VBG-Risiko-Check: Kosten & Haftung
Was passiert, wenn die Berufsgenossenschaft prüft und Lücken findet? Beantworten Sie ein paar Fragen zu Ihrer Arbeitsschutz-Organisation, der Check zeigt Ihr Risiko und die möglichen finanziellen und haftungsrechtlichen Folgen.
Ihre Kernpflichten sind abgedeckt.
Mögliche Folgen einer beanstandeten Prüfung: Anordnungen der Berufsgenossenschaft (§ 17 bis 19 SGB VII), Bußgelder als Ordnungswidrigkeit bis 25.000 € (§ 25 ArbSchG), bei vorsätzlicher Gefährdung sogar Straftatbestand (§ 26 ArbSchG). Kommt es zu einem Arbeitsunfall und wurden Pflichten grob fahrlässig verletzt, kann die BG den Unternehmer in Regress nehmen (§ 110 SGB VII), hier können erhebliche Beträge entstehen. Dieser Check ist eine grobe Orientierung und keine Rechtsberatung; maßgeblich sind der Einzelfall und Ihre zuständige Berufsgenossenschaft.
Was der Check bewertet
Der Check geht die Kernpflichten durch, nach denen eine Aufsichtsperson bei einer Besichtigung zuerst fragt: Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastung, bestellte Fachkraft, bestellter Betriebsarzt, aktuelle Unterweisungen, organisierte Erste Hilfe sowie Sicherheitsbeauftragte und Arbeitsschutzausschuss, soweit die Schwellen greifen.
Bewertet wird nicht, ob Sie „eigentlich alles machen“, sondern ob Sie es belegen können. Genau daran scheitert es in Bürobetrieben am häufigsten: Die Unterweisung hat stattgefunden, aber ohne Liste. Die Gefährdungsbeurteilung existiert, ist aber drei Umzüge alt.
Welche Folgen möglich sind
- Anordnungen der Berufsgenossenschaft mit Frist zur Nachbesserung (§§ 17 bis 19 SGB VII). Das ist der Regelfall.
- Bußgeld als Ordnungswidrigkeit bis 25.000 Euro (§ 25 ArbSchG), wenn eine Anordnung nicht befolgt wird.
- Straftatbestand bei vorsätzlicher Gefährdung (§ 26 ArbSchG).
- Regress nach einem Arbeitsunfall bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung (§ 110 SGB VII). Hier können erhebliche Beträge entstehen.
Was der Check nicht leistet
- Er ist eine grobe Orientierung, keine Prüfung und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Einzelfall und Ihre zuständige Berufsgenossenschaft.
- Er kennt keine branchenspezifischen Zusatzpflichten.
- Er ersetzt nicht die Sichtung der Unterlagen. Ein grünes Ergebnis mit fehlenden Nachweisen hilft bei einer Besichtigung nicht.
Wie Sie auf ein Schreiben reagieren, steht in Brief von der Berufsgenossenschaft.
Häufige Fragen
Wie hoch kann ein Bußgeld ausfallen?
Was bedeutet Regress nach § 110 SGB VII?
Ist ein gutes Ergebnis eine Garantie?
Was sollte ich zuerst angehen?
Sprechen Sie mit uns.
Buchen Sie direkt einen Termin, oder schreiben Sie uns über das Formular.
