Risiko-Check

VBG-Risiko-Check: Kosten & Haftung

Was passiert, wenn die Berufsgenossenschaft prüft und Lücken findet? Beantworten Sie ein paar Fragen zu Ihrer Arbeitsschutz-Organisation, der Check zeigt Ihr Risiko und die möglichen finanziellen und haftungsrechtlichen Folgen.

Niedriges Risiko

Ihre Kernpflichten sind abgedeckt.

    Mögliche Folgen einer beanstandeten Prüfung: Anordnungen der Berufsgenossenschaft (§ 17 bis 19 SGB VII), Bußgelder als Ordnungswidrigkeit bis 25.000 € (§ 25 ArbSchG), bei vorsätzlicher Gefährdung sogar Straftatbestand (§ 26 ArbSchG). Kommt es zu einem Arbeitsunfall und wurden Pflichten grob fahrlässig verletzt, kann die BG den Unternehmer in Regress nehmen (§ 110 SGB VII), hier können erhebliche Beträge entstehen. Dieser Check ist eine grobe Orientierung und keine Rechtsberatung; maßgeblich sind der Einzelfall und Ihre zuständige Berufsgenossenschaft.

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    Was der Check bewertet

    Der Check geht die Kernpflichten durch, nach denen eine Aufsichtsperson bei einer Besichtigung zuerst fragt: Gefährdungsbeurteilung einschließlich psychischer Belastung, bestellte Fachkraft, bestellter Betriebsarzt, aktuelle Unterweisungen, organisierte Erste Hilfe sowie Sicherheitsbeauftragte und Arbeitsschutzausschuss, soweit die Schwellen greifen.

    Bewertet wird nicht, ob Sie „eigentlich alles machen“, sondern ob Sie es belegen können. Genau daran scheitert es in Bürobetrieben am häufigsten: Die Unterweisung hat stattgefunden, aber ohne Liste. Die Gefährdungsbeurteilung existiert, ist aber drei Umzüge alt.

    Welche Folgen möglich sind

    • Anordnungen der Berufsgenossenschaft mit Frist zur Nachbesserung (§§ 17 bis 19 SGB VII). Das ist der Regelfall.
    • Bußgeld als Ordnungswidrigkeit bis 25.000 Euro (§ 25 ArbSchG), wenn eine Anordnung nicht befolgt wird.
    • Straftatbestand bei vorsätzlicher Gefährdung (§ 26 ArbSchG).
    • Regress nach einem Arbeitsunfall bei grob fahrlässiger Pflichtverletzung (§ 110 SGB VII). Hier können erhebliche Beträge entstehen.

    Was der Check nicht leistet

    • Er ist eine grobe Orientierung, keine Prüfung und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Einzelfall und Ihre zuständige Berufsgenossenschaft.
    • Er kennt keine branchenspezifischen Zusatzpflichten.
    • Er ersetzt nicht die Sichtung der Unterlagen. Ein grünes Ergebnis mit fehlenden Nachweisen hilft bei einer Besichtigung nicht.

    Wie Sie auf ein Schreiben reagieren, steht in Brief von der Berufsgenossenschaft.

    Häufige Fragen

    Wie hoch kann ein Bußgeld ausfallen?
    Eine Ordnungswidrigkeit nach § 25 ArbSchG kann mit bis zu 25.000 Euro geahndet werden. In der Praxis geht dem fast immer eine Anordnung mit Frist voraus; das Bußgeld folgt erst, wenn die Frist ungenutzt verstreicht.
    Was bedeutet Regress nach § 110 SGB VII?
    Kommt es zu einem Arbeitsunfall und wurden Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt, kann die Berufsgenossenschaft die von ihr getragenen Kosten vom Unternehmen zurückfordern. Das ist die finanziell schwerwiegendste Folge.
    Ist ein gutes Ergebnis eine Garantie?
    Nein. Der Check ist eine grobe Selbsteinschätzung anhand der Kernpflichten. Er ersetzt weder eine Begehung durch eine Fachkraft noch die Prüfung Ihrer tatsächlichen Unterlagen.
    Was sollte ich zuerst angehen?
    Die Gefährdungsbeurteilung, weil alles Weitere darauf aufbaut, und die schriftlichen Bestellungen von Fachkraft und Betriebsarzt, weil danach zuerst gefragt wird.
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