VBG-Besuch-Prognose
BG-Besichtigungen erfolgen anlass- oder stichprobenbasiert und sind nicht exakt vorhersehbar. Dieser Check schätzt anhand typischer Auslöser, wie wahrscheinlich ein Besuch in absehbarer Zeit ist.
Wichtig: Die BG-Aufsicht besichtigt Betriebe teils regelmäßig, teils anlassbezogen (nach Unfällen, Beschwerden) oder als Stichprobe (§ 17 bis 19 SGB VII). Ein exaktes Datum lässt sich nicht berechnen, dies ist eine grobe Wahrscheinlichkeits-Einschätzung, keine Vorhersage und keine Rechtsberatung. Unabhängig davon gilt: Wer jederzeit prüfbereit ist, hat nichts zu befürchten.
Woraus sich die Einschätzung ergibt
Die Berufsgenossenschaft hat nach §§ 17 bis 19 SGB VII einen gesetzlichen Überwachungsauftrag. Besichtigt wird teils turnusmäßig, teils anlassbezogen, teils als Stichprobe. Ein exaktes Datum lässt sich daraus nicht berechnen, wohl aber eine Wahrscheinlichkeit.
Diese Auslöser erhöhen sie erfahrungsgemäß am stärksten:
- Neuanmeldung oder deutliche Veränderung. Eine Neugründung, ein Umzug oder ein spürbarer Zuwachs an Beschäftigten löst häufig eine Kontaktaufnahme aus.
- Ein gemeldeter Arbeitsunfall. Nach einer Unfallanzeige prüft die BG regelmäßig die Umstände. Siehe Arbeitsunfall im Büro.
- Ein Hinweis aus dem Betrieb. Beschwerden von Beschäftigten oder dem Betriebsrat werden nachgegangen.
- Langer Abstand zum letzten Kontakt. Je länger die letzte Besichtigung her ist, desto wahrscheinlicher wird die nächste.
Was die Prognose nicht leistet
- Sie ist keine Vorhersage. Stichproben treffen auch Betriebe ohne jeden Auslöser.
- Sie kennt Ihre BG-interne Planung nicht. Zuständigkeiten und Turnus unterscheiden sich zwischen den Berufsgenossenschaften.
- Sie sagt nichts über den Ausgang. Dafür ist der VBG-Risiko-Check gedacht.
Unabhängig vom Ergebnis gilt: Wer jederzeit prüfbereit ist, für den ist der Termin eine Formalie. Was dann verlangt wird, steht in Brief von der Berufsgenossenschaft.
Wie Sie sich vorbereiten
Unabhängig davon, wann der Besuch kommt: Vorbereitet ist, wer diese Unterlagen an einer Stelle liegen hat.
- Die schriftlichen Bestellungen von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt
- Die aktuelle Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastung
- Die Unterweisungsnachweise mit Datum, Themen und Unterschriften
- Die Erste-Hilfe-Organisation: Ersthelfer, Material, Aushang
- Ab mehr als 20 Beschäftigten die ASA-Protokolle, ab 50 die Bestellung der Sicherheitsbeauftragten
Wo Sie stehen, schätzt der VBG-Risiko-Check ein. Das ist deutlich angenehmer, als die Lücke während des Termins zu entdecken.
Häufige Fragen
Kann die BG unangekündigt kommen?
Gibt es einen festen Turnus?
Erhöht ein gemeldeter Unfall die Wahrscheinlichkeit?
Welche BG ist für Bürobetriebe zuständig?
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