprägungen und keine einzelnen Anbieter. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Fassungen von ASiG und DGUV Vorschrift 2 sowie die Auslegung der für Ihren Betrieb zuständigen Berufsgenossenschaft.




